• 05.07.2016, 12:25:23
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Mitterlehner: Modernisierung der Gewerbeordnung soll Zugang zum Unternehmertum erleichtern und Bürokratie abbauen

Einheitlicher Gewerbeschein für freie Gewerbe und Erleichterungen im Betriebsanlagenrecht geplant - Praxisnah modernisieren, Innovationskraft stärken

Utl.: Einheitlicher Gewerbeschein für freie Gewerbe und
Erleichterungen im Betriebsanlagenrecht geplant - Praxisnah
modernisieren, Innovationskraft stärken =

Wien (OTS/BMWFW) - Auf Initiative von Vizekanzler Wirtschaftsminister
Reinhold Mitterlehner hat die Bundesregierung am Dienstag im
Ministerrat eine Reform der Gewerbeordnung vereinbart. "Wir wollen
die Gewerbeordnung praxisnah modernisieren. Das erleichtert den
Zugang zum Unternehmertum, stärkt die unternehmerische Freiheit und
verringert den bürokratischen Aufwand. Damit sparen sich Unternehmen
Zeit und Geld“, sagt Mitterlehner. Der Reformvorschlag setzt an drei
Punkten an: Einführung eines einheitlichen Gewerbescheins für alle
freien Gewerbe, Evaluierung der reglementierten Gewerbe und
Teilgewerbe, sowie Erleichterungen im Betriebsanlagenrecht. Die
Bundesregierung hat vereinbart, diese Novelle der Gewerbeordnung noch
2016 zu beschließen.

"Die Anzahl der Gewerbescheine ist im vergangenen Jahrzehnt um 34
Prozent gestiegen, jene der Gewerbetreibenden nur um elf Prozent.
Diese Bilanz zeigt einen klaren Handlungsbedarf. Daher soll in
Zukunft eine einzige Gewerbeanmeldung ausreichen, um jedes der
derzeit 440 freien Gewerbe auszuüben, die keinen Befähigungsnachweis
erfordern", sagt Mitterlehner. "Das erleichtert Gewerbetreibenden,
Geschäftsideen flexibel zu entwickeln und weitere Tätigkeitsfelder
unbürokratisch zu ergänzen", so Mitterlehner. Jede Person, die über
eine Berechtigung zur Ausübung des freien Gewerbes oder über ein
reglementiertes Gewerbe verfügt, darf somit jede freie gewerbliche
Tätigkeit unmittelbar ausüben. Damit ersparen sich Gewerbetreibende
geschätzte 40.000 behördliche Anmeldeverfahren jährlich. Zusätzlich
hat die Bundesregierung hinsichtlich des Berufszugangs eine
Evaluierung der reglementierten Gewerbe und der Teilgewerbe
vereinbart, um eine Modernisierung zu erreichen. "Ziel ist es, die
Kreativität und Innovation der Unternehmerlandschaft zu fördern und
zugleich die Qualität aufrecht zu erhalten", so Mitterlehner.

Ein Schwerpunkt der Reform sind spürbare Erleichterungen im
gewerblichen Betriebsanlagenrecht. Bezirkshauptmannschaften sollen
demnach Betriebsanlagen mit geringem Gefährdungspotential schneller
und einfacher genehmigen dürfen. Das betrifft etwa Kaffee- und
Gasthäuser, Konditoreien, Eissalons, Imbissstuben oder kleine
Hotelbetriebe. Ebenfalls vereinbart ist, dass die Bau-, Naturschutz-,
Wasser- und gewerberechtliche Genehmigung künftig aus einer Hand mit
einem einzigen Bescheid erfolgen soll. Diese Verfahrenskonzentration
vermeidet widersprüchliche Auflagen der Behörden und reduziert die
Verfahrensdauer.

Weiters sollen „vorübergehende Tätigkeiten“ - zum Beispiel
Pop-Up-Stores nicht mehr unter das gewerbliche Betriebsanlagenrecht
fallen. Die entsprechende Genehmigung entfällt, wobei aber andere
Materien wie Umwelt- und Arbeitnehmerschutz oder die
Lebensmittelhygiene natürlich weiter einzuhalten sind. Darüber hinaus
entfällt die verpflichtende Vorlage des
Liegenschaftseigentümerverzeichnisses. Dies spart Unternehmern
jährlich 60.000 Grundbuchabfragen. Zusätzlich wird die Wahlfreiheit
auf Sachverständige im Betriebsanlagen-Genehmigungsverfahren
ermöglicht. Dadurch werden Amtssachverständige entlastet und stehen
somit KMU schneller zur Verfügung, die Verfahrensdauer wird gesenkt.

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