• 07.07.2016, 08:18:08
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Österreichische Gebärdensprache: ein sprachenrechtlicher Skandal

Über ein Jahrzehnt Vertröstungen und Verschleppungen. Gefordert ist nun das Parlament.

Utl.: Über ein Jahrzehnt Vertröstungen und Verschleppungen.
Gefordert ist nun das Parlament. =

Wien (OTS) - Vor 11 Jahren wurde die Österreichische Gebärdensprache
(ÖGS) in der Bundesverfassung verankert. Die Sprachgemeinschaft
wartet bis heute auf eine konkrete Umsetzung. „Der weltweit
vorbildliche Schritt der Anerkennung blieb ein rechtlich zahnloser
Formalakt. Die fehlende Umsetzung der Bundesverfassung bedeutet für
gehörlose ÖsterreicherInnen weiterhin mangelnde Sprachenrechte“, so
Verena Krausneker vom Netzwerk SprachenRechte.

Die Anerkennung der ÖGS ist symbolisch. Noch immer werden gehörlose
Kinder und ihre Familien benachteiligt, denn bilinguale Förder- und
Bildungsangebote, in denen Deutsch und ÖGS zum Einsatz kommen, sind
landesweit fast nicht vorhanden. Für GehörlosenlehrerInnen gibt es
keine sprachliche Mindestanforderung und ÖGS-Kurse für Eltern werden
nicht staatlich finanziert.

Krausneker, Gebärdensprachlinguistin an der Universität Wien: „Eine
Gebärdensprache anzuerkennen bedeutet auch, alltägliche
Sprachenrechte zu garantieren, es bedeutet Gruppenrechte und vor
allem das Recht auf Bildung in der Sprache und das kindliche Recht
auf Spracherwerb abzusichern." Immerhin: Ab 2017 stellt es die
LehrerInnenausbildung NEU den zukünftigen PädagogInnen erstmals frei,
in ihrer Grundausbildung ÖGS zu erlernen.

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