• 09.08.2016, 10:59:11
  • /
  • OTS0045 OTW0045

AK: Zahlen und Fakten zur Zumutbarkeitsdebatte

Kaske: Statt über Zumutbarkeit zu diskutieren, müssen Regierung und Wirtschaft endlich Impulse zur Konjunkturankurbelung setzen

Utl.: Kaske: Statt über Zumutbarkeit zu diskutieren, müssen
Regierung und Wirtschaft endlich Impulse zur
Konjunkturankurbelung setzen =

Wien (OTS) - Alljährlich wird mehr mutwillig als notwendig eine
Zumutbarkeitsdebatte gestartet. Die Forderungen variieren dabei meist
nur um Nuancen. Gemeinsam ist diesen Debatten aber, dass sie
entscheidende und wichtige Fakten außen vor lassen. Politik und
Wirtschaft sind jedenfalls gefordert, die Arbeitslosigkeit zu
bekämpfen und nicht die Arbeitslosen, wie das derzeit die ÖVP
fordert. Auch das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) hält in einer
Studie fest: Kürzeres Arbeitslosengeld, noch härtere Sanktionen oder
andere Maßnahmen sind in der gegenwärtigen Situation wirkungslos und
fördern eher den Rückzug vom Arbeitsmarkt. Vielmehr lassen sich laut
Wifo die Beschäftigungschancen von Arbeitslosen durch zielgerichtete
Unterstützung bei der Arbeitssuche erheblich verbessern. Weder ist
eine behauptete Arbeitsunwilligkeit, noch eine zu wenig strenge
Zumutbarkeit und schon gar nicht der oder die Arbeit Suchende Schuld
an der dramatischen Lage auf dem Arbeitsmarkt, sondern schlichtweg
die schwache Konjunktur und die Tatsache, dass die Unternehmen zu
wenige Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. „Arbeitslosigkeit
beseitigt man nicht, indem Arbeitslose aus der Statistik
hinaussanktioniert werden und ihre Absicherung noch mehr
verschlechtert wird. Regierung und Wirtschaft müssen endlich die
dringend notwendigen Impulse zur Ankurbelung der Konjunktur setzen.
Wo bleibt eigentlich die seit langem angekündigte Wohnbauoffensive?“,
fragt AK Präsident Rudi Kaske und fordert neben öffentlichen und
privaten Investitionen auch noch umfassende Bildungsmaßnahmen im
Rahmen eines „Qualifizierungsstipendiums neu“ und die konsequente
Umsetzung der Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping.

Fakt ist:
+ Arbeitslose nehmen zumutbare offene Stellen an: Im ersten Halbjahr
2016 haben die Unternehmen dem Arbeitsmarktservice (AMS) 246.000
offene Stellen gemeldet, davon konnten im ersten Halbjahr 226.000
besetzt werden.

+ Der Großteil der Personen, die neu arbeitslos werden, sind nach
drei Monaten wieder in Beschäftigung. Ein Beleg für die erfolgreiche
Arbeit der AMS-MitarbeiterInnen.

+ Richtig ist zwar, dass Ende Juli beim AMS 43.800 offene Stellen
gemeldet waren. Dem standen aber 379.679 Personen ohne Job gegenüber.

+ Niemand hinterfragt die Gründe, warum Arbeit Suchende nicht jede
ihnen angebotene Stelle annehmen können: Passen die Wegzeiten für
eine Alleinerzieherin? Gibt es eine Ganztagsbetreuung für die Kinder
oder nicht? Reicht das erzielbare Einkommen zum Leben? Selbst wenn
alle Voraussetzungen – wie etwa Vereinbarkeit von Beruf und Familie
oder Einkommen - passen und alle offenen, dem AMS gemeldeten Stellen
besetzt werden könnten, klafft eine Lücke von zigtausenden fehlenden
Arbeitsplätzen.

+ Die geltenden Zumutbarkeitsbestimmung reichen aus und sind in der
Form notwendig:

FacharbeiterInnen sollen wieder auf Facharbeitsplätzen arbeiten
können und nicht dequalifiziert werden. Das ist die auch für die
Wirtschaft wichtigste Aufgabe der Zumutbarkeitsbestimmungen.

Wegzeit: Derzeit ist bei Vollzeit zwei Stunden und bei Teilzeit 1 ½
Stunden vorgesehen. Gerne wird vergessen, dass dies lediglich
Richtwerte sind. Es sind wesentlich darüber liegende Wegzeiten
zumutbar, wenn es besondere Gründe gibt, wie zB längeres Pendeln wäre
ortsüblich oder eine gute Entlohnung.

Verfügbarkeit: Über eine Ausdehnung auf 20 Wochenstunden kann erst
diskutiert werden, wenn es genügend Betreuungsplätze gibt und damit
Beruf und Familie besser vereinbar ist. Noch immer gibt es vor allem
in ländlichen Gemeinden nur Halbtagsbetreuung.

Verlängerung der Sperre: Bereits jetzt beträgt die Sperre im
Wiederholungsfall acht Wochen. Sechs Wochen beim ersten Mal ist
scharf genug. Oft trifft die Sperre ja nicht nur den Arbeit Suchenden
sondern seine ganze Familie.

Totalausschluss vom Leistungsbezug bei wiederholter Jobverweigerung:
Auch diesen gibt es bereits. Nach Rechtsstaatsgrundsätzen muss aber
eine generelle Arbeitsunwilligkeit nachgewiesen werden und nicht nur
in Bezug auf einen bestimmten Arbeitsplatz.

Entgeltschutz: Dieser beträgt in den ersten 120 Tagen nur 80 Prozent
der Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld bei Vollzeit, danach
bis zum Ende des Arbeitslosengeldbezuges 75 Prozent. Und zwar dann,
wenn in einen anderen Beruf vermittelt wird.

Sanktionen: Im Jahr 2015 verfügte das AMS über 102.000 Sanktionen.
Diese Zahlen zeigen: Die MitarbeiterInnen des AMS erfüllen ihre
Aufgaben.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel