• 06.07.2016, 14:08:29
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GPA-djp fordert endlich Rechtssicherheit für Rechtsanwalts-AssistentInnen

Kein flächendeckender Kollektivvertrag, deswegen KV-Zitrone 2016

Utl.: Kein flächendeckender Kollektivvertrag, deswegen KV-Zitrone
2016 =

Wien (OTS) - Kein flächendeckender Kollektivvertrag, Mindestgehälter,
die im Burgenland unter 1000 Euro, in Wien und Niederösterreich knapp
darüber liegen und in der Steiermark das letzte Mal im Jahr 1992 mit
damals 10.000 Schilling vereinbart wurden – bei den Einkommen der
AssistentInnen in den österreichischen Rechtsanwaltskanzleien
herrscht großer Handlungsbedarf. Trotzdem weigern sich die
Rechtsanwälte seit Jahren, mit der GPA-djp (Gewerkschaft der
Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier) Kollektivverträge
und damit adäquate Mindestgehälter zu vereinbaren.

„Dieses Lohndumping auf Kosten der Beschäftigten werden wir uns nicht
länger gefallen lassen“, erklärte der stv.
GPA-djp-Bundesgeschäftsführer Alois Bachmeier heute. Mehr als 150
TeilnehmerInnen setzten daher bei einer Kundgebung vor dem Büro des
Österreichischen Rechtsanwaltskammertages in der Wiener Innenstadt
ein lautstarkes Zeichen der Solidarität mit den rund 12.000
Betroffenen. „Das Argument der RechtsanwältInnen, dass sie
flächendeckend überzahlen, ist für uns inakzeptabel. Gerade von
jenen, die ihren KlientInnen zur Durchsetzung von Recht verhelfen,
erwarten wir uns, dass sie die Grundprinzipien von
Kollektivverträgen, nämlich Rechtssicherheit und Konkurrenzschutz,
anerkennen“, so Bachmeier.

Die Beratungen, wer die von der GPA-djp regelmäßig verliehene
Kollektivvertrags-Zitrone verdient, seien deswegen heuer einstimmig
für die Branche der Rechtsanwälte ausgegangen, so Bachmeier. Neben
der Zitrone wurde dem Generalsekretär des Österreichischen
Rechtsanwaltskammertages außerdem eine Resolution mit der
Aufforderung überreicht, sich das Mandat für österreichweite
Kollektivvertragsverhandlungen übertragen zu lassen und umgehend mit
der GPA-djp Kollektivvertragsverhandlungen aufzunehmen.

"Die Rechtsanwälte sind ein Bereich, wir werden aber auch in anderen
Branchen nicht locker lassen“, kündigte Bachmeier abschließend an:
„Wir haben uns das Ziel gesetzt, in den kommenden Jahren
flächendeckend ein Mindestgehalt von 1.700 Euro durchzusetzen, auch
bei den AssistentInnen in Rechtsanwaltskanzleien!“

Mehr Infos und die Möglichkeit, die Forderung nach Verhandlungen für
einen flächendeckenden Kollektivvertrag online zu unterstützen unter:
www.gpa-djp.at/rechtsanwaelte

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