Bilanz des ersten Halbjahres: Rund 3.500 Fälle bei acht Schlichtungsstellen bearbeitet
Utl.: Bilanz des ersten Halbjahres: Rund 3.500 Fälle bei acht
Schlichtungsstellen bearbeitet =
Wien (OTS) - Konsumentenschutzminister Alois Stöger hat heute
gemeinsam mit den acht staatlich anerkannten
Verbraucherschlichtungsstellen nach dem ersten Halbjahr Bilanz über
das neue Instrument der Verbraucherschlichtung gezogen. Von den rund
3.500 Schlichtungsverfahren wurden bereits knapp 3.000 Fälle
abgeschlossen. Die Einigungsquote kann sich mit 63 % sehen lassen.
„Das seit Jänner in allen EU-Mitgliedsstaaten zur Anwendung kommende
Modell der Verbraucherschlichtung hat sich schon nach knapp einem
halben Jahr bewährt. Die Intention der Schlichtung „Wir werden keinen
Richter brauchen“ bringt klare Vorteile für beide Seiten. Es werden
unbürokratisch Lösungen gesucht, die für alle Beteiligten akzeptabel
sind und den Gang zu Gericht ersparen“, so Konsumentenschutzminister
Alois Stöger. ****
Niedrige Verfahrensdauer, hohe Teilnahmequote
Das Verfahren ist grundsätzlich freiwillig. Kein Unternehmen wird
verpflichtet, dem Vorschlag der Schlichtungsstelle zu folgen. Auch
die Teilnahme am Verfahren ist bei der Hälfte der Stellen freiwillig.
Bei vier Schlichtungsstellen gibt es die Verpflichtung, am Verfahren
mitzuwirken. Die erste Halbjahresbilanz zeigt insgesamt eine sehr
hohe Teilnahmequote (91% insgesamt, 70% bei freiwilliger Teilnahme).
Durchgeführt wird das Verfahren von unabhängigen, weisungsfreien
SchlichterInnen. Das Verfahren ist für die KonsumentInnen kostenfrei
und sie können sich darauf verlassen, dass es rasch – längstens in 90
Tagen – abgewickelt ist. Diese Frist wurde im ersten Halbjahr bereits
deutlich unterschritten (Durchschnitt 33 Tage).
Konsumentenschutzminister Stöger sieht trotz des guten Starts noch
weiteres Potential für die Verbraucherschlichtung: „Wir müssen
gemeinsam daran arbeiten, dass die KonsumentInnen die
Schlichtungsstellen noch intensiver nutzen. An die Unternehmen
appelliere ich, sich noch häufiger auf Verfahren einzulassen und die
Chance für eine bessere Kundenbeziehung zu nutzen“, so Stöger.
VerbraucherInnen können die Schlichtungsstellen an einem gesetzlich
verankerten Logo mit dem Aufdruck „staatlich anerkannte
Verbraucherschlichtungsstelle“ erkennen.
Das Modell „Verbraucherschlichtung“
In Umsetzung der EU Richtlinie über alternative Streitbeilegung von
Verbraucherstreitigkeiten wurde in Österreich das
Alternative-Streitbeilegung-Gesetz beschlossen, das für nahezu
sämtliche Verbraucherverträge im Konfliktfall acht staatlich
anerkannte Streitbeilegungsstellen festschreibt. Das
Konsumentenschutzministerium ist zentrale Anlaufstelle, die das
Funktionieren des Systems kontrolliert. Alle acht Schlichtungsstellen
arbeiten nach gemeinsamen Grundsätzen, die ein unabhängiges und
faires Verfahren gewährleisten sollen.
„Wem Kundenzufriedenheit ein Anliegen ist, kann auf die Teilnahme an
Schlichtungsverfahren nicht verzichten. Egal, ob die Traumreise zum
Albtraum wird oder die Versicherung die Zahlung verweigert – die
Verbraucherschlichtung hilft fair, rasch und kostenlos. Gemeinsame
Lösungen statt Streiten vor Gericht spart Geld und Nerven“ ,
erläutert der Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für
Verbrauchergeschäfte, Mag. Simon Eder.
Die Rundfunk- und Telekom Regulierungs GmbH (RTR GmbH) ist für
Schlichtungen in den Bereichen Telekom, Postdienste, Medien und
Signatur- und Zertifizierungsdienste zuständig. Der Geschäftsführer
der RTR, Mag. Johannes Gungl, betont für seinen Bereich die
Wichtigkeit von präventiver Arbeit. „Neben unserer Aufgabe als
Schlichtungsstelle verfolgen wir auch den Ansatz, präventive
Maßnahmen zu setzen. Das bedeutet, dass wir im Interesse der
Kundinnen und Kunden eng mit Betreibern zusammenarbeiten, um schon im
Vorfeld mögliche Problemfelder zu identifizieren und an Lösungen zu
arbeiten, damit Kundinnen und Kunden erst gar keinen Anlass haben,
sich zu beschweren.”
Der Verein Internetombudsmann kümmert sich um Schlichtungen im
Bereich der Online Geschäfte. Internetombudsmann Mag. Bernhard
Jungwirth: „Rasch und unbürokratisch vernünftige Lösungen im Sinne
aller Beteiligten zu finden, ist eine der Stärken der
außergerichtlichen Streitschlichtung. Das bewährt sich auch ganz
besonders im Online-Bereich, wo der direkte Kontakt zu den Anbietern
für Konsumentinnen und Konsumenten oft schwierig ist.“
Alle Informationen über das Modell und den Ablauf einer
Verbraucherschlichtung sind in der Broschüre des Sozialministeriums
„Miteinander statt gegeneinander“ zu finden, die kostenlos beim
Sozialministerium unter broschuerenservice@sozialministerium.at
bestellt werden kann.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NSO