• 05.09.2016, 13:25:29
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Privatkonkurs für ehemalig Selbstständige oft unmöglich

110.000 Personen bräuchten einen Privatkonkurs, aber jährlich nur knapp 10.000 können aufgrund der Gesetzeslage diese Chance auf einen wirtschaftlichen Neustart nutzen.

Utl.: 110.000 Personen bräuchten einen Privatkonkurs, aber jährlich
nur knapp 10.000 können aufgrund der Gesetzeslage diese Chance
auf einen wirtschaftlichen Neustart nutzen. =

Wien (OTS) - (Wien, 5. September 2016) Gescheiterte Selbstständigkeit
ist laut Statistik des Kreditschutzverbandes KSV der häufigste Grund
für einen Privatkonkurs. Doch was bedeutet das? „Aus Sicht eines
Inkassobüros und Gläubigerschutzverbandes macht es natürlich Sinn,
Konkurs-Ursachen zu analysieren. Aus sozialpolitischer Sicht ist es
allerdings wichtig, auf jene rund 100.000 Menschen nicht zu
vergessen, die trotz Überschuldung nicht in Privatkonkurs gehen
können. Diese scheinen in einer derartigen Statistik gar nicht auf“,
sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Dachorganisation der
staatlich anerkannten Schuldenberatungen, ASB Schuldnerberatungen
GmbH (asb). „Aus unserer Sicht ist es daher weitaus aussagekräftiger,
sich die generellen Gründe für Überschuldung anzusehen“, so
Mitterlehner. Hier steht an erster Stelle mit 35% „Arbeitslosigkeit
und Einkommensverschlechterung“, gefolgt von „gescheiterter
Selbstständigkeit“ mit 20%. Das Fatale: Beide Gruppen haben bei der
derzeitigen Gesetzeslage große Schwierigkeiten, in den Privatkonkurs
gehen zu können.

Privatkonkurs neu regeln

Wer Privatinsolvenz anmeldet, hat bereits eine wesentliche Hürde
geschafft und gute Chancen, nach sieben Jahren schuldenfrei zu sein.
Es ist ein harter Weg, aber er ist zu schaffen. Anders bei jenen, die
so hoch überschuldet sind oder ein so geringes Einkommen haben, dass
sie die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote von zehn Prozent
nicht erfüllen können. Ihnen bleibt der Privatkonkurs von vornherein
verwehrt. Gerade bei gescheiterten Selbstständigen, die in der Regel
überdurchschnittlich hohe Schulden haben, trifft dies oft zu. Oder
bei überschuldeten Arbeitslosen aufgrund ihres geringen Einkommens.
Seit Jahren ist daher die zentrale Forderung der Schuldenberatungen,
den Privatkonkurs zu reformieren. „Wir setzen uns für jene Menschen
ein, denen ein notwendiger Privatkonkurs derzeit gesetzlich verwehrt
bleibt“, so Mitterlehner.

Links und Hintergrundmaterial:

Schulden durch Selbstständigkeit:
http://www.schuldenberatung.at/downloads/fachpublikum/asbFactSheet_SR14_Seblstaendigkeit.pdf

Überschuldungsgründe in der Schuldenberatung:
http://www.schuldenberatung.at/downloads/infodatenbank/schuldenreport/asbFactSheet_SR16_Gruende_Ueberschuldung.pdf

Forderungen an die Politik:
http://www.schuldenberatung.at/downloads/infodatenbank/schuldenreport/asbFactSheet_SR16_Forderungen_Politik.pdf

www.schuldenberatung.at
www.budgetberatung.at

Kontakt zu den GeschäftsführerInnen der Schuldenberatungen in den
Bundesländern:

Schuldnerberatung Wien, Tel. 0676-811 866 901– DSA Alexander A. Maly

Schuldnerberatung Niederösterreich, Tel. 02742-35 54 20 – Michael
Lackenberger

Schuldnerberatung Oberösterreich, Tel. 0732-77 55 11, 0699-1 777 555
0 – Mag. Thomas Berghuber

SCHULDNERHILFE OÖ, Tel. 0732-77 77 34, 0699-81 66 57 54 – Mag. (FH)
Ferdinand Herndler

Schuldenberatung Salzburg, Tel. 0662-879901, 0676-507 52 00 – Mag.
Peter T. Niederreiter

Schuldenberatung Tirol, Tel. 0512-57 76 49 – Mag. Thomas Pachl
ifs Schuldenberatung Vorarlberg, Tel. 05-1755 580 – DSA Peter Kopf

Schuldnerberatung Steiermark, Tel. 0316-37 25 07 – Mag. Christof
Lösch

Schuldnerberatung Kärnten, Tel. 0463-51 56 39 – Mag. Karl Kleindl

Schuldenberatung Burgenland, Tel. 02682-600 215-0 – Mag.a Gabriela
Perusich

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