• 05.07.2016, 14:07:57
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Leitl: Umfassendes Start-up Paket als nachhaltiger Startschuss für mehr Gründerdynamik in Österreich

Gewerbeordnung: praxisnahe Regelung mit Fokus auf Qualität und Qualifikation – angepeilte Entlastung der Banken unumgänglich

Utl.: Gewerbeordnung: praxisnahe Regelung mit Fokus auf Qualität und
Qualifikation – angepeilte Entlastung der Banken unumgänglich =

Wien (OTS) - „Ich freue mich, dass die Bundesregierung einen
nachhaltigen und umfassenden Startschuss gibt, damit Österreich
Gründerland Nummer eins wird. Die angekündigten Maßnahmen werden
gerade, was den Finanzierungs- und Förderungsbereich angeht zu einem
deutlichen Anschub führen. Risikokapital ist ein wesentliches
Instrument, dass junge, innovative Unternehmen wachsen können“, so
WKÖ-Präsident Christoph Leitl in Reaktion auf die heutigen Beschlüsse
im Ministerrat. Dazu kommt, dass mit dem doch deutlichen Ausbau der
Garantieleistungen über die AWS, und der Lohnnebenkostenbefreiung in
den ersten drei Jahren weitere Hürden aus dem Weg geräumt werden. In
Hinblick auf die angekündigte Reform der Gewerbeordnung betonte
Leitl, dass die Eckpfeiler Qualität und Qualifikation außer Streit
stehen: „Ein modernes Unternehmertum baut auf seine Fachkräfte und
hierfür ist die duale Ausbildung maßgeblich“. Unumgänglich aus Sicht
der Wirtschaft ist die von der Regierung ins Auge gefasste Entlastung
der Banken – Stichwort: Bankenabgabe.

„Die Stärkung der Wirtschaft ist derzeit das erste Gebot der Stunde.
Viele, heute von der Regierung beschlossenen, Maßnahmen gehen in die
richtige Richtung. Dringend nötig wäre jetzt noch die Umsetzung des
Vorschlags von Bundeskanzler Kern in Bezug auf eine vorzeitige
Abschreibung“, betonte der WKÖ-Präsident. Wünschenswert wäre in
Hinblick auf das Start-up Paket auch, so Leitl, dass dieses
Verbesserungen nicht nur für die „innovativen“ Betriebe bringt,
sondern auch für den gesamten Bereich der Jungunternehmer.

Gewerbeordnung: Fokus auf Qualität und Qualifikation wichtig

Zur Reform der Gewerbeordnung, die von Vizekanzler Reinhold
Mitterlehner initiiert wurde, hob Leitl hervor, dass sich die WKÖ
immer zu einer praxisnahen Regelung bekannt habe. Der nun vorliegende
Entwurf mit dem Ziel der Schaffung einer einheitlichen
Gewerbeberechtigung könne zu einer Verwaltungsvereinfachung bei der
Gewerbeanmeldung führen. Wichtig sei aber, dass die adäquate
Zuordnung zu den Kollektivverträgen und Fachorganisationen weiterhin
gegeben ist. Erfreulich sei, dass die besondere Bedeutung der
Lehrlingsausbildung mehrfach hervorgehoben wird - und dass ein
Schwerpunkt auf die Stärkung der Meister- und Befähigungsprüfungen
gelegt wurde. „Dadurch werden nicht nur unsere Facharbeiter und
Meister international aufgewertet, was für eine Exportnation wie
Österreich ein entscheidender Vorteil ist, sondern auch die
Innovationskraft der Unternehmen gefördert“, betonte Leitl.

In Hinblick auf eine avisierte Reform des Betriebsanlagenrechts werde
der Dringlichkeit einer Reform in diesem Bereich nicht voll Rechnung
getragen. Erleichterungen im gewerblichen Betriebsanlagenrecht und
die künftige Regelung, Genehmigung aus einer Hand zu erhalten, seien
positiv zu werten. „Wir wissen aber, dass Anlageninvestitionen seit
Jahren deutlich stagnieren, bürokratische Belastungen sollten daher
endlich entrümpelt werden. Hier wird sich die WKÖ im Rahmen der
Gesetzwerdung mit weiteren Vorschlägen zur Entbürokratisierung
einbringen“, betonte Leitl. In Hinblick auf die laufenden
Finanzausgleichsverhandlungen fügte Leitl aber hinzu, dass man neben
der Änderung der Gewerbeordnung auch die Staatsreform zur
Beseitigung von Doppelgleisigkeiten nicht vergessen sollte.

Zur ebenfalls im heutigen Ministerrat behandelten Bankenabgabe merkte
der WKÖ-Präsident an, dass eine Reform der Bankenabgabe ein wichtiges
Signal zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des heimischen
Finanzplatzes sei und damit der Weg frei werde für zusätzliche
Investitionen in Bildung und Arbeitsplätze. Was die Reformierung der
Sozialversicherungen betrifft, so hätte sich die Wirtschaft mehr
Bewegung gewünscht. Lediglich „die Sinnhaftigkeit einer Reduktion der
Trägerlandschaft zu prüfen“, wie es wortwörtlich heißt, hätte
ambitionierter ausfallen können.

Erfreulich sei, dass es im Bereich Arbeitsrecht gelungen ist,
Verschlechterungen zu verhindern: Bei der Ausgestaltung der
Regelungen für Praktika folge die Regierung den Vorschlägen der
Sozialpartner. (PWK524/us)

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