VFFED führt Klage gegen das von der Regierung geplante Unternehmensterben
Utl.: VFFED führt Klage gegen das von der Regierung geplante
Unternehmensterben =
Wien (OTS) - Der Verein der Fachhändler zur Förderung von
elektrischen Dampfgeräte (VFFED) gibt bekannt, dass nach
Inkrafttreten des neuen Tabakgesetzes (TNRSG) am 20. Mai 2016
umgehend ein Antrag auf Gesetzesprüfung beim Verfassungsgerichtshof
eingebracht wurde. Das weitere Verfahren vor dem
Verfassungsgerichtshof wird zeigen, ob der Gesetzgeber – nun schon
zum zweiten Mal (im Vorjahr wurde die Monopolisierung von
E-Zigaretten und Liquids durch den Verfassungsgerichtshof verboten) –
die Rechte der Dampfgeräte-Fachhändler in verfassungswidriger Weise
verletzt hat.
Der VFFED und seine Mitglieder gehen davon aus, dass mehrere
Bestimmungen des TNRSG verfassungswidrig sind, insbesondere das
Versandhandelsverbot, das noch dazu ohne jegliche Übergangsfrist in
Kraft getreten ist und den Versandhändlern von heute auf morgen
verbietet, ihre bisher ausgeübte Geschäftstätigkeit fortzusetzen.
E-Zigaretten und Liquids sind nach wie vor legal in den Fach-Shops
und in den Tabakverkaufsstellen erhältlich. Durch Online-Shops sollen
sie aber nicht mehr an ihre Kunden versendet werden dürfen. Der
letztjährige Versuch der Bundesregierung E-Zigaretten und Liquids zu
monopolisieren, scheiterte am Verfassungsgerichtshof, der diese
Monopolisierung untersagte. Die Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofes soll offenbar jetzt durch die Schaffung
eines De-Facto-Monopols zugunsten der staatlichen Monopolverwaltung
umgangen werden.
Dazu Thomas Baburek, der Präsident des VFFED: „Mit dem Verbot des
Versandes und der Lieferung werden wieder nur die Tabaktrafikanten
vor Konkurrenz durch den Online-Handel aus dem In- und Ausland
geschützt werden. Der Unternehmer, der bisher legal Versandhandel mit
E-Zigaretten und Liquids betreiben durfte, muss zusperren, um damit
für das bestehende Monopolvertriebsnetz mit rund 6.000
Tabakverkaufsstellen die Konkurrenz zu beseitigen. Es bleiben von der
Monpolverwaltung selektierte E-Zigaretten und Liquids flächendeckend
in mehr als 6.000 Vertriebsstellen ohne jede Mengenbeschränkung
verfügbar; der angebliche Versuch der Bundesregierung, durch das
Versandverbot die Verfügbarkeit zu senken, ist somit ein
Scheinargument, um zu verbergen, dass zugunsten des Tabak-Monopols
eine neue Marktordnung entstehen soll, der kein normaler Kleinhändler
finanziell im Wege des Filialgeschäfts etwas entgegensetzen kann. Die
Existenz der legalen Händler wird bedroht, da sie nicht in den Genuss
der staatlichen Exklusivität beim Verkauf von Tabakprodukten kommen,
mit dem sie ihre Tätigkeit „subventionieren“ können.„
Der VFFED und seine Mitglieder werden sich weiterhin gegen die
gesetzliche und behördliche Schikane und Willkür zur Wehr setzen.
Eine gezielte Fehlinformation der Bevölkerung über die mit
E-Zigaretten verbundenen Chancen und Risiken zugunsten der
Tabak-Lobby kann nicht länger toleriert werden!
Die Regierung muss sich zudem den Vorwurf gefallen lassen, die
erheblichen Gesundheitsrisken – und das damit bekannte erhöhte
Krebserkrankungsrisiko beim Tabakzigarettenrauchen im Gegenteil zum
weitaus weniger schädlichen „Dampfen“ in Kauf zu nehmen, um dem
drohenden Steuergeldverlust zu entgehen. „Das können und werden wir
so nicht zulassen!“, so Baburek abschließend.
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