- 14.06.2016, 14:16:17
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Pflege-Ausbildungsreform ist grundsätzlich positiv, aber es sind dringend Nachbesserungen erforderlich
Linz (OTS) - Die heute im Ministerrat beschlossene Novelle zum
Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, von der viele Beschäftigte in
der Pflege betroffen sein werden, ist grundsätzlich positiv zu
bewerten, aber es gibt nach Meinung der Arbeiterkammer Oberösterreich
auch dringenden Nachbesserungsbedarf. Das neue Gesetz soll unter
anderem die Akademisierung der Pflegeausbildung (Bachelor) und damit
eine enorme Aufwertung bringen, beinhaltet jedoch aber andererseits
keinen Mindestpersonalschlüssel, kritisiert die AK.
Die Bedeutung der Pflegebranche wird auch in Zukunft weiter zunehmen
und somit der Bedarf an ausgebildeten Fachkräften permanent steigen.
Mit der Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz soll
diplomiertes Pflegepersonal in Zukunft nicht mehr an
Krankenpflegeschulen, sondern an Fachhochschulen ausgebildet werden.
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer begrüßt das: „Damit wird den
Pflegeberufen endlich ein höherer Wert zugemessen, den sie schon
lange verdient hätten.“
Das neue Gesetz wird aber nicht nur die Ausbildung in der Pflege
reformieren, sondern auch Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen
vieler Beschäftigten haben. „Bei genauerer Betrachtung der Novelle“,
so AK-Präsident Kalliauer „sehen die Arbeiterkammer, die zuständigen
Betriebsräte und die betroffenen Beschäftigten mehrere Punkte
kritisch.“ Die Mängel aus Sicht der Arbeiterkammer:
- Im neuen Gesetz gibt es keine Regelung, wie die Mitarbeiter/-innen
in der Praxis eingesetzt werden müssen. Deshalb sind Einsparungen
beim Personal zu befürchten. Die AK fordert daher neuerlich einen
verbindlichen bundesweiten Mindestpersonalschlüssel, um die
derzeitige Qualität in der Pflege aufrecht zu erhalten.
- Bisher bekamen Pflegeschülerinnen und -schüler während der
Ausbildung ein Taschengeld. Für die künftigen
Fachhochschul-Studenten/-innen ist dafür im Gesetzesentwurf keine
Regelung vorgesehen. Nach Meinung der AK muss die Bezahlung von
Pflichtpraktika im neuen Gesetz noch klar festgelegt werden.
- Im Gesetzesentwurf findet sich kein Hinweis darauf, ob bereits
erworbene Praxiserfahrung im neuen Ausbildungssystem angerechnet
wird. Das ist nach AK-Ansicht unbedingt notwendig. Auch für bereits
diplomiertes Personal muss es möglich sein, einfach zum
Bachelor-Abschluss zu kommen.
- Noch bis ins Jahr 2024 werden diplomierte Fachkräfte an den
Krankenpflegeschulen nach dem jetzigen System ausgebildet. Das ist
der AK zu lange – die Übergangsfrist sollte überdacht werden. Auf
alle Fälle muss die künftige Wertigkeit des derzeitigen Diploms im
neuen Gesetzesentwurf sichergestellt sein. Das ist nach dem Entwurf
nicht der Fall.
- Es wird eine zweijährige Ausbildung zur Pflegefachassistentin/zum
Pflegefachassistenten eingeführt. Die Möglichkeit für die einjährige
Ausbildung zur Pflegeassistentin/zum Pflegeassistent bleibt aber
aufrecht. Die AK tritt dagegen auf, weil die Absolventen/-innen der
kürzeren Ausbildung benachteiligt sind – sie verdienen weniger, haben
keinen Berufsschutz und steigen beim Zugang zur Pension schlechter
aus.
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Auch wenn die Novelle bereits den
Ministerrat passiert hat und demnächst im Parlament beschlossen
werden sollte, werden wir auch weiterhin Verbesserungen für die
Beschäftigten einfordern.“
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