• 06.07.2016, 15:43:54
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Huainigg: Verfassungsrechtliche Anerkennung der Gebärdensprache vor elf Jahren

ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung: Menschenwürde in die Verfassung

Utl.: ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung: Menschenwürde in
die Verfassung =

Wien (OTS/ÖVP-PK) - "Auf den Tag genau vor elf Jahren, am 6. Juli
2005, fiel der Beschluss zur Anerkennung der Österreichischen
Gebärdensprache (ÖGS) in der Verfassung. Dies war nicht bloß ein
symbolischer Formalakt, sondern ein gesellschaftspolitisches Momentum
mit Impetus. Seither ist die ÖGS stärker ins Bewusstsein gelangt, ein
Paradigmenwechsel wurde angestoßen. Man redet nicht mehr von
'taubstumm', sondern von 'gehörlos' – gehörlose Menschen sind
keineswegs stumm, sie sprechen auf sehr ästhetische und kunstvolle
Weise mit ihren Händen. Vielmehr ist die Community der Gehörlosen
eine Sprachminderheit denn eine Gruppierung behinderter Menschen, wie
sie selbst sagen", erklärt Abg. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher
für Menschen mit Behinderung.

Huainigg weiter: "Ich erinnere mich gut – damals war von
'Herumfuchtelei' die Rede, und die ÖGS sei keine vollwertige Sprache.
Ich versuchte, meinen Kolleg/-innen im Parlament das Gegenteil zu
beweisen, indem ich meine Plenarreden und damit verbunden schwierige
Begriffe, Namen oder Witzchen dolmetschen ließ. So haben die
Kolleg/-innen erkannt, dass mit der Gebärdensprache genauso jede
Emotion, jeder Name, jeder Fachbegriff ausgedrückt werden kann. Damit
gelang mir wichtige Überzeugungsarbeit im Hinblick auf die
Verankerung der ÖGS in der Verfassung."

Inzwischen hat die ÖGS in vielen Bereichen ganz selbstverständlich
Eingang gefunden. So werden die Parlamentsreden gedolmetscht, es gibt
eine gehörlose Nationalrätin, die Nachrichten im
öffentlich-rechtlichen Fernsehen werden gedolmetscht, Veranstalter
nehmen Rücksicht darauf u.v.m. "Viel ist bereits geschehen, viel
bleibt noch zu tun – beispielsweise in der vorschulischen und
schulischen Bildung, damit einhergehend in der
Pädagog/-innenausbildung, wo es um bilingualen Unterricht geht. Ganz
generell sind wir noch nicht so weit, dass wir auf
Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema Behinderung verzichten könnten.
Dennoch bin ich überzeugt davon, dass die Verfassungsverankerung der
Gebärdensprache sehr viel angestoßen hat. In diesem Sinne wäre es
auch längst an der Zeit, die Menschenwürde in der Verfassung zu
verankern – als Richtwert und Grundlage all unseres Handelns", betont
Huainigg abschließend.
(Schluss)

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