- 09.07.2016, 11:03:45
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FPÖ-Kickl: Lockls Forderung auf Blanko-Verzicht widerspricht Rechtsstaatlichkeit
Gehe davon aus, dass Wahl aufgrund der Vorgeschichte korrekt abläuft
Utl.: Gehe davon aus, dass Wahl aufgrund der Vorgeschichte korrekt
abläuft =
Wien (OTS) - „Die Forderung des Van der Bellen Managers, eine
mögliche Wahlanfechtung kategorisch auszuschließen, steht im
Widerspruch zu den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit“, sagte heute
FPÖ-Generalsekretär NAbg. Herbert Kickl. „Es ist erschreckend, wenn
man bedenkt, dass diese Überlegung aus dem Team eines
Bundespräsidentschaftskandidaten kommt, der im Falle seiner Wahl
unter anderem die Überwachung der Einhaltung der Verfassung als
wesentliche Aufgabe hätte“, so Kickl.
„Was ist denn das für ein Demokratie- und Rechtsverständnis eines
Präsidentschaftskandidaten? Ich erinnere Herrn Van der Bellen an den
Inhalt der Gelöbnisformel des Bundespräsidenten, nachzulesen im
Art.62 Abs.1 B-VG. Ein Blankoverzicht, wie Lockl ihn fordert, ist
daher absolut unseriös und verdeutlicht ein ganz problematisches
Rechtsverständnis“, sagte Kickl als Reaktion auf entsprechende
Medienberichte.
Man müsse dem Team Van der Bellen offenbar erst von Grund auf
erklären, dass im System der Gewaltenteilung eine unabhängige
Kontrolle in Form der Justiz ein ganz zentraler Baustein sei. Die
jetzige Forderung Lockls setze eine unverantwortliche Strategie der
Linken fort, das VfGH-Urteil als Lappalie und gleichsam Belästigung
des Bürgers abzutun, die massiven Gesetzesbrüche als Schlampereien
und bloße Formfehler zu verharmlosen, eine Ausschöpfung von
Rechtsmitteln abzuqualifizieren und so die Autorität des höchsten
Gerichts, der in einem umfassenden, öffentlichen und transparenten
Verfahren zu seinem Spruch gekommen sei, zu untergraben. Damit müsse
jetzt einmal Schluss sein, so der freiheitliche Generalsekretär. Eine
subjektive Fairnessdefinition, formuliert von einem Wahlkampfteam,
kann und dürfe nicht über den Werten von Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit stehen, betonte Kickl.
„Aufgrund der Vorgeschichte des vergangenen Wahlgangs gehe ich
jedenfalls davon aus, dass die kommende Wahl die am Besten
kontrollierte in der Geschichte der Zweiten Republik sein wird. Die
öffentliche Aufmerksamkeit, das internationale Interesse und
entsprechenden Ankündigungen seitens des Innenministeriums was die
Ausbildung der Handelnden und die Kontrolle betrifft, bestärken mich
in dieser Überzeugung. Daher wird eine Anfechtung auch nicht nötig
sein“, erläuterte Kickl weiter. Was das Thema Anfechtung generell
beträfe, so könne er sich nicht vorstellen, dass Van der Bellen, wenn
er -so wie dies bei uns der Fall gewesen sei - in Kenntnis
unhaltbarer Gesetzesbrüche gekommen wäre oder kommen werde,
seinerseits seiner staatsbürgerlichen Pflicht nicht nachgekommen wäre
oder nachkommen würde, und im Sinne der Garantie von unverfälschten
Wahlergebnissen keine Anfechtungsschritte setzen würde. „Wenn es sich
anders verhielte, wäre das ein skandalöses Verhalten für jemanden der
sich um das Amt des Staatsoberhaupts bewirbt“, so Kickl.
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