- 14.07.2016, 20:26:03
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Bundesrat genehmigt erste Rechtsgrundlagen für selbstfahrende Autos
Grünes Licht der Länderkammer auch für Änderungen im Führerscheingesetz und im Luftfahrtgesetz
Utl.: Grünes Licht der Länderkammer auch für Änderungen im
 Führerscheingesetz und im Luftfahrtgesetz =
Wien (PK) - Eine Novelle zum Kraftfahrgesetz, mit der erste 
 rechtliche Grundlagen für automatisierte Fahrsysteme - Stichwort 
 selbstfahrende Autos - geschaffen werden, nahm mit der Billigung 
 durch den Bundesrat heute die letzte parlamentarische Hürde. Im 
 Rahmen eines umfangreichen Verkehrsblocks billigte die Länderkammer 
 auch Änderungen im Luftfahrtgesetz betreffend An- und Abflüge abseits 
 von Flugplätzen sowie Neuerungen im Führerscheingesetz, so etwa die 
 Autorisierung von Autofahrerclubs zur Aufstiegsschulung für den 
 Führerschein A. Schließlich wurden auch Redaktionsversehen im 
 Kraftfahrliniengesetz repariert.
Grundsätzliches Ja zu selbstfahrenden Autos
Unter dem Titel "automatisierte Fahrsysteme" finden die 
 selbstfahrenden Autos nun erstmals Berücksichtigung in der 
 österreichischen Rechtsordnung. Die in der Novelle zum 
 Kraftfahrgesetz enthaltenen diesbezüglichen rechtlichen Grundlagen 
 betreffen zunächst Systeme, die bereits genehmigt sind, wie z.B. der 
 Stauassistent, aber aufgrund der bestehenden Lenkerpflichten derzeit 
 noch nicht genutzt werden konnten. Andererseits werden vom Gesetz nun 
 auch gänzlich neue Systeme, so etwa die selbstfahrenden Autos, für 
 Testzwecke erfasst. Festgeschrieben wird durch die Novelle 
 allerdings, dass der Lenker jederzeit in der Lage sein muss, die 
 Fahraufgaben zu übernehmen.
Als Schritt in Richtung Zukunft begrüßte Armin Forstner (V/St) die 
 Novelle, wobei er vor allem Chancen für die heimische Wirtschaft sah. 
 Ähnlich äußerte sich auch Günther Novak (S/K), der zudem betonte, die 
 Verantwortung trage auch bei automatisiertem Fahren der Mensch. "Es 
 werden keine Autos herumfahren, wo niemand drinsitzt", bekräftigte 
 Verkehrsminister Jörg Leichtfried. Für Gerd Krusche (F/St) wiederum 
 sind die gesetzlichen Neuerungen ein "Erfordernis der Zeit". 
 Ablehnung kam von den Grünen, deren Sprecherin Nicole Schreyer (G/T) 
 beklagte, das Gesetz sei zu stark auf die Industriepolitik 
 ausgerichtet, Aspekte der Sicherheit würden dabei zu kurz kommen.
Auch Autofahrerclubs können Aufstiegsschulungen für 
 Führerscheinklasse A anbieten
Änderungen im Führerscheingesetz wiederum erweitern die Befugnisse
 der Autofahrerclubs, die in Zukunft auf Perfektionsfahrten mit 
 Motorrädern und Aufstiegsschulungen für den Führerschein A anbieten 
 können. Darüber hinaus trifft die Novelle aber auch eine Reihe von 
 Klarstellungen und Ergänzungen. So etwa kann die Anbindung von 
 Fahrschulen an das Führerscheinregister widerrufen werden, wenn diese 
 bei den Abgaben für das Zentrale Melderegister säumig sind. Geregelt 
 wird auch die Genehmigung von neuen Testverfahren für die 
 verkehrspsychologische Untersuchung.
Günther Novak (S/K) erwartet sich ebenso wie Verkehrsminister Jörg 
 Leichtfried von der Erweiterung der Befugnisse bei der Ausbildung 
 eine Belebung des Wettbewerbs und mehr Qualität und betonte, wichtig 
 sei die Praxisnähe der Fahrschulung, "egal wer sie macht". Kritische 
 Töne mischte Anneliese Junker (V/T) in ihre Zustimmung. Die Betrauung 
 der Autofahrerklubs sei politischer Wille, könnte aber zu Nachteilen 
 für Fahrschulen im ländlichen Raum führen, gab sie zu bedenken. 
 Unterstützung fand die Novelle auch bei der FPÖ, wenngleich Gerd 
 Krusche (F/St) einen Wermutstropfen fand. Teile der Regelungen seien 
 auf Betreiben der EU allzu bürokratisch ausgefallen. Die negativen 
 Aspekte überwogen hingegen bei Nicole Schreyer (G/T), der die Novelle 
 zu punktgenau auf ÖAMTC und ARBÖ zugeschnitten ist, was sie für 
 verfassungsrechtlich problematisch hält.
Einfachere Bewilligungen von An- und Abflügen abseits von Flugplätzen
Vereinfachungen bei der Bewilligung von Abflügen und Landungen 
 außerhalb von Flugplätzen bringt eine Novelle zum Luftfahrtgesetz. 
 Erleichtert sollen dadurch vor allem Materialtransporte im 
 öffentlichen Interesse, die Bergung von Tierkadavern in unwegsamem 
 Gelände oder etwa Flüge zur Lawinenbeobachtung werden.
Rene Pfister (S/N), Martin Preineder (V/N) und Christoph Längle (F/V) 
 begrüßten aus Sicht der Länder übereinstimmend die Vereinfachungen. 
 Aus dem Chor der Zustimmung scherte lediglich Nicole Schreyer (G/T) 
 aus. Sie wandte ein, durch die unscharfen Formulierungen des an sich 
 sinnvollen Gesetzes würde die Tür zu weit aufgestoßen, sodass die 
 Gefahr einer exzessiven Nutzung durch die Länder bestehe. 
 Bundesminister Jörg Leichtfried hielt es im Gegensatz zu Längle für 
 sachlich gerechtfertigt, die Vereinfachungen bei der Bewilligung von 
 Außenlandungen auf Fallschirmsprünge und Paragleiter, nicht aber auf 
 Segelflugzeuge auszudehnen.
Bundesrat repariert Redaktionsversehen im Kraftfahrliniengesetz
Einstimmig passierten die Länderkammer auch Änderungen im 
 Kraftfahrliniengesetz. Damit wurden Redaktionsversehen, die bei der 
 letzten Novelle dieses Gesetzes unterlaufen sind, nun endgültig 
 behoben. (Fortsetzung Bundesrat) hof
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