• 13.07.2016, 09:33:13
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  • OTS0032 OTW0032

Verbesserung waffenrechtlicher Begutachtung

Psychologenverband wiederholt langjährige Forderung zur Verbesserung waffenrechtlicher Begutachtung

Utl.: Psychologenverband wiederholt langjährige Forderung zur
Verbesserung waffenrechtlicher Begutachtung =

Wien (OTS) - Der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und
Psychologen (BÖP) fordert wiederholt ein zentrales Melderegister
jener Personen, die eine waffenrechtliche Begutachtung absolviert
haben. Es sollte zumindest eine Negativmeldung an das Zentrale
Waffenregister erfolgen, damit in einem etwaigen Verwaltungsverfahren
auf den möglichen Umstand einer Mehrfachbegutachtung Rücksicht
genommen werden kann. Auf diese Weise könnte vor allem auch dem
Gutachten-Tourismus entgegen gewirkt werden.

„Klinische PsychologInnen leisten hervorragende und qualitätsvolle
Arbeit. Dies ist allein schon aufgrund des Psychologengesetzes 2013,
welches vor allem die Ausbildung und auch Berufspflichten regelt,
gewährleistet“, so Sandra M. Lettner, Präsidentin des
Berufsverbandes. Klinische PsychologInnen sind aufgrund der
langjährigen universitären und postgraduellen Ausbildung bestens
geeignet, die psychologischen Begutachtungen laut Waffengesetz
durchzuführen. Aufbauend auf fünf Jahren Psychologiestudium folgt
eine zweijährige praktische und theoretische Ausbildung zur/zum
Klinischen PsychologIn unter Supervision und Selbsterfahrung. Weiters
muss eine fünfjährige Tätigkeit als klinisch tätige/r PsychologIn
nachgewiesen werden, sowie u. a. eine jährliche Fortbildung
absolviert werden, um Waffenpassbegutachtungen durchführen zu können.

„Die derzeitige Aufregung ist nicht begründet. Die absolut
überwiegende Mehrzahl der Klinischen PsychologInnen leistet
hervorragende gutachterliche Arbeit. Soweit tatsächlich vereinzelt
Fehler passiert sind, muss dem einerseits von Seiten des
Bundesministeriums für Inneres nachgegangen werden und andererseits
auch aus berufsrechtlicher Sicht. Da der BÖP als
Interessensvertretung – anders als z.B. die Ärztekammer – keine
Disziplinargewalt besitzt, können von Seiten des Berufsverbandes
beispielsweise keine Sanktionen verhängt werden. Wenn Informationen
an uns herangetragen werden, die vermuten lassen, dass jemand nicht
korrekt gearbeitet hat, wird dem selbstverständlich im Sinne der
Qualitätssicherung im Rahmen unserer Möglichkeiten nachgegangen.“, so
Lettner.

„Klinische PsychologInnen, welche veraltete Testinstrumente
verwenden, arbeiten nicht lege artis, verstoßen somit gegen ihre
Berufspflicht und haften für eventuell entstandene Schäden.“, so Mag.
Nikolaus Bauer, Rechtsberater des BÖP. Im Psychologengesetz 2013 ist
klar geregelt, das auf dem neuesten Stand der Wissenschaft gearbeitet
werden muss. Zudem ist die Gutachtertätigkeit auch unmittelbar und
höchstpersönlich auszuführen. „Online-Begutachtungen oder
Gruppenbegutachtungen durch fachfremde Personen sind somit nicht
zulässig“, so Bauer weiter.

Eine weitere Qualitätsverbesserung sieht der Berufsverband bei einer
Novellierung der Waffengesetzverordnung in der Einführung eines
verpflichtenden psychologischen Gespräches. „Wir unterstützen in
diesem Zusammenhang sowohl das Gesundheits- als auch das
Innenministerium mit unserer fachlichen Expertise auch weiterhin sehr
gerne.“ so Sandra M. Lettner, Präsidentin des Berufsverbandes.

Der BÖP ist die größte Interessensvertretung und vertritt mit rund
5.300 PsychologInnen in Österreich die Hälfte der aktuell rund 10.100
Klinischen PsychologInnen, die in der Berufsliste des
Bundesministeriums eingetragen sind.

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