Wien (OTS) - Die FIMBAG Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft des
Bundes hat ihre Aufgaben als Treuhänderin des Bundes erfüllt und
beendet ihre Tätigkeit mit 30. Juni 2016. Sie war im Jahre 2008, am
Höhepunkt der Finanzkrise, als Tochtergesellschaft der damaligen ÖIAG
(heute ÖBIB) errichtet worden, um negativen Auswirkungen der
weltweiten Finanzkrise auf österreichische Banken vorzubeugen. Diese
Aufgabe hat die FIMBAG, wie auch vom Ministerrat bestätigt, umfassend
und effizient erfüllt. Die Auflösung der Gesellschaft wurde 2015 auf
Vorschlag von FIMBAG Vorstand und Aufsichtsrat durch die
Bundesregierung beschlossen. Die verbleibenden Aufgaben wurden an das
Bundesministerium für Finanzen und die Abbaumanagementgesellschaft
des Bundes übertragen.
Hannes Androsch, Vorsitzender des Aufsichtsrates: „Die FIMBAG hat in
ihrer Funktion als Treuhänderin des Bundes und im Rahmen ihrer
Vollmachten maßgeblich zu einer Minimierung der Auswirkungen der
internationalen Finanzkrise auf das österreichische Bankwesen
beigetragen. Dies, obwohl sich im Verlauf der Krise die
Rahmenbedingungen in einem zum Zeitpunkt der Gründung nicht
absehbaren Ausmaß verschärften. Der Aufsichtsrat dankt dem Team unter
Führung der Vorstände Klaus Liebscher und Adolf Wala für die
professionelle, verantwortungsvolle und kostenbewusste Bewältigung
der großen Herausforderungen.“
Rekapitalisierung heimischer Banken
Aufgabe der FIMBAG war es, als Treuhänderin des Bundes für von der
Republik Österreich übernommenes Partizipations- und Aktienkapital zu
einer zweckentsprechenden und kontrollierten Rekapitalisierung
heimischer Banken beizutragen. Als Höchststand hatte die FIMBAG von
fünf Banken begebene Partizipationsscheine mit einem Gesamt-Nennwert
von EUR 5,4 Mrd. in ihrem Treuhandbestand. Davon haben drei Institute
(BAWAG P.S.K., Erste Group, Raiffeisen Zentralbank/Raiffeisen Bank
International), wie von ihnen geplant, insgesamt EUR 3,5 Mrd. zur
Gänze an den Staat zurückgeführt und die vereinbarten Dividenden
bezahlt. In zwei Fällen (Hypo Alpe-Adria-Bank International AG,
Österreichische Volksbanken-AG) musste das Partizipationskapital für
Kapitalherabsetzungen zur Verlustabdeckung herangezogen werden.
Überwachungs- und Berichtsfunktion sowie Beitrag zu
Privatisierungen
Im Zuge ihrer Überwachungs- und Berichtspflichten sollte die FIMBAG
insbesondere die Einhaltung der von der Republik Österreich
definierten Auflagen für die Kapitalbereitstellung kontrollieren.
Dabei wurden durch die Finanzkrise, die sich als weitaus tiefer
gehend und länger andauernd erwiesen hat als ursprünglich angenommen,
strukturelle Schwächen und Fehlentwicklungen in der Ausgestaltung der
Geschäftsmodelle einzelner Banken deutlich.
Die österreichischen Banken waren größtenteils in der Lage, die
krisenbedingt verstärkten Herausforderungen des Strukturwandels zu
bewältigen. Es mussten jedoch zum Teil schmerzhafte Rückwirkungen auf
Dividendenfähigkeit und Aktienkursentwicklung hingenommen werden. Nur
in wenigen Fällen haben sich Schwächen des Geschäftsmodells und
Fehler der Vergangenheit so gravierend ausgewirkt, dass sich die zum
Einsatz gebrachten öffentlichen Mittel als endgültig verloren
erwiesen.
Die FIMBAG hat negative Sachverhalte und Entwicklungen durchwegs
frühzeitig festgestellt und dem Bundesministerium für Finanzen
berichtet. Die ihr zugewiesene Aufgabenstellung hat dabei keine
Eingriffsmöglichkeiten vorgesehen.
Zusätzlich zu den Treuhandfunktionen im Zusammenhang mit
Partizipationskapital war die FIMBAG maßgeblich bei der
Privatisierung der Hypo Group Alpe-Adria und federführend bei der
erfolgreichen Privatisierung eines Teilbetriebs der Kommunalkredit
Austria AG beteiligt.
Die FIMBAG hat sämtliche Aufgaben erfolgreich und mit einem kleinen
Personalstand ausgeführt: Einschließlich der beiden
Vorstandsmitglieder waren in den letzten Jahren neun Personen
beschäftigt.
Regierung beschließt Auflösung auf Vorschlag der FIMBAG-Organe
Nach weitgehender Erfüllung der gestellten Aufgaben hatte sich das
Treuhandvermögen der FIMBAG bis Ende 2015 auf einige wenige
Sonderfälle mit einem Ausmaß von rd. EUR 670 Mio. verringert.
Vorstand und Aufsichtsrat haben daher dem Bundesminister für Finanzen
vorgeschlagen, die Abwicklung dieser Fälle in anderer geeigneter Form
zu organisieren. In diesem Sinne haben die Bundesregierung und die
Organe der FIMBAG die erforderlichen Beschlüsse zur Auflösung der
Gesellschaft zum 30. Juni 2016 gefasst. Zum Liquidator ab 1. Juli
wurde der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Walter Knirsch
bestellt.
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