• 09.06.2016, 14:46:58
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Justizminister Brandstetter forciert Haft im Heimatland

Konstruktive Gespräche mit Amtskolleginnen aus der Slowakei, Rumänien und Bulgarien

Utl.: Konstruktive Gespräche mit Amtskolleginnen aus der Slowakei,
Rumänien und Bulgarien =

Luxemburg (OTS) - Heute trifft Justizminister Wolfgang Brandstetter
seine Amtskolleginnen aus der Slowakei, Lucia Žitňanská, und
Bulgarien, Ekaterina Zaharieva, sowie Vertreter der rumänischen
Justizministerin, Raluca Pruna, jeweils zu einem bilateralen Gespräch
in Luxemburg. Im Mittelpunkt der Treffen steht die Überstellung von
in Österreich verurteilten Straftätern aus diesen Ländern in ihre
Heimat auf Basis eines diesbezüglichen Rahmenbeschlusses der
Europäischen Union aus dem Jahr 2008. Dieser sieht vor, dass der
Strafvollzug in jenem Staat vorgenommen werden soll, der für die
Resozialisierung des Verurteilten am besten geeignet ist. „Von den
rund 8.800 Insassen in den österreichischen Justizanstalten sind in
etwa 54 Prozent ausländische Staatsbürger. Wir wollen daher nun die
Überstellungen in die Slowakei, nach Rumänien und nach Bulgarien
forcieren und vor allem auch die Übernahmeverfahren beschleunigen.
Ich bin überzeugt, dass es auch im Sinne der Betroffenen ist, dass
sie die Haft in ihrem Heimatland verbüßen, da sie dort leichter
reintegriert werden können. Der hohe Anteil an ausländischen Insassen
bedeutet für uns im praktischen Vollzug auch einen deutlichen
Mehraufwand, beispielsweise bei der Betreuung der Insassen. Meine
Amtskolleginnen haben sich durchwegs kooperativ gezeigt und ich bin
zuversichtlich, dass wir auch für verbleibende Problembereiche gute
Lösungen finden werden“ so Justizminister Brandstetter.

Aktuell (Stand 6. Juni) befinden sich insgesamt 249 slowakische
Staatsbürger in österreichischen Justizanstalten in Haft, davon 168
in Strafhaft. Auf Rumänien entfallen 592 Insassen, wovon sich 382 in
Strafhaft befinden. 101 Personen, die in Österreich inhaftiert sind,
sind bulgarische Staatsbürger. 66 von ihnen befinden sich in
Strafhaft. Als problematisch stellt sich vor allem die Dauer der
Übernahmeverfahren dar. Zahlreiche Ersuchen müssen derzeit aufgrund
zwischenzeitig getroffener haftbeendender Maßnahmen zurückgezogen
werden. Im Durchschnitt dauerte es im Jahr 2015 vom österreichischen
Ersuchen bis zur tatsächlichen Überstellung oder Zurückziehung des
Ersuchens in der Slowakei 335 Tage, in Rumänien 318 Tage und in
Bulgarien 181 Tage. „Das sollte jetzt in Zukunft schneller erledigt
werden können“, so Brandstetter.

Foto zum Download finden Sie unter: http://bit.ly/1tcJT4I

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