• 07.07.2016, 09:30:01
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KAV begrüßt die geplante Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes

Kritik der younion an der GuKG-Novelle nicht nachvollziehbar

Utl.: Kritik der younion an der GuKG-Novelle nicht nachvollziehbar =

Wien (OTS) - Als größter Gesundheitsdienstleister Österreichs begrüßt
der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) die geplante Novelle des
Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes ausdrücklich. Damit der
Pflegebereich für die steigenden Anforderungen der Zukunft gerüstet
ist – älter werdende Patientinnen und Patienten, eine Zunahme
chronischer Erkrankungen, immer komplexere Krankheitsbilder – braucht
es eine Aufwertung der Ausbildung und eine Differenzierung der
Berufsbilder.

Steigender Bedarf an Pflegekräften muss gedeckt werden
Für Evelyn Kölldorfer-Leitgeb, Direktorin für
Organisationsentwicklung ist die Novelle des Gesundheits- und
Krankenpflegegesetzes ein großer Schritt, den Pflegeberufen ein
modernes, kompetenzorientiertes Berufsgesetz zu geben und damit
nicht nur die PatientInnenversorgung zu verbessern und die
PatientInnenensicherheit zu gewährleisten, sondern auch die
Berufszufriedenheit zu stärken und zu sichern. „Wir sehen in den
letzten Jahren, dass sowohl der Bedarf an Pflegekräften steigt als
auch die Anforderungen an den Beruf. Daher müssen wir die Ausbildung
attraktiver machen und Entwicklungsperspektiven ermöglichen. Nur so
können wir sicherstellen, dass wir in Zukunft ausreichend Nachwuchs
im Pflegebereich bekommen. Die Novelle des Gesundheits- und
Krankenpflegegesetzes hakt genau hier ein: Sie hebt die
Pflegeausbildung auf akademisches Niveau, macht sie damit
vielseitiger und eröffnet Möglichkeiten sich weiterzuentwickeln.
Ebenfalls gelingt mit der Novelle ein durchlässiges
Ausbildungsmodell. Die KAV-ExpertInnen konnten sich im
Gesetzwerdungsprozess, welcher auf Initiative der Wiener
Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely gestartet wurde, umfassend
einbringen. Wir sind froh, dass Gesundheitsministerin Sabine
Oberhauser das Gesetz nun zum Beschluss dem Nationalrat vorlegt."

„Die Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren des KAV haben sich seit
Beginn der Überlegungen zum GuKG intensive Gedanken gemacht. Das
Bekenntnis der Führungskräfte der Pflege ist ganz klar, 3
Berufsgruppen innerhalb der Pflege sind gut in das System zu
integrieren und sinnvoll. Der genaue Einsatz vor Ort richtet sich
nach der medizinisch-pflegerischen Zielsetzung, Ausrichtung der
Abteilung bzw. dem PatientInnenklientel," so Günter Dorfmeister,
Pflegedirektor des Wilhelminenspitals. Zur Angst, dass zukünftig nur
Pflegepersonen mit einer akademischen Ausbildung in die
Managementebenen aufsteigen können merkt er an: „Wir leben das
moderne Management im KAV – die besten Köpfe optimal eingesetzt, das
ist der wichtigste Maßstab.“

„Dem gehobenen Dienst werden künftig zwei Assistenzberufe zur
Verfügung stehen, an welche entsprechend der settingsspezifischen
Erfordernisse und gesetzlichen Grundlagen delegiert werden kann. Mit
der Pflegefachassistenz wird eine neue, qualifizierte Berufsgruppe
geschaffen, die im Unternehmen KAV eine fundierte zweijährige
Ausbildung erfahren wird. Die Kompetenzen des gehobenen Dienstes
wurden darüber hinaus so erweitert, dass er in der direkten
PatientInnenversorgung einen wesentlichen, unverzichtbaren
Stellenwert einnimmt. Die Berufszufriedenheit wird sich für alle
Berufsgruppen verbessern, da der Einsatz der Pflegelevels künftig
ausschließlich entsprechend deren Qualifikation sein wird und das
Gesetz durch seine zeitgemäße Gestaltung eine Aufwertung des
Berufsbildes u.a. durch Entfernung der hauswirtschaftlichen
Tätigkeiten mit sich bringt,“ betont Silvia Riepl, Pflegedirektorin
des Kaiser-Franz-Josef-Spitals

Kritik an der GuKG-Novelle nicht nachvollziehbar
Die Kritik an der Gesetzesnovelle kann der KAV nicht nachvollziehen.
Die Umgestaltung der Ausbildung auch für die Pflegeassistenz und die
Pflegefachkräfte sieht der KAV vielmehr als Vorteil, da sie zu einer
Steigerung der vorhandenen Kompetenzen führen wird. Dass damit eine
Verdrängung vom gehobenen Dienst hin zur Pflegeassistenz oder den
Pflegefachkräften vorgenommen werden soll, um Kosten zu sparen, kann
der KAV nicht nachvollziehen. Es gibt Aufgabenbereiche für die eine
gehobene Ausbildung unabdingbar ist – daran ändert auch eine
Gesetzesnovelle nichts. Dementsprechend wird der KAV auch in Zukunft
auf den optimalen Mix zwischen Absolventinnen und Absolventen aller
Pflegeausbildungen zurückgreifen.

"Die im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz verankerte
Berufsberechtigung ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
gehobenen Dienst, unabhängig davon, ob sie einen Bachelorabschluss
oder eine Diplomabschluss haben, gleichwertig. Der KAV unterscheidet
weder bei der Anstellung noch bei der Bezahlung und
selbstverständlich auch nicht bei sämtlichen Fort- und
Weiterbildungen zwischen Diplom und BachelorabsolventInnen. Leitend
für Fort- und Weiterbildungen, sowie Karrieremöglichkeiten wird, wie
bisher, neben dem Unternehmensbedarf der individuelle Karriereplan
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein,“ versichert Evelyn
Kölldorfer-Leitgeb.

Mit diesen drei Stufen im Bereich der Pflege wird es auch in Zukunft
möglich sein, die optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten
zu garantieren. Astrid Engelbrecht, Pflegedirektorin des Krankenhaus
Hietzing, mit neurologischem Zentrum Rosenhügel, betont abschließend:
„Für die PatientInnen und BewohnerInnen bedeutet dies, dass sie im
Unternehmen KAV, wie bisher auf Pflegepersonen treffen, die im
Unternehmen hoch qualifiziert ausgebildet und künftig noch mehr
entsprechend ihres Qualifikationslevels eingesetzt werden können.
Österreich folgt damit internationalen Beispielen.“

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