• 21.07.2016, 12:30:54
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Bestbieterkriterienkatalog für öffentliche Auftraggeber

GBH-Muchitsch: Um öffentliche Auftraggeber „vergabefit” zu machen, wurde von den Sozialpartnern ein Bestbieterkriterienkatalog erarbeitet

Utl.: GBH-Muchitsch: Um öffentliche Auftraggeber „vergabefit” zu
machen, wurde von den Sozialpartnern ein
Bestbieterkriterienkatalog erarbeitet =

Wien (OTS) - Seit März 2016 müssen öffentliche Stellen Bauaufträge
nach Bestbieterprinzip ausschreiben. Nun gilt es, die ausschreibenden
Stellen vergabefit zu machen und Rechtssicherheit zu geben. Deshalb
wurde von der Sozialpartner-Initiative „FAIRE VERGABEN sichern
Arbeitsplätze!“ ein Bestbieterkriterienkatalog präsentiert. Diese
„Vergabe-Speisekarte“ für öffentliche Auftraggeber beinhaltet neben
13 qualitativen Zuschlagskriterien – acht wirtschaftliche, drei
soziale sowie zwei ökologische – auch unterschiedliche
Berechnungsmodelle, Erläuterungen und Ausschreibungstextbausteine.
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Mit der Novelle des Bundesvergabegesetzes 2015 und der Einführung des
Bestbieterprinzips bei öffentlichen Bauaufträgen, seit 1. März 2016,
wurde ein wichtiger Schritt gegen Lohn- und Sozialdumping am
heimischen Arbeitsmarkt gesetzt. Dadurch entscheidet nicht der Preis
alleine, sondern es muss zumindest ein weiteres Zuschlagskriterium
zur Ermittlung des zukünftigen Auftragnehmers angewandt werden.
Welche Kriterien bei einer Ausschreibung konkret eingesetzt und wie
sie zueinander gewichtet werden, obliegt dem Auftraggeber. Die
Anforderungen an die zu beschaffenden Bauleistungen aus technischer,
kaufmännischer und rechtlicher Sicht sind komplex und auch bei der
Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und sozialen Kriterien sind die
Auftraggeber gefordert.

Aus diesem Grund hat die Sozialpartner-Initiative „FAIRE VERGABEN
sichern Arbeitsplätze!“ als Hilfestellung für öffentliche
Auftraggeber diesen Bestbieterkriterienkatalog erarbeitet. Der
Katalog beinhaltet neben 13 qualitativen Zuschlagskriterien – acht
wirtschaftliche, drei soziale sowie zwei ökologische – auch
unterschiedliche Berechnungsmodelle, Erläuterungen und
Ausschreibungstextbausteine, aus denen sich öffentliche Auftraggeber
bedienen können.

Laufend wird es Anpassungen und Adaptierungen dieses Katalogs unter
Einbeziehung der praktischen Erfahrungen der Auftraggeber und
Auftragnehmer geben. Die jeweils aktuellste Version des Katalogs
steht kostenlos unter www.faire-vergaben.at als Download zur
Verfügung.

Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz: „Mit
Einführung des Bestbieterprinzips und den neuen gesetzlichen
Regelungen für einen fairen Wettbewerb wurde ein wichtiger erster
Schritt für faire Vergaben gesetzt. Der Gesetzgeber hat damit klar
vorgegeben, dass nicht mehr der Preis alleine für den Zuschlag eines
Auftrages herangezogen werden darf. Nun gilt es die neuen
Vergabemöglichkeiten auch in der Praxis umzusetzen. Auf den
Hilfeschrei vieler ausschreibender Stellen betreffend Anwendung des
Bestbieterprinzips reagieren wir nun mit diesem Vergabekatalog. Es
ist wichtig, die ausschreibenden Stellen sicher in ein neues
Ausschreibungssystem überzuleiten. Mit dieser ‚Vergabespeisekarte‘
können sich ausschreibende Stellen rechtskonform orientieren und
beliebig Zuschlagskriterien auswählen. Weitere Maßnahmen und Schritte
sind aber notwendig, um Lohn- und Sozialdumping zu bekämpfen und den
Wettbewerb fairer zu gestalten.“

BIM KR Ing. Hans-Werner Frömmel, Bundesinnung Bau: „Mit der
Initiative ‚Faire Vergaben’ und dem nun ausgearbeiteten
Zuschlagskriterienkatalog verfolgen wir ein klares Ziel: Wir wollen
für die heimische Baubranche eine Abkehr vom reinen Preiswettbewerb
hin zu einem Qualitäts- und Leistungswettbewerb in Gang setzen und
eine Verbesserung der Vergabekultur herbeiführen. Man muss aber auch
ehrlich sagen, dass dieser Kriterienkatalog nur ein Teil eines
umfassenderen Gesamtpakets ist. Nach diesem ersten Schritt rund um
die Zuschlagskriterien wollen wir im Zuge der aktuell in Vorbereitung
befindlichen Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien auch
praktikable Eignungskriterien definieren. Denn nur im Zusammenwirken
vernünftiger Zuschlags- und Eignungskriterien wird es gelingen, die
Spreu vom Weizen – also die unseriösen von den seriösen Unternehmen –
zu trennen.“

Dr. Stephan Heid, Rechtsanwälte Heid Schiefer: „Der gegenständliche
Bestbieterkriterien-Katalog enthält beispielhafte Vorschläge für
qualitative Zuschlagskriterien für Bauaufträge, welche den Anwendern
als ‚unverbindliche’ Handreichungen dienen sollen und keinen Anspruch
auf allgemeine Gültigkeit oder Zweckmäßigkeit haben. Vielmehr sind
die Muster-Zuschlagskriterien von den Anwendern bei der Gestaltung
der jeweiligen Ausschreibungsunterlagen an die auftragsspezifischen
Gegebenheiten weiter auszugestalten bzw. anzupassen und die
Einhaltung der in den jeweiligen Zuschlagskriterien getätigten
Zusagen im Auftragsfall zu überprüfen und mit vertraglichen
Sanktionen abzusichern.”

BIM Ing. TR Josef Witke, Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm-
und Kommunikationstechniker: „Wir hoffen, dass durch diese gesetzten
Maßnahmen das heimische Gewerbe wieder vermehrt zum Zuge kommt und
damit die österreichischen Arbeitsplätze gesichert und möglicherweise
wieder angehoben werden können.“

> Nähere Infos zur Initiative plus gratis Download Vergabekatalog:
www.faire-vergaben.at
> Ein aktueller Beitrag zum Thema Bestbieterkriterienkatalog findet
sich auf bautv.or.at

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