- 05.09.2016, 13:25:29
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Privatkonkurs für ehemalig Selbstständige oft unmöglich
110.000 Personen bräuchten einen Privatkonkurs, aber jährlich nur knapp 10.000 können aufgrund der Gesetzeslage diese Chance auf einen wirtschaftlichen Neustart nutzen.
Utl.: 110.000 Personen bräuchten einen Privatkonkurs, aber jährlich
nur knapp 10.000 können aufgrund der Gesetzeslage diese Chance
auf einen wirtschaftlichen Neustart nutzen. =
Wien (OTS) - (Wien, 5. September 2016) Gescheiterte Selbstständigkeit
ist laut Statistik des Kreditschutzverbandes KSV der häufigste Grund
für einen Privatkonkurs. Doch was bedeutet das? „Aus Sicht eines
Inkassobüros und Gläubigerschutzverbandes macht es natürlich Sinn,
Konkurs-Ursachen zu analysieren. Aus sozialpolitischer Sicht ist es
allerdings wichtig, auf jene rund 100.000 Menschen nicht zu
vergessen, die trotz Überschuldung nicht in Privatkonkurs gehen
können. Diese scheinen in einer derartigen Statistik gar nicht auf“,
sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Dachorganisation der
staatlich anerkannten Schuldenberatungen, ASB Schuldnerberatungen
GmbH (asb). „Aus unserer Sicht ist es daher weitaus aussagekräftiger,
sich die generellen Gründe für Überschuldung anzusehen“, so
Mitterlehner. Hier steht an erster Stelle mit 35% „Arbeitslosigkeit
und Einkommensverschlechterung“, gefolgt von „gescheiterter
Selbstständigkeit“ mit 20%. Das Fatale: Beide Gruppen haben bei der
derzeitigen Gesetzeslage große Schwierigkeiten, in den Privatkonkurs
gehen zu können.
Privatkonkurs neu regeln
Wer Privatinsolvenz anmeldet, hat bereits eine wesentliche Hürde
geschafft und gute Chancen, nach sieben Jahren schuldenfrei zu sein.
Es ist ein harter Weg, aber er ist zu schaffen. Anders bei jenen, die
so hoch überschuldet sind oder ein so geringes Einkommen haben, dass
sie die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote von zehn Prozent
nicht erfüllen können. Ihnen bleibt der Privatkonkurs von vornherein
verwehrt. Gerade bei gescheiterten Selbstständigen, die in der Regel
überdurchschnittlich hohe Schulden haben, trifft dies oft zu. Oder
bei überschuldeten Arbeitslosen aufgrund ihres geringen Einkommens.
Seit Jahren ist daher die zentrale Forderung der Schuldenberatungen,
den Privatkonkurs zu reformieren. „Wir setzen uns für jene Menschen
ein, denen ein notwendiger Privatkonkurs derzeit gesetzlich verwehrt
bleibt“, so Mitterlehner.
Links und Hintergrundmaterial:
Schulden durch Selbstständigkeit:
http://www.schuldenberatung.at/downloads/fachpublikum/asbFactSheet_SR14_Seblstaendigkeit.pdf
Überschuldungsgründe in der Schuldenberatung:
http://www.schuldenberatung.at/downloads/infodatenbank/schuldenreport/asbFactSheet_SR16_Gruende_Ueberschuldung.pdf
Forderungen an die Politik:
http://www.schuldenberatung.at/downloads/infodatenbank/schuldenreport/asbFactSheet_SR16_Forderungen_Politik.pdf
www.schuldenberatung.at
www.budgetberatung.at
Kontakt zu den GeschäftsführerInnen der Schuldenberatungen in den
Bundesländern:
Schuldnerberatung Wien, Tel. 0676-811 866 901– DSA Alexander A. Maly
Schuldnerberatung Niederösterreich, Tel. 02742-35 54 20 – Michael
Lackenberger
Schuldnerberatung Oberösterreich, Tel. 0732-77 55 11, 0699-1 777 555
0 – Mag. Thomas Berghuber
SCHULDNERHILFE OÖ, Tel. 0732-77 77 34, 0699-81 66 57 54 – Mag. (FH)
Ferdinand Herndler
Schuldenberatung Salzburg, Tel. 0662-879901, 0676-507 52 00 – Mag.
Peter T. Niederreiter
Schuldenberatung Tirol, Tel. 0512-57 76 49 – Mag. Thomas Pachl
ifs Schuldenberatung Vorarlberg, Tel. 05-1755 580 – DSA Peter Kopf
Schuldnerberatung Steiermark, Tel. 0316-37 25 07 – Mag. Christof
Lösch
Schuldnerberatung Kärnten, Tel. 0463-51 56 39 – Mag. Karl Kleindl
Schuldenberatung Burgenland, Tel. 02682-600 215-0 – Mag.a Gabriela
Perusich
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