• 01.07.2016, 14:11:35
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Bundeskanzler Kern: Das Urteil der Verfassungsrichter zeigt, dass unser Rechtsstaat funktioniert

VfGH-Entscheidung zur Bundespräsidenten-Stichwahl

Utl.: VfGH-Entscheidung zur Bundespräsidenten-Stichwahl =

Wien (OTS) - „Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist zur Kenntnis
zu nehmen. Ich möchte mich bei den Verfassungsrichtern bedanken, dass
das Urteil so rasch und auf so objektive und transparente Weise
gesprochen wurde. Sie haben damit dem Rechtsstaat einen großen Dienst
erwiesen. Denn in einer Demokratie darf es keinen Zweifel an der
Rechtmäßigkeit von Wahlen geben“, sagte Bundeskanzler Christian Kern
heute, Freitag, nach Bekanntgabe der Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Anfechtung der
Bundespräsidenten-Stichwahl, in einem Pressestatement im
Bundeskanzleramt.

„Die Aufhebung der Wahl hat nicht wegen Manipulationen stattgefunden,
sondern wegen Formfehlern und nicht korrekter Abwicklung des
Wahlvorgangs“, betonte Kern. „Ich möchte auch deutlich darauf
hinweisen, dass die Verfassungsrichter betonen, dass die Briefwahl
rechtmäßig ist und das Wahlgesetz hier die entsprechende Grundlage
bietet, um die Wahlen ordnungsgemäß durchführen zu können.“
Erfreulich sei auch, dass den Wahlbeisitzern dabei keine Schuld
zugesprochen wurde. „Das ist klug, weil wir Menschen brauchen, die
sich in der Demokratie engagieren.“

„Das Urteil soll kein Anlass für Emotionen und Vorhalte sein. Es
zeigt uns vielmehr, dass unser Rechtssatt robust ist und hervorragend
funktioniert“, sagte der Bundeskanzler. Er wünsche sich nun einen
kurzen Wahlkampf, der nicht von Emotionen getragen sei. „Ich möchte
vor allem jetzt die Bürgerinnern und Bürger Österreichs dazu
aufrufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, denn es ist ein
Grundelement der Demokratie“, unterstrich Kern.

Zur künftigen Abwicklung von Wahlen sagte der Kanzler: „Die
gesetzliche Grundlage ist in Ordnung, das heißt, wir müssen
diejenigen, die bei der Abwicklung und Umsetzung beteiligt sind, noch
einmal minutiös instruieren. Mittelfristig werden wir nach genauer
Analyse des Urteils im Parlament zu klären haben, ob das Wahlrecht
weiterentwickelt werden muss.“

Auf Nachfrage, ob das Urteil zu einem Imageschaden für Österreich im
Ausland führen könne, sagte Kern: „Ich denke, die Arbeit der
Verfassungsrichter bringt die Glaubwürdigkeit in Demokratie und
Rechtsstaat zurück. Ich würde daher den Imageschaden nicht
überbewerten.“

Bilder von diesem Pressestatement sind über das Fotoservice des
Bundespressedienstes http://fotoservice.bundeskanzleramt.at
kostenfrei abrufbar.

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