- 30.06.2016, 09:49:32
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- OTS0049 OTW0049
Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes und Gesundheitsberufe-Register-Gesetz beschlossen
Langjährige Forderungen des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV) erfüllt.
Utl.: Langjährige Forderungen des Österreichischen Gesundheits- und
Krankenpflegeverbandes (ÖGKV) erfüllt. =
Wien (OTS) - Im gestrigen Gesundheitsausschuss wurden die
Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes und das
Gesundheitsberufe-Register-Gesetz beschlossen. Damit wird die
Ausbildung für die Gesundheits- und Krankenpflegepersonen neu
geregelt. Die künftigen Ausbildungswege ermöglichen durchgängige
Ausbildungskarrieren, die einerseits die notwendigen Kompetenzen für
die Pflegepraxis vermitteln, aber auch hochschulische Bildung und
Weiterentwicklung möglich machen. Mit der Einführung der
Pflegefachassistenz wird dem steigenden Bedarf an direkten
Pflegeleistungen in allen Bereichen des Gesundheitssystems, sowie dem
Pflegebedarf chronisch Kranker Rechnung getragen. Es wird von
essentieller Bedeutung sein, genau diese neue Qualifikationsstufe der
Pflegeberufe nicht zu überfrachten. Da die Ressource des gut
ausgebildeten Gesundheits- und Krankenpflegepersonals permanent
abnimmt, der Bedarf an Pflegeleistungen gleichzeitig permanent
wächst, ist es von enormer Bedeutung Pflegefachkompetenz für die
Systeme gezielt zu nutzen und qualitativ hochwertig zur Verfügung zu
haben.
Ein wichtiger Punkt ist dabei auch über valide Zahlen der
Berufsangehörigen aus dem Gesundheits- und Krankenpflegebereich
verfügen zu können. Daher ist der gestrige Beschluss zur Errichtung
eines Berufsregisters für Gesundheits- und Krankenpflegepersonen von
enormer Bedeutung. Nur so wird eine gezielte Bedarfsplanung und
Entwicklung für die größte Berufsgruppe der Gesundheitsberufe
umgesetzt werden können. Das Register wird am Bundesministerium für
Gesundheit angesiedelt sein.
Durch den Beschluss beider Gesetzesvorlagen durch den
Gesundheitsausschuss werden langjährige Forderungen des
Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV)
erfüllt. Darüber hinaus ist dieser Schritt von enormer Bedeutung für
die Erfüllung des Versorgungsauftrages der Gesundheits- und
Krankenpflegepersonen.
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