• 01.09.2016, 10:50:33
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  • OTS0083 OTW0083

Erfolgreiche Sozialpartner-Verhandlungen in Alpbach

Rechtssicherheit bei Unterscheidung von Werk-und Dienstverträgen - Zweckwidmung der Wohnbauförderung, andernfalls Lohnnebenkostensenkung

Utl.: Rechtssicherheit bei Unterscheidung von Werk-und
Dienstverträgen - Zweckwidmung der Wohnbauförderung,
andernfalls Lohnnebenkostensenkung =

Alpbach (OTS/AK/LWK/ÖGB/WKÖ) - ÖGB-Präsident Erich Foglar,
AK-Präsident Rudi Kaske, WKÖ-Präsident Christoph Leitl und
Landwirtschaftskammer-Präsident Hermann Schultes einigten sich auf
eine gemeinsame Vorgangsweise für eine deutlichere Unterscheidung bei
der Sozialversicherung von selbstständigen und unselbstständigen
Beschäftigungsverhältnissen. Diese Regelung trägt zu Rechtssicherheit
für alle Beteiligten bei und soll Konfliktfälle in Zukunft vermeiden.

Vereinbart wurde, dass sich die Sozialversicherungsanstalt der
Selbstständigen (SVA), die Sozialversicherung der Bauern (SVB) und
die Gebietskrankenkassen (GGK) künftig abstimmen. Bei Prüfungen der
GGK ob ein Dienst-oder Werkvertrag vorliegt, werden SVA und SVB
künftig beigezogen, was auch gesetzlich verankert werden soll.

Bildung ist der Schlüssel

Die Diskussionen bei den Alpbacher Wirtschaftsgesprächen haben
gezeigt, dass Bildung und Qualifikation die entscheidenden
Erfolgskriterien der digitalen Zukunft sind. Die
Sozialpartnerpräsidenten fordern daher von der Bundesregierung ein
rasches gemeinsames Vorgehen zur Umsetzung einer Bildungsreform und
verweisen auf die von den Sozialpartnern erarbeiteten Maßnahmen
(„Bildungsfundamente“). Die Umsetzung der Sozialpartner-Vorschläge
würde zu einer Qualitäts-und Effizienzsteigerung des Bildungssystems
führen, welches die jungen Menschen auf die Anforderungen des Lebens
optimal vorbereitet.

Pochen auf Zweckwidmung und Wohnbauoffensive

In Bezug auf die laufenden Finanzausgleichsverhandlungen zwischen
Bund, Ländern und Gemeinden, beharren die Sozialpartner auf ihrer
Forderung nach Wiedereinführung der Zweckwidmung der
Wohnbauförderungsbeiträge. Derzeit werden lohnabhängige Abgaben in
einer Höhe von je 0,5 Prozent von ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern
eingehoben, ohne zu gewährleisten, dass diese Mittel auch tatsächlich
in den Wohnbau fließen. Der anstehende Neubaubedarf und
Sanierungserfordernisse machen eine Zweckwidmung aber dringend
notwendig.

Sollte die Zweckwidmung nicht rasch wiedereingeführt werden,
verlangen die Sozialpartner eine Senkung der Lohnnebenkosten durch
die Streichung der Wohnbauförderungsbeiträge. Darüberhinaus wird von
den Sozialpartnern die notwendige und rasche Umsetzung der bereits
beschlossenen Wohnbauoffensive verlangt.

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