• 13.07.2016, 10:00:01
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Ab sofort in Kraft: Anerkennungsgesetz für im Ausland erworbene Qualifikationen

Schnellere Integration in den Arbeitsmarkt durch verbessertes Service, die Einführung von Bewertungsverfahren und besonderer Verfahren für Qualifikationen von anerkannten Flüchtlingen.

Utl.: Schnellere Integration in den Arbeitsmarkt durch verbessertes
Service, die Einführung von Bewertungsverfahren und besonderer
Verfahren für Qualifikationen von anerkannten Flüchtlingen. =

Wien, 13. Juli 2016 (OTS) - Am 12. Juli ist das neue Anerkennungs-
und Bewertungsgesetz für im Ausland erworbene Qualifikationen in
Kraft getreten. Seit 2014 arbeitete das Integrationsministerium unter
Sebastian Kurz intensiv an einem Anerkennungsgesetz. Zentrale Inhalte
des Gesetzes liegen in der schnelleren Anerkennung mitgebrachter
Qualifikationen, dem Ausbau von Informationsstellen, der Einführung
von Bewertungsverfahren sowie spezieller Verfahren, die für jene
anerkannten Flüchtlinge möglich sind, die aufgrund ihrer Flucht über
keinen Nachweis ihrer formalen Qualifikation verfügen.
Integrationsminister Sebastian Kurz betont: „Der Einstieg in den
Arbeitsmarkt ist der zentrale Schritt für eine erfolgreiche
Integration in Österreich. Mit dem neuen Anerkennungs- und
Bewertungsgesetz schaffen wir eine bessere Grundlage für einen
schnellen Jobeinstieg. Mit neuen und kürzeren Verfahren sowie
verbesserten Serviceleistungen unterstützen wir Zuwanderinnen und
Zuwanderer sowie Asylberechtigte dabei, ihre Fähigkeiten möglichst
rasch am Arbeitsmarkt einzubringen.“

Einstieg in den Arbeitsmarkt: Spezielle Verfahren für Asyl- und
subsidiär Schutzberechtigte
Insbesondere für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte stellt der
bildungsadäquate Einstieg in den österreichischen Arbeitsmarkt eine
zentrale Herausforderung für ihre Integration dar. Häufig fehlen
ihnen aufgrund ihrer Flucht Zeugnisse, die abgeschlossene
Ausbildungen belegen. Das neue Anerkennungs- und Bewertungsgesetz
sieht hier besondere Verfahren vor, damit auch bei Verlust
erforderlicher Unterlagen die Qualifikation festgestellt werden kann.
Dabei wird die Qualität der Ausbildungen und somit das Niveau am
österreichischen Arbeitsmarkt aber nicht gesenkt. Außerdem werden
Bewertungsverfahren eingeführt und Fristen für alle
Anerkennungsverfahren vereinheitlicht. „Wir müssen jene Menschen, die
langfristig in Österreich bleiben, so rasch wie möglich integrieren.
Durch den verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt führen sie viel
schneller ein selbstständiges Leben und können zur Gesellschaft
beitragen", betont Susanne Knasmüller, Leiterin der Abteilung
Integrationskoordination im Integrationsministerium. Ihr Team hat den
Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Unterstützt wurden sie dabei von
Expertinnen und Experten aus den Bereichen Wirtschaft und Bildung
sowie dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz (BMASK), dem Bundesministerium für Wissenschaft,
Forschung und Wirtschaft (BMWFW) und dem Bundesministerium für
Bildung (BMB) sowie dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und
den Ländern.

Im Vorfeld: Studie bekräftigte Bedarf an Vereinfachung von
Anerkennungsverfahren
Zuvor hatte der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) in
Kooperation mit der Donau-Universität Krems sowie dem
Forschungsinstitut abif einen Forschungsbericht zur Anerkennung von
Qualifikationen von Zuwander/innen und Flüchtlingen erstellt. Die
Ergebnisse des Forschungsberichts „Anerkennung von Qualifikationen.
Fakten, Erfahrungen, Perspektiven“ sind in das neue
Anerkennungsgesetz eingeflossen. Franz Wolf, Geschäftsführer des
Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), begrüßt die Umsetzung: „Die
Integration von Asylberechtigten sowie Zuwanderinnen und Zuwanderern
in den Arbeitsmarkt stellt eine der größten Herausforderungen für
unsere Zukunft dar. Im Forschungsbericht konnten wir Handlungsfelder
für eine bessere und raschere Anerkennung ausländischer
Qualifikationen definieren. Es freut mich, dass diese Ergebnisse aus
der Praxis im neuen Anerkennungsgesetz Niederschlag gefunden haben.“

Auf einen Blick: Zentrale Eckpunkte des Gesetzes
• Anspruch auf ein Anerkennungs- oder Bewertungsverfahren
• Einführung von Bewertungsverfahren für Lehr-, Schul- und
Hochschulabschlüsse
• Angleichung verfahrensrechtlicher Bestimmungen für im Drittstaat
erworbene Qualifikationen an EU-Standards: Es wird eine einheitliche
Frist von 4 Monaten und eine verpflichtende Festlegung von
notwendigen Nachqualifizierungsmaßnahmen festgelegt.
• Transparenz und Service: Ein Online-Anerkennungsportal wird
konkrete Informationen zur zuständigen Behörde mit einem direkten
Link zu Antragsformularen, zu notwendigen Dokumenten und
Übersetzungen bzw. Beglaubigungen und Verfahrenskosten geben.
Zusätzlich werden Beratungsstellen eingerichtet.
• Einführung neuer Verfahren für Asylberechtigte und subsidiär
Schutzberechtigte: Diese sollen den Zugang zu Verfahren erhalten,
auch wenn sie aufgrund ihrer Flucht unverschuldet ihre Zeugnisse oder
andere Ausbildungsnachweise nicht vorweisen können.
• Eine einheitliche statistische Erfassung aller Verfahren.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MAA

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