Reformbedarf: Prävention, Behinderung, fehlende Soforthilfe, Gesundheit, Vollzug, leistbares Wohnen, Unterhalt neu
Utl.: Reformbedarf: Prävention, Behinderung, fehlende Soforthilfe,
Gesundheit, Vollzug, leistbares Wohnen, Unterhalt neu =
Wien (OTS) - „Wer sieht unsere Ängste und Sorgen?“, fragen Menschen,
die von Armut betroffen sind. Es gibt zahlreiche Probleme in der
Mindestsicherung, die sich nicht nach den Kampagnen der Parteibüros
richten: Fehlende Soforthilfe, Aufwand bei Menschen mit
Behinderungen, veralteter Unterhalt, schlechter Vollzug, mangelnde
Hilfe bei Gesundheitsproblemen, nicht leistbares Wohnen. Nach einem
Jahr Debatte wäre es jetzt Zeit, sie in den Blick zu nehmen“.
Reform bei Menschen mit erheblicher Behinderung
Was in der Diskussion oft untergeht: In den meisten Bundesländern
kommt der Mindestsicherung auch die Rolle zu, ein finanzielles
Existenzminimum
für Menschen mit so genannter erheblicher
Behinderung, wenn sie in Privathaushalten leben, sicherzustellen. Auf
deren besondere Bedürfnisse -wie z.B. ein gegenüber anderen Personen
erhöhter Regelbedarf - hat die Mindestsicherung derzeit keine
Antwort. Menschen mit Beeinträchtigungen haben höhere
Lebenshaltungskosten, erhalten aber im Rahmen der BMS in der Regel
keine zusätzlichen Hilfestellungen. Für die benötigte Unterstützung
bei der Besorgung von Einkäufen, der Reinigung der Wohnung, der
persönlichen Unterstützung bei Körperpflege und Ernährung etc. werden
Soziale Dienste benötigt, ebenso für die persönliche Begleitung und
Unterstützung. Darüberhinausgehende Hilfeleistungen können nicht
zugekauft werden: beispielsweise für kleine Reparaturarbeiten im
Haushalt, laufende Instandsetzungen in der Wohnung –
Alltagserledigungen, für die ein Mensch mit Beeinträchtigungen
vielfach externe Unterstützung benötigt.
Mehr dazu: http://www.ots.at/redirect/armutskonferenz31
Fehlende Soforthilfe
Wann immer es keine effektive Soforthilfe gibt, ist das dramatisch.
In existenziellen Notlagen sind drei Monate Warten auf eine
Entscheidung auch zu lange: wovon in der Zwischenzeit gleichzeitig
die Miete zahlen und Nahrungsmittel und vieles andere Notwendige
kaufen? Diese Bestimmungen sind im konkreten Vollzug aber häufig
keine gelebte Praxis. „Überbrückungshilfen“ sind vielerorts eher die
Ausnahme denn die Regel. Sofern sie gewährt werden, ist die Form und
oder Höhe oft völlig unzureichend.
Mehr dazu: http://www.ots.at/redirect/armutskonferenz34
Mangelnde Hilfe bei Gesundheitsproblemen
Gibt es seitens der Unterstützungsfonds der Krankenkassen keine oder
nur bescheidene Unterstützung, sind etwa Therapien, Brillen,
Schuheinlagen oder Hörgeräte nicht finanzierbar. Selbiges gilt für
Zahnersatz und andere notwendige Zahnbehandlungen. Diätkost bei
Diabetes wird zum unleistbaren „Luxus“. Werden BMS-BezieherInnen über
die BMS in die Krankenversicherung einbezogen, müssen sie zwar keine
Kostenanteile selbst tragen, sehr wohl aber Selbstbehalte für
Heilbehelfe und Hilfsmittel. Auch die Befreiung vom Kostenbeitrag für
Anstaltspflege gilt zwar für die regulär Versicherten, nicht aber für
mitversicherte Angehörige – und damit in aller Regel nicht für die
Kinder in BMS-Haushalten. Eine Nicht-Inanspruchnahme kann wiederum
dazu führen, dass notwendige Behandlungen oder Untersuchungen nicht
durchgeführt werden und sich gesundheitliche Probleme dadurch
verschärfen.
Mehr dazu: http://www.ots.at/redirect/armutskonferenz37
Sonderbedarf: Wohn- und Lebensbedarf
Das wären Sonderbedarf -Kosten für Bedarfe, die nicht als Kosten des
täglichen Lebens gewertet werden können. Stichwörter sind: Geburt
eines Kindes, Reparaturen, Kautionen für Wohnungsanmietungen, etc.
Auch die Delogierungsprävention ist in einigen Bundesländern als
Zusatzleistung geregelt und sollte jedenfalls verbindlich
österreichweit als verpflichtendes Leistungsangebot aufgenommen
werden.
Mehr dazu: http://www.ots.at/redirect/armutskonferenz35
Neu-Regelung bei Unterhaltspflichten
Sozialämter fordern AntragstellerInnen pauschal dazu auf, ihre Eltern
bzw. volljährigen Kinder auf Unterhalt zu klagen. Auch dann, wenn es
keinerlei Hinweise darauf gibt, dass die
Selbsterhaltungsfähigkeit(noch) nicht erlangt worden bzw. verloren
gegangen wäre. Was viele Betroffene nicht wissen: Zwischen Eltern und
ihren erwachsenen Kindern bestehen nur im Ausnahmefall tatsächlich
auch Unterhaltspflichten. „Hier wird mehr behauptet als geprüft“, so
die Armutskonferenz. Viele der Klagsaufforderungen der Ämter sind
rechtlich äußerst fragwürdig. Hier braucht es eine zeitgemäße
Definition der "vorrangigen Leistungen Dritter":
Unterhaltsverpflichtungen zwischen erwachsenen Kindern und ihren
Eltern bzw. sogar zwischen Enkeln und ihren Großeltern. Die
derzeitigen
Regelungen sind mit einem modernen
Sozialstaatsverständnis nicht zu vereinbaren.
Mehr dazu: http://www.ots.at/redirect/armutskonferenz36
Mehr Prävention
Wenn die Mindestsicherung steigt, stimmt in anderen Bereichen der
Gesellschaft etwas nicht. Erwerbsarbeit und Versicherungsleistungen
können Einkommensarmut zunehmend weniger verhindern. Es genügt also
nicht, über die Mindestsicherung allein zu sprechen - die Vermeidung
von Einkommensarmut wäre zentrale Aufgabe. "Die Mindestsicherung kann
nicht der "Staubsauger" für alle strukturellen Probleme sein, die in
der Mitte der Gesellschaft angelegt sind: Arbeitslosigkeit,
Pflegenotstand, prekäre Jobs, nicht leistbares Wohnen, mangelnde
soziale Aufstiegschancen im Bildungssystem.", macht die
Armutskonferenz aufmerksam. Besser ist es präventiv zu verhindern,
dass Leute in die
Mindestsicherung fallen.
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