• 14.06.2016, 14:35:35
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Caritas zur Reform des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes

Caritas Generalsekretär Wachter: „Die heute beschlossene Reform des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes ist ein Fortschritt, Nachbesserungen im Behindertenbereich sind jedoch nötig.“

Utl.: Caritas Generalsekretär Wachter: „Die heute beschlossene
Reform des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes ist ein
Fortschritt, Nachbesserungen im Behindertenbereich sind jedoch
nötig.“ =

Wien (OTS) - Im Ministerrat wurde heute die Reform des Gesundheits-
und Krankenpflegegesetzes (GuKG) beschlossen. Die Caritas begrüßt das
neue Berufsgesetz für die Pflege grundsätzlich, sieht aber nicht alle
Fragestellungen abschließend geklärt. „Mehr Professionalität in der
Pflegeausbildung ist ein Fortschritt, die Verzahnung mit der
Sozialbetreuung extrem wichtig und die neuen Möglichkeiten in der
Langzeitpflege eine Notwendigkeit“, so Caritas Generalsekretär Bernd
Wachter. „Bei der Betreuung und Begleitung von Menschen mit auch
schweren Behinderungen besteht allerdings noch Nachholbedarf.“

Berufsbilder und Ausbildungen werden mit dieser Reform stark
verändert: Pflegenden steht mit der Hochschulausbildung des gehobenen
Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege nun auch die Möglichkeit
einer Fachkarriere offen. „Das erhöht die Attraktivität der
Pflegeberufe“, analysiert Wachter. „Mit der Reform wird ein neues
Berufsbild, der Pflegefachassistenz, geschaffen. Fach- und
DiplomsozialbetreuerInnen der verschiedenen Bereiche wie Altenarbeit,
Behindertenarbeit und Familienarbeit verfügen weiterhin über eine
anerkannte Pflegequalifikation. Das ist enorm wichtig, um
individuelle Berufskarrieren sicherzustellen und die bestmögliche
Betreuung und Begleitung von pflegebedürftigen Menschen zu
gewährleisten.“

„Bei der Umsetzung der GuKG-Reform wird es darauf ankommen, dass die
Pflegenden trotz der neuen Hochschulausbildung nicht ihre praktischen
Fähigkeiten einbüßen und weiterhin auch direkte Arbeit am Pflegebett
leisten“, so Wachter. „Ziel muss es sein, dass Menschen mit
Pflegebedarf nicht nur die bestmögliche Pflege erhalten, sondern auch
ihren Lebensalltag selbstbestimmt gestalten können. Ein Altenheim ist
kein Krankenhaus und die mobile Pflege muss möglichst lebensnah sein.
Hier wird es noch intensive Gespräche mit den Bundesländern brauchen,
die mit ihren Personalschlüsseln und Finanzierungsregelungen für die
praktische Ausgestaltung von Pflege mitverantwortlich sind.“

Spezielle Situation Behindertenbereich
„Wir müssen außerdem sicherstellen, dass die Lebensgestaltung und
gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht zu
kurz kommt. Wir brauchen die pädagogischen Kompetenzen in der
Langzeitbetreuung mindestens so sehr wie die pflegerischen“, so
Wachter. „Die Volksanwaltschaft kritisiert zu Recht, dass behinderte
Menschen Mitte zwanzig in einem Pflegeheim nichts verloren haben.
Damit dies nicht zum Normalfall wird, muss hier nachgebessert werden.
Hier zähle ich auf eine kluge Entscheidung des Parlaments.“

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