• 22.06.2016, 11:33:27
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Transparency International – Austrian Chapter begrüßt die Offenlegung von Zahlungen der Pharmaindustrie an Ärzte

Die Nichtregierungsorganisation fordert aber eine zuverlässige Einhaltung der freiwilligen Initiative oder verbindliche gesetzliche Regelungen

Utl.: Die Nichtregierungsorganisation fordert aber eine zuverlässige
Einhaltung der freiwilligen Initiative oder verbindliche
gesetzliche Regelungen =

Wien (OTS) - Spätestens am 1. Juli sollten Pharmaunternehmen auf
ihren Websites die Namen jener Ärzte und Angehörigen anderer
Gesundheitsberufe offenlegen, an die sie im Jahr 2015 finanzielle
oder sonstige Zuwendungen geleistet haben. So sieht es eine
freiwillige europaweite Selbstverpflichtung der Branche vor. Der
strenge Schutz personenbezogener Daten in Österreich macht es jedoch
erforderlich, dass die Leistungsempfänger der namentlichen
Veröffentlichung ausdrücklich zustimmen müssen.

„Wir begrüßen diese Initiative, denn Transparenz ist ein wichtiger
Schritt im Kampf gegen Korruption“, betont Eva Geiblinger,
Vorstandsvorsitzende von Transparency International – Austrian
Chapter (TI-AC). „Wir befürchten aber, dass unter dem Deckmantel des
Datenschutzes in vielen Fällen eine transparente Offenlegung
verhindert wird“.

Das Gesundheitswesen gilt allgemein als besonders anfällig für
Korruption. Nicht zuletzt aus Imagegründen haben die Pharmafirmen des
europäischen Branchenverbandes EFPIA daher im Jahr 2013 eine
freiwillige Initiative zur Offenlegung von Zuwendungen an
medizinische Einrichtungen und Ärzte, den sogenannten Disclosure
Code, beschlossen. In Österreich wurde im Jahr 2014 eine
entsprechende Regelung von den Mitgliedsunternehmen der PHARMIG in
den Verhaltenscodex aufgenommen und auch mit der Ärztekammer
abgestimmt.

Demnach müssen die Firmen bis zum Ende des 1. Halbjahres alle
geldwerten Leistungen, die im Vorjahr an Angehörige der Fachkreise,
wie etwa an Ärzte und andere Gesundheitsberufe, sowie an
Institutionen (Health Care Organisations) geflossen sind, auf ihren
Websites offenlegen – grundsätzlich unter namentlicher Nennung der
Empfänger. Nur sofern dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein
sollte, darf die Meldung in aggregierter Form – also zusammengefasst
und ohne Namensnennung – erfolgen.

Es zeichnet sich jedoch ab, dass nur wenige Pharmafirmen in
Österreich eine strenge „No consent - no contract“ – Politik
verfolgen, gemäß der sie nur mehr mit jenen Ärzten Verträge
abschließen, die auch einer namentlichen Veröffentlichung zustimmen.
TI-AC wird die Offenlegungspraxis daher in den nächsten Wochen und
Monaten genau analysieren.

„Sollte die freiwillige Selbstverpflichtung der Pharmaunternehmen
nicht für ausreichend Transparenz sorgen, sollte über eine
gesetzliche Regelung analog zum Sunshine Act in den USA nachgedacht
werden“, fordert Franz Piribauer, Leiter der Arbeitsgruppe
Gesundheitswesen bei TI-AC. „Patienten müssen sich darauf verlassen
können, dass sie die beste Behandlung bekommen und nicht die, für die
meinungsbildende Ärzte das meiste Geld erhalten. Deswegen sollten sie
überprüfen können, welche Ärzte wie viele Zuwendungen der
Pharmaindustrie erhalten.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | TAC

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