• 14.07.2016, 15:46:27
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Bundesrat billigt weitere Schritte zur stärkeren Regulierung der Finanzmärkte

Entschädigung von AvW-AnlegerInnen um rund 150 Mio. € fix

Utl.: Entschädigung von AvW-AnlegerInnen um rund 150 Mio. € fix =

Wien (PK)- Der Bundesrat hatte heute keine Einwände gegen zwei
Gesetzespakete zur stärkeren Regulierung der Finanzmärkte, durch die
entsprechende EU-Vorschriften umgesetzt werden. Diese zielen zum
einen auf mehr Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und
zum anderen auf höhere Strafen bei Missbrauch ab. Außerdem will man
Whistleblower, die einen Missbrauchsfall melden, künftig besser
schützen. Zudem ist nun fix, dass geprellte AnlegerInnen von der
insolventen AvW Invest AG und der AvW Gruppe AG mit 153,17 Mio. €
entschädigt werden. 148,4 Mio. € kommen aus dem Finanzministerium,
die Differenz vom Anleger-Entschädigungssystem.

Lob für die Arbeit der Bundesregierung, die Vorgaben der Europäischen
Union vernünftig in nationales Recht eingearbeitet zu haben, kam von
Peter Oberlehner (V/O). Aus seiner Sicht konnte für die
Wettbewerbssituation der heimischen Wirtschaft ein praxisorientierter
Weg gefunden werden. Reinhard Todt (S/W) strich insbesondere den
besseren Schutz für Whistleblower hervor. Für ihn ein wesentlicher
Schritt, um Insidergeschäfte vermehrt zu unterbinden.

Reinhard Pisec (F/W) meinte, dass es sich bei den gesetzlichen
Änderungen um schon längst notwendig gewordene Gesetze handle. Etwa,
um Marktmanipulation und Insiderhandel hintanzuhalten.
Handlungsbedarf sieht seine Fraktion aber bei der Wiener Börse.
Sollte diese von der Politik in Zukunft nicht auf Vordermann gebracht
werden, bleibe eine vermehrte Ansiedelung von Industrieunternehmen in
Österreich nach Meinung Pisecs aus.

Nicht begeistert von den Änderungen war Heidelinde Reiter (G/S), die
neuen Regelungen für eine stärkere Regulierung der Finanzmärkte
bleibe hinter den Erwartungen ihrer Fraktion. Zudem sah sie die
Entschädigung von AvW-AnlegerInnen skeptisch. Es stellt sich aus
ihrer Sicht die Frage, ob jeder Anleger geschützt werden müsse, der
irgendwelchen Versprechungen glaubt. Zuständig für solche Fälle sei
außerdem der Haftungs-Fonds.

Dem entgegnete Finanzminister Hans Jörg Schelling, dass ohne eine
nunmehrige Anlegerentschädigung die Gefahr für den Bund entstehe,
durch Staatshaftungsklagen das gesamte Risiko von über 300 Mio. €
übernehmen zu müssen. Der OGH habe in unerwarteter Weise das auf
einer EU-Richtlinie basierende Entschädigungssystem so ausgelegt,
dass auch Schadensfälle abgedeckt werden müssten, die eigentlich
nicht in das System fallen sollten. (Fortsetzung Nationlrat) keg

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