• 14.07.2016, 20:26:03
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Bundesrat genehmigt erste Rechtsgrundlagen für selbstfahrende Autos

Grünes Licht der Länderkammer auch für Änderungen im Führerscheingesetz und im Luftfahrtgesetz

Utl.: Grünes Licht der Länderkammer auch für Änderungen im
Führerscheingesetz und im Luftfahrtgesetz =

Wien (PK) - Eine Novelle zum Kraftfahrgesetz, mit der erste
rechtliche Grundlagen für automatisierte Fahrsysteme - Stichwort
selbstfahrende Autos - geschaffen werden, nahm mit der Billigung
durch den Bundesrat heute die letzte parlamentarische Hürde. Im
Rahmen eines umfangreichen Verkehrsblocks billigte die Länderkammer
auch Änderungen im Luftfahrtgesetz betreffend An- und Abflüge abseits
von Flugplätzen sowie Neuerungen im Führerscheingesetz, so etwa die
Autorisierung von Autofahrerclubs zur Aufstiegsschulung für den
Führerschein A. Schließlich wurden auch Redaktionsversehen im
Kraftfahrliniengesetz repariert.

Grundsätzliches Ja zu selbstfahrenden Autos

Unter dem Titel "automatisierte Fahrsysteme" finden die
selbstfahrenden Autos nun erstmals Berücksichtigung in der
österreichischen Rechtsordnung. Die in der Novelle zum
Kraftfahrgesetz enthaltenen diesbezüglichen rechtlichen Grundlagen
betreffen zunächst Systeme, die bereits genehmigt sind, wie z.B. der
Stauassistent, aber aufgrund der bestehenden Lenkerpflichten derzeit
noch nicht genutzt werden konnten. Andererseits werden vom Gesetz nun
auch gänzlich neue Systeme, so etwa die selbstfahrenden Autos, für
Testzwecke erfasst. Festgeschrieben wird durch die Novelle
allerdings, dass der Lenker jederzeit in der Lage sein muss, die
Fahraufgaben zu übernehmen.

Als Schritt in Richtung Zukunft begrüßte Armin Forstner (V/St) die
Novelle, wobei er vor allem Chancen für die heimische Wirtschaft sah.
Ähnlich äußerte sich auch Günther Novak (S/K), der zudem betonte, die
Verantwortung trage auch bei automatisiertem Fahren der Mensch. "Es
werden keine Autos herumfahren, wo niemand drinsitzt", bekräftigte
Verkehrsminister Jörg Leichtfried. Für Gerd Krusche (F/St) wiederum
sind die gesetzlichen Neuerungen ein "Erfordernis der Zeit".
Ablehnung kam von den Grünen, deren Sprecherin Nicole Schreyer (G/T)
beklagte, das Gesetz sei zu stark auf die Industriepolitik
ausgerichtet, Aspekte der Sicherheit würden dabei zu kurz kommen.

Auch Autofahrerclubs können Aufstiegsschulungen für
Führerscheinklasse A anbieten

Änderungen im Führerscheingesetz wiederum erweitern die Befugnisse
der Autofahrerclubs, die in Zukunft auf Perfektionsfahrten mit
Motorrädern und Aufstiegsschulungen für den Führerschein A anbieten
können. Darüber hinaus trifft die Novelle aber auch eine Reihe von
Klarstellungen und Ergänzungen. So etwa kann die Anbindung von
Fahrschulen an das Führerscheinregister widerrufen werden, wenn diese
bei den Abgaben für das Zentrale Melderegister säumig sind. Geregelt
wird auch die Genehmigung von neuen Testverfahren für die
verkehrspsychologische Untersuchung.

Günther Novak (S/K) erwartet sich ebenso wie Verkehrsminister Jörg
Leichtfried von der Erweiterung der Befugnisse bei der Ausbildung
eine Belebung des Wettbewerbs und mehr Qualität und betonte, wichtig
sei die Praxisnähe der Fahrschulung, "egal wer sie macht". Kritische
Töne mischte Anneliese Junker (V/T) in ihre Zustimmung. Die Betrauung
der Autofahrerklubs sei politischer Wille, könnte aber zu Nachteilen
für Fahrschulen im ländlichen Raum führen, gab sie zu bedenken.
Unterstützung fand die Novelle auch bei der FPÖ, wenngleich Gerd
Krusche (F/St) einen Wermutstropfen fand. Teile der Regelungen seien
auf Betreiben der EU allzu bürokratisch ausgefallen. Die negativen
Aspekte überwogen hingegen bei Nicole Schreyer (G/T), der die Novelle
zu punktgenau auf ÖAMTC und ARBÖ zugeschnitten ist, was sie für
verfassungsrechtlich problematisch hält.

Einfachere Bewilligungen von An- und Abflügen abseits von Flugplätzen

Vereinfachungen bei der Bewilligung von Abflügen und Landungen
außerhalb von Flugplätzen bringt eine Novelle zum Luftfahrtgesetz.
Erleichtert sollen dadurch vor allem Materialtransporte im
öffentlichen Interesse, die Bergung von Tierkadavern in unwegsamem
Gelände oder etwa Flüge zur Lawinenbeobachtung werden.

Rene Pfister (S/N), Martin Preineder (V/N) und Christoph Längle (F/V)
begrüßten aus Sicht der Länder übereinstimmend die Vereinfachungen.
Aus dem Chor der Zustimmung scherte lediglich Nicole Schreyer (G/T)
aus. Sie wandte ein, durch die unscharfen Formulierungen des an sich
sinnvollen Gesetzes würde die Tür zu weit aufgestoßen, sodass die
Gefahr einer exzessiven Nutzung durch die Länder bestehe.
Bundesminister Jörg Leichtfried hielt es im Gegensatz zu Längle für
sachlich gerechtfertigt, die Vereinfachungen bei der Bewilligung von
Außenlandungen auf Fallschirmsprünge und Paragleiter, nicht aber auf
Segelflugzeuge auszudehnen.

Bundesrat repariert Redaktionsversehen im Kraftfahrliniengesetz

Einstimmig passierten die Länderkammer auch Änderungen im
Kraftfahrliniengesetz. Damit wurden Redaktionsversehen, die bei der
letzten Novelle dieses Gesetzes unterlaufen sind, nun endgültig
behoben. (Fortsetzung Bundesrat) hof

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