• 07.09.2016, 09:26:31
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UNHCR warnt vor Aushöhlung des Flüchtlingsschutzes

UN-Flüchtlingsorganisation erneuert Bedenken an geplanter Sonderverordnung

Utl.: UN-Flüchtlingsorganisation erneuert Bedenken an geplanter
Sonderverordnung =

Wien (OTS) - Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR hat anlässlich
des vorgelegten Entwurfs für eine Sonderverordnung im Asylbereich und
der heute beginnenden Begutachtungsfrist seine Bedenken an diesem
Vorschlag erneuert. Durch die Verordnung soll künftig der Zugang für
Asylsuchende zu einem Asylverfahren in Österreich massiv
eingeschränkt werden.

„Österreich hat nach dem Zweiten Weltkrieg die Tradition des
Flüchtlingsschutzes immer hoch gehalten. Der Zugang zum Asylverfahren
für Schutzsuchende war dabei immer eine Selbstverständlichkeit. Die
geplante Sonderverordnung würde einen Tabubruch und eine Abkehr vom
Flüchtlingsschutz in Österreich bedeuten“, warnt Christoph Pinter,
Leiter von UNHCR Österreich.

Außerdem befürchtet UNHCR, dass andere europäische Staaten dem
Beispiel von Österreich folgen und Menschen auf der Flucht vor Krieg
und Verfolgung immer schwieriger Schutz in Europa finden könnten.

UNHCR ist sich der Herausforderungen bewusst, die die Aufnahme von
knapp 90.000 Asylsuchenden im Vorjahr für Österreich mit sich
gebracht hat. Statt einer Abkehr vom Flüchtlingsschutz gäbe es aus
Sicht von UNHCR aber andere Maßnahmen, die weniger drastische
Auswirkungen auf Schutzsuchende hätten. Bei einer übermäßigen
Belastung wäre es zum Beispiel möglich, über eine Verteilung von
Asylsuchenden aus Österreich in andere Länder (Relocation)
nachzudenken, wie dies derzeit aus Italien und Griechenland der Fall
ist.

Nochmals in Frage gestellt wird von UNHCR auch die Obergrenze von
37.500 zugelassenen Asylverfahren in diesem Jahr. Bei der
Beurteilung, ob die öffentliche Ordnung in Österreich in Gefahr ist,
sollte nicht nur eine abstrakte Zahl herangezogen werden, sondern
vielmehr die tatsächliche Situation im Land beurteilt werden.

„Mittlerweile wurde eine Vielzahl von Maßnahmen bei der Aufnahme der
Schutzsuchenden, bei der Bearbeitung ihrer Asylverfahren und bei der
Integration gesetzt, die bereits Früchte tragen. Die geplante
Aussetzung von weiten Teilen des Flüchtlingsschutzes an eine
abstrakte Zahl zu knüpfen sollte nochmals hinterfragt werden“, so
Pinter abschließend.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | UNH

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