• 09.06.2016, 11:56:54
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Der ÖBVP begrüßt die Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr als Beitrag zur psychischen Gesundheit

Wien (OTS) - Gerade zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr werden ganz
entscheidende Weichen für den Verlauf des weiteren Lebensweges
gestellt. Die Festigung (Internisierung) von Tagesstruktur,
Lebensrhythmus, Trainieren wie man lernt und entscheidende soziale
Kompetenz werden über das Lern- und Berufsqualifikationswissen hinaus
in diesem Lebensabschnitt durch ganz konkrete Lebensführung
(Einführung in das Berufsleben) erworben.

Während des Hineinwachsens in die Arbeitswelt haben junge Menschen
die Chance, dort auf neue positive Vorbilder zu treffen, diese als
solche anzunehmen und sich von ihnen „was sagen zu lassen“. Lebens-
und Berufsziele können so gefunden werden und als Motivationsquelle
für den persönlichen Beitrag in der Arbeits- und Berufswelt sehr
hilfreich sein.

Ohne Ausbildungspflicht fehlen leider oft diese wichtigen Hilfen zum
Erwachsenwerden und zur Verantwortungsübernahme. Die Gefahr von
Substanzensucht, Internet-, Spiel- und anderen Süchten sowie
asozialem Verhalten steigt dadurch und damit auch die Gefahr durch
psychische Erkrankungen am weiteren Lebensweg beeinträchtigt zu sein.
Ohne entsprechende Bildung bzw. Ausbildung verläuft oder endet dieser
dann meist im sogenannten „benachteiligten Bereich“.

Daher ist die gesetzliche Verankerung der Ausbildungspflicht eine
wichtige Basis für die psychische Gesundheit junger Menschen. In
Problemfällen kann Psychotherapie Hilfe zur Bereitschaft die
Herausforderungen des Berufslebens anzunehmen, geben sowie die
entsprechende Unterstützung um Ausbildungsziele zu erreichen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OBP

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