• 11.09.2016, 13:20:16
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Greenpeace wirft EU-Kommission Rechtsbruch bei CETA vor

Abstimmungen im Rat müssten einstimmig erfolgen, Verhandlungsmandat wurde nicht eingehalten

Utl.: Abstimmungen im Rat müssten einstimmig erfolgen,
Verhandlungsmandat wurde nicht eingehalten =

Wien (OTS) - Im Vorfeld der Entscheidung über den Handelspakt CETA im
EU-Handelsministerrat am 23. September wirft Greenpeace der
EU-Kommission Rechtsbruch vor. Wie Rechtsgutachten belegen, müssten
die Abstimmungen zu CETA im EU-Ministerrat einstimmig erfolgen und
Teile von CETA von der sogenannten „vorläufigen Anwendung“
ausgenommen werden. Nichtsdestotrotz schlägt die EU-Kommission vor,
im Rat EU-rechtswidrig mit qualifizierter Mehrheit abzustimmen und
das gesamte Abkommen vorläufig anzuwenden. Außerdem ergab eine
Analyse des CETA-Vertragstextes durch Greenpeace, dass dieser in
wichtigen Punkten dem Verhandlungsmandat widerspricht: Zahlreiche
„Giftzähne“ in CETA verstoßen gegen eine Reihe von Mandatsvorgaben,
die auf den Schutz öffentlicher Interessen abzielen.

„Die EU-Kommission missachtet EU-Recht, um CETA durchzupeitschen und
durch eine vorläufige Anwendung Fakten zu schaffen, bevor die
nationalen Parlamente überhaupt über den Vertrag abstimmen“,
kritisiert Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit. Ein
Rechtsgutachten im Auftrag der Organisationen Mehr Demokratie,
Campact und Foodwatch zeigt, dass sämtliche Beschlüsse des Rats der
EU zu CETA einstimmig gefasst werden müssen. Darüber hinaus hält ein
Gutachten des Fachbereichs Europa des deutschen Bundestages fest,
dass Beschlüsse im Rat bei gemischten Abkommen generell einstimmig zu
fassen sind. Dass CETA als gemischtes Abkommen einzustufen ist, wird
von einer ganzen Reihe von Gutachten bestätigt – darunter auch von
einem Gutachten des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen
Dienstes des österreichischen Parlaments. Denn CETA enthält
verschiedene Komponenten, die nicht in ausschließliche EU-Kompetenz
fallen, sondern die auch Kompetenzen der Mitgliedsstaaten berühren.
Laut EU-Recht dürften diese Teile nicht vorläufig (also vor den
Abstimmungen in den nationalen Parlamenten) angewendet werden. „Nicht
nur der Vorschlag der EU-Kommission, über CETA mit qualifizierter
Mehrheit zu entscheiden, ist also rechtswidrig. Auch ihr Vorschlag,
das gesamte CETA-Abkommen vorläufig anzuwenden, widerspricht dem
EU-Recht“, betont Egit.

Ein Beispiel für einen Verstoß von CETA gegen das Verhandlungsmandat
ist der Investitionsschutz. Das Mandat gibt vor, dass dieser das
Recht der Mitgliedsstaaten, Maßnahmen zur Verfolgung von „legitimen
Zielen der öffentlichen Ordnung“ zu treffen, nicht berühren darf.
Diese Vorgabe wird jedoch verletzt, da Investorenklagen gegen
staatliche Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht ausgeschlossen
werden können. Außerdem gibt das CETA-Verhandlungsmandat vor, dass
der Investitionsschutz für gleiche Bedingungen für Investoren in
Kanada und in der EU sorgen muss. De facto wird diese Vorgabe
verletzt, da der Investitionsschutz über ein bloßes
Diskriminierungsverbot hinausgeht und ausländischen Investoren einen
umfassenderen Eigentumsschutz einräumt, als ihn inländische
Investoren nach nationalem und EU-Recht genießen.

„Schon die Verletzung des Mandats muss Grund genug für die
EU-Handelsminister sein, CETA in der vorliegenden Form die Zustimmung
verweigern“, so der Greenpeace-Geschäftsführer. Von der EU-Kommission
fordert Greenpeace, ihre Vorschläge für die CETA-Beschlüsse des
EU-Ministerrats so abzuändern, dass sie Einstimmigkeit bei allen
Abstimmungen vorsehen. „Das Vertrauen in die EU droht großen Schaden
zu nehmen, wenn die Kommission EU-Recht missachtet, um das höchst
umstrittene CETA-Abkommen gegen den Willen kritischer Staaten wie
Österreich durchzupeitschen“, warnt Egit abschließend.

Fact Sheet „CETA: Rechtswidrigkeiten und Mandatsverletzung“:
http://bit.ly/2cf0ygA

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