• 14.06.2016, 11:26:02
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Oberhauser: Pflege-Ausbildungsreform durch den Ministerrat

Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege nur mehr auf FH-Niveau – Schaffung einer Pflegefachassistenz – Aufwertung der Pflegehilfe zur Pflegeassistenz

Utl.: Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege nur mehr auf
FH-Niveau – Schaffung einer Pflegefachassistenz – Aufwertung
der Pflegehilfe zur Pflegeassistenz =

Wien (OTS) - Der Entwurf für die Reform der Ausbildung in der
Gesundheits- und Krankenpflege hat heute, Dienstag, den Ministerrat
passiert. Nach intensiven und langen Verhandlungen, mit
unterschiedlichen Interessenslagen der Länder, der
Berufsvertretungen, der Langzeitpflegeeinrichtungen und der
Behindertenorganisationen ist es nun gelungen, einen ausgewogenen
Vorschlag vorzulegen. „Mein Ziel war stets, eine hohe
Ausbildungsqualität zu gewährleisten und eine optimale und
bedarfsorientierte Versorgung sicherzustellen“, freut sich
Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser. ****

Die derzeitigen zwei Pflegeberufe (gehobener Dienst und Pflegehilfe)
sind die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen und damit die
wichtigste Säule in der Versorgung. Prognosen im europäischen Raum
weisen für die Zukunft Zusatzbedarf an Pflegepersonen aus, der sich
aufgrund der demographischen Entwicklung und der bevorstehenden
Pensionierungen der „Babyboomer-Generationen“ ergibt. „Das heißt: Für
die nähere Zukunft muss mehr pflegerischer Nachwuchs ausgebildet
werden und die Verweildauer im Pflegebereich muss erhöht werden. Aus
diesem Grund ist eine Attraktivierung des Berufs notwendig und genau
dies wollen wir mit der Neuregelung der Pflegeausbildung erreichen“,
erklärt Oberhauser.

Die Ausbildung des gehobenen Dienstes, also zur/zum diplomierten
Gesundheits- und Krankenpfleger/in, wird bis 2024 komplett in den
tertiären Ausbildungssektor (auf FH-Niveau) überführt. Dies ist
international bereits Standard und daher auch wichtig für die
internationale Vergleichbarkeit der Ausbildungen.

Mit der Überführung verbunden ist ein neues, aktualisiertes
Berufsbild. Abgelöst werden damit die „alten“ Tätigkeitsbereiche, die
in der Praxis zu Anwendungsproblemen geführt haben. Sie werden durch
neu gestaltete Kompetenzbereiche ersetzt, die genau festlegen, was
Gesundheits- und Krankenpfleger/innen machen dürfen und was Ärztinnen
und Ärzten vorbehalten ist. Auslaufen werden auch die speziellen
Grundausbildungen, also die Kinder- und Jugendlichenpflege und die
psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege. Stattdessen wird die
allgemeine Grundausbildung künftig für alle gleich. Die Möglichkeit
für Spezialisierungen, wie beispielsweise Intensivpflege oder
Palliativversorgung, soll selbstverständlich weiter bestehen bleiben
und wird sogar noch erweitert.

NEU - Pflegeassistenzberufe: Einführung der
Pflegefachassistenz und Aufwertung der Pflegehilfe zur
Pflegeassistenz

Neu eingeführt wird die 2-jährige Ausbildung zur Pflegefachassistenz,
die künftig zur Entlastung des gehobenen Dienstes zur Verfügung
stehen soll. Der gehobene Dienst kann Aufgaben an die
Pflegefachassistenz übertragen, die Pflegefachassistenz wiederum –
bei genau festgelegten und erlernten Tätigkeiten – ohne Aufsicht
tätig werden. Durch den Zugang zu Berufsreifeprüfung nach der
Ausbildung zur Pflegefachassistenz ist die Durchlässigkeit der
Ausbildung zum FH-Studium gegeben.

Die bisherige Pflegehilfe wird zur Pflegeassistenz aufgewertet und
soll künftig von hauswirtschaftlichen, logistischen und
administrativen Tätigkeiten befreit werden. Die Ausbildungsdauer soll
weiterhin 1 Jahr betragen, es wird aber einen größeren Theorieanteil
in der Ausbildung geben mit dem Schwerpunkt „Langzeitpflege“.

Bei beruflicher Erstausbildung darf nur die Ausbildung zur
Pflegefachassistenz begonnen werden, nicht jedoch zur
Pflegeassistenz, um einerseits junge Menschen nicht in kurze
Ausbildungen zu drängen und gleichzeitig WiedereinsteigerInnen nicht
zu blockieren. Die Ausbildungen in den Pflegeassistenzberufen können
mit 01. September 2016 an den Schulen für Gesundheits- und
Krankenpflege beginnen. (Schluss)

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