• 12.09.2016, 19:36:12
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  • OTS0183 OTW0183

Volksbegehren „Gegen TTIP / CETA": Innenminister gibt Antrag statt

Eintragungszeitraum des Volksbegehrens für 23. bis 30. Jänner 2017 festgelegt

Utl.: Eintragungszeitraum des Volksbegehrens für 23. bis 30. Jänner
2017 festgelegt =

Wien (OTS) - Der Bundesminister für Inneres hat heute dem Antrag auf
Einleitung eines Volksbegehrens mit der Bezeichnung "Gegen TTIP/CETA"
stattgegeben. Der Eintragungszeitraum ist auf den Zeitraum vom 23.
bis 30. Jänner 2017 festgelegt worden. Stichtag ist der 19. Dezember
2016.

Der Antrag wurde am 22. August 2016 eingebracht. Die dem
Einleitungsantrag angeschlossenen Unterstützungserklärungen wurden in
der zuständigen Fachabteilung des BMI auf ihre Gültigkeit überprüft.

Damit ein Volksbegehren nach dem Eintragungszeitraum dem Nationalrat
zur Behandlung weitergeleitet werden kann, sind 100.000
Unterschriften erforderlich., wobei die Zahl der vorgelegten gültigen
Unterstützungserklärungen auf diese Eintragungen angerechnet wird.
Eintragungsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen
und Staatsbürger, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und am
letzten Tag des Eintragungszeitraumes das 16. Lebensjahr vollendet
haben.

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