- 07.06.2016, 20:58:34
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Bildungsreform: Unterrichtsausschuss stellt erste Weichen
Sammelnovelle zum Schulrecht ist klar für das Nationalratsplenum
Utl.: Sammelnovelle zum Schulrecht ist klar für das
Nationalratsplenum =
Wien (PK) - Die Bildungsreform hat die erste Prüfung bestanden. Vom
Unterrichtsausschuss des Nationalrats wurde heute ein Gesetzespaket
mit Änderungsvorschlägen für das Schulrecht von SPÖ, ÖVP, Grünen und
NEOS gebilligt und ist somit bereit für die Abstimmung im
Nationalratsplenum. Zentrale Punkte in der Regierungsvorlage (1146
d.B.) sind die Neugestaltung der Schuleingangsphase und die
Ausweitung der Sprachförderung, die schon im letzten Kindergartenjahr
starten soll. Mehr Autonomie erhalten Volksschulen bei der
Leistungsbeurteilung - diese kann bis zur dritten Schulstufe ohne
Ziffernnoten erfolgen - und bei der Schaffung von
schulstufenübergreifenden Klassen. Um den Eltern mehr Freiheit bei
der Wahl der Volksschule für ihre Kinder zu geben, räumt die
Regierung den zuständigen Bundesländern größtmögliche Flexibilität
bei der Sprengelverwaltung ein.
Das Projekt "Oberstufe Neu" kann bei Bedarf um zwei Jahre später als
geplant beginnen, heißt es im Gesetzesentwurf. Ursprünglich war
vorgesehen, dass an allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) und
berufsbildende mittlere und höhere Schulen (BMHS) der Unterricht in
Kompetenzmodulen bereits im Schuljahr 2017/18 verpflichtend startet.
Generell soll die Sekundarstufe dem Entwurf zufolge mehr
Unterstützung bei der Berufsorientierung von SchülerInnen leisten.
Vom Ausschuss geändert wurden am ursprüngliche Vorschlag unter
anderem die Bestimmungen zur schulischen Sprachförderung, die nun
auch an Berufsschulen Einzug hält. Einstimmig beschloss der Ausschuss
überdies, das höhere landwirtschaftliche Schulwesen in Tirol mit
einer eigenen Bundeslehr- und Forschungsanstalt zu stärken.
Auch Forderungen der Opposition fanden zumindest teilweise Eingang in
den Abänderungsantrag des Ausschusses, etwa die FPÖ-Initiative zur
Erleichterung des Überspringens von Klassen. Mehr Flexibilität wollen
die Freiheitlichen auch beim Schuleintritt von zu früh geborenen
Kindern erreichen, setzten bei den Regierungsfraktion aber nur einen
Entschließungsantrag dazu durch, der wiederum bei allen Fraktionen
Zustimmung fand. Das Verlangen der NEOS nach mehr muttersprachlicher
Sprachförderung von SchülerInnen mit Migrationshintergrund werden die
Abgeordneten noch weiter verhandeln, geht es nach der SPÖ-ÖVP-
Mehrheit, die für die Vertagung stimmte - ebenso wie bei dem NEOS-
Antrag auf ein durchgängiges Bildungssystem für alle 3- bis 10-
Jährigen. Ein Abänderungsantrag der pinken Fraktion zur
flächendeckenden Einführung alternativer Leistungsbeurteilung in
Volksschulen fand allerdings keine Mehrheit.
Schulrechts-Reformpakt erhält grundsätzlich viel Lob
Ob die Regierungsvorlage zum Schulrechtsänderungsgesetz tatsächlich
einen Neustart im Bildungswesen bringt, darüber gehen die Meinungen
der Fraktionen im Grund nicht allzu weit auseinander: Als richtigen
ersten Schritt im Bildungsreformprozess lobten nicht nur die
Regierungsfraktionen das Gesetzespaket, auch FPÖ, Grüne und NEOS
erkennen darin wichtige Weichenstellungen - ungeachtet mehrerer
Bedenken. Das Team Stronach scherte am stärksten aus, unter anderem
sprach Klubobmann Robert Lugar dem Paket ab, wirklich zu einer
Schulautonomie beizutragen, die regionale Herausforderungen an
Standorten bewältigen hilft. FPÖ-Bildungssprecher Walter Rosenkranz
erkannte hingegen vor allem in der näheren Befassung mit den
Oppositionsanträgen immerhin ein "zartes Pflänzchen" einer neuen
Bildungspolitik, und er gestand der Regierungsvorlage ebenso gute
Ansätze zu. Konkret nannte er die spezielle Förderung von
Flüchtlingskindern im Rahmen der Sprachstartkurse abseits des
Regelunterrichts. Anders als das Team Stronach, das zur
Sprachförderung generell eigene "Flüchtlingsklassen" propagiert,
sieht SPÖ-Bildungssprecherin Elisabeth Grossmann eine gelebte
Integration allerdings am besten im sozialen Gefüge des
Klassenverbands verwirklicht.
Streitfall Sprachstandfeststellung im Kindergarten
Ein zentraler Kritikpunkt seitens der Oppositionsfraktionen ist, mit
der derzeitigen Ressourcenlage in Kindergärten sei der professionell
begleitete Übergang in die Volksschule schwer möglich. Die Grünen
verlangten zur in der Vorlage verankerten Sprachstandfeststellung im
Kindergarten, die der Vorbereitung der schulischen Förderung dient,
eine getrennte Abstimmung. Ihre Ablehnung der angedachten
Vorgangsweise - die laut Bildungssprecher Harald Walser (G) mangels
ausreichend geeigneter KindergartenpädagogInnen schwer zu realisieren
ist - erhielt allerdings nur von den anderen Oppositionsparteien
Unterstützung. Für einen fließenden Übergang zwischen Kindergarten
und Volksschule brauche es jedenfalls gleichwertige Ausbildung und
Bezahlung von ElementarpädagoInnen und Lehrkräften sowie eine
Verankerung der Elementarpädagogik-Agenden im Bildungsministerium
(1535/A(E), bekräftigten die NEOS mit einem Antrag die Einwendungen
der Grünen; der Antrag wurde aber von der Koalitionsmehrheit vertagt.
Man dürfe die Bundesländerkompetenz im Kindergartenbereich bei
solchen Überlegungen nicht vergessen, mahnte ÖVP-Abgeordneter Asdin
El-Habbassi. Wie seine Parteikollegin Brigitte Jank und SPÖ-Mandatar
Erwin Preiner hob Habbassi die Novellierung der Sprachförderung
grundsätzlich als ausgesprochen wichtig zur gesellschaftlichen und
beruflichen Teilhabe aller SchülerInnen hervor. "Früher investieren
statt später reparieren", formulierte Bildungssprecherin Jank als
Motto der Regierungsvorlage, die zur Kompetenzsicherung am
Arbeitsmarkt beitrage.
Zur Erleichterung des Wechsels vom Kindergarten in die Schule plant
die Regierung im letzten verpflichtenden Kindergartenjahr eine
gezielte Sprachförderung, die im ersten Schuljahr unmittelbar
weitergeführt wird. Als Grundlage für die individuelle Förderung
sollen die Eltern bei der Schuleinschreibung ihres Kindes Unterlagen
vorlegen, in denen vom Kindergarten die Entwicklung der angehenden
ErstklässlerInnen dokumentiert ist. Inwieweit Eltern, die keine
Dokumentation ihres Kindes vorweisen, künftig Verwaltungsstrafen
drohen, gab Walter Rosenkranz (F) zu bedenken - und regte an, die
Daten direkt vom Kindergarten an die Schulen übermitteln zu lassen.
Die in der Vorlage angedachte Form des Datenaustauschs zwischen dem
Kindergarten "als erste Bildungseinrichtung" und der Volksschule sei
ganz entscheidend, unterstrich wiederum Daniela Holzinger-Vogtenhuber
(S). Zumal der Schuleintritt "keine akute Zäsur" für die Kinder mehr
bedeuten werde, fügte Grossmann an. Preiner zeigte sich überaus
erfreut, dass zahllose Schulversuche zur Schuleingangsphase nun nicht
mehr weitergeführt werden müssten.
Sitzenbleiben in der Volksschule soll ebenfalls der Vergangenheit
angehören: Eine Klassenwiederholung kann laut Entwurf bis in die
4.Klasse nur noch freiwillig erfolgen, dafür wird den Schulen
freigestellt, ob sie bis zur dritten Schulstufe eine mündliche und
schriftliche Leistungsinformation der numerischen Notengebung
vorziehen. Nötig dafür ist ein Beschluss des Schulforums. In
Abstimmung mit der Schulaufsicht kann ein Standort zudem
schulstufenübergreifende Klassen einrichten. Am Wegfall der
Klassenwiederholung stieß sich besonders Team Stronach-
Bildungssprecher Lugar, denn Defizite der SchülerInnen würden dadurch
"weitergeschleppt", kritisierte er. Anstatt der wahlfreien
Notengebung durch die Schulen sprach sich Matthias Strolz (N) wie
auch Harald Walser (G) dafür aus, bundesweit die Ziffernnoten bis zur
dritten Klasse Volksschule abzuschaffen; das wäre eine zeitgemäße und
unbürokratische Lösung. Eltern, die dennoch eine Leistungsbeurteilung
mit Noten wollen, könnten diese dann selbständig von der Schule
verlangen. Der diesbezügliche NEOS-Abänderungsantrag zur
Regierungsvorlage wurde aber nur von den Grünen mitgetragen.
Sprache als Ausgangspunkt der Bildungskarriere
Die Sprachförderung für PflichtschülerInnen, die wegen mangelnder
Deutschkenntnisse als außerordentliche SchülerInnen aufgenommen
wurden, verlängert der Gesetzesentwurf bis 2018/19. Außerdem sollen
mittlere und höhere Schulen ebenfalls Sprachstartgruppen bzw.
Sprachförderkurse mit jeweils elf Wochenstunden anbieten können. Vom
Unterrichtsausschuss wurden im Gesetzestext die Berufsschulen
angefügt, um auch die Förderung von dort unterrichteten Jugendlichen
sicherzustellen. BerufsschülerInnen aus einem anderen EU-Staat oder
einem Drittstaat beziehungsweise SchülerInnen mit Asylstatus kommt
dies genauso zugute. Hingewiesen wird in der Erklärung des Antrags
außerdem darauf, dass Asylwerbende berechtigt sind, in Mangelberufen
eine Lehre zu beginnen und somit ebenfalls Anrecht auf schulische
Sprachförderung haben. Generalsekretär Andreas Thaller zufolge stehen
dem Bildungsministerium dieses Jahr 63 Millionen Euro für
Sprachförderung zur Verfügung, nächstes Jahr sollten es 80 Millionen
Euro sein.
NEOS-Bildungssprecher Strolz ist trotz der Aufwertung dieses Bereichs
nicht völlig zufrieden. Nötig ist in seinen Augen eine forcierte Aus-
und Weiterbildung von PädagogInnen in Sachen Sprachvermittlung,
gerade bei der muttersprachlichen Förderung von SchülerInnen nicht-
deutschsprachiger Herkunft (1533/A(E)). Deswegen sei "Deutsch als
Zweitsprache" als eigenes Berufsbild anzuerkennen. Strolz' Antrag
stieß zwar auf Verständnis bei den Regierungsfraktionen, wurde mit
deren Stimmen aber vertagt. Gänzlich ablehnend äußerte sich erneut
Robert Lugar dazu: der Muttersprachenunterricht animiere SchülerInnen
mit Migrationshintergrund dazu, sogar in der Freizeit nicht Deutsch
zu sprechen.
Schulstufen-Überspringen leichter gemacht
Eine Entscheidung der Schulleitung sollte reichen, wenn eine
Schülerin oder ein Schüler eine Schulstufe überspringen will. Das
findet nicht nur FPÖ-Bildungssprecher Rosenkranz, wie er in einem
eigenen Antrag (1387/A(E)) dazu klarmacht, auch der
Unterrichtsausschuss sprach sich in seinem Abänderungsantrag zur
Regierungsvorlage dafür aus. Die Bestimmung im
Schulunterrichtsgesetzt, wonach das Überspringen von Klassen von der
Schulbehörde genehmigt werden muss, die dazu wiederum eine
Prüfungskommission einzurichten hat, soll ab kommendem Schuljahr
fallen. Damit verfolgt man nicht nur das Bildungsreform-Ziel, Schulen
mehr Autonomie zu gewähren, sondern auch den Regierungskurs zum
Bürokratieabbau.
Klargestellt wird im Rahmen der Abänderungen durch den Ausschuss
weiters, dass für Aufnahmen an Bundessportakademien die allgemeine 9-
jährige Schulpflicht erfüllt sein muss. Inhaltlich knüpft die mit der
Regierungsvorlage auf sechs Semester verkürzte Ausbildung zum
Sportlehrer oder zur Sportlehrerin am Lehrplan der 8. Schulstufe an.
Die FPÖ-Forderung (1392/A(E)), bei jedem Klassenwechsel, auch bei
einer Rückkehr zur bereits absolvierten Schulstufe, die Schulleitung
als Entscheidungsinstanz vorzusehen, vertagte die Ausschussmehrheit
von SPÖ und ÖVP, da dies noch eingehend zu diskutieren sei, wie
Grossmann anmerkte. Mit einem einstimmig angenommenen
Entschließungsantrag trugen die Regierungsfraktionen schließlich
einem von ihnen abgelehnten FPÖ-Antrag doch noch Rechnung. Vom
Ministerium unter Einbindung von Bundesländern und Gemeinden zu
prüfen ist demnach die Forderung der Freiheitlichen, für Frühchen den
für ihre Geburt im Mutter-Kind-Pass eigentlich errechneten Termin als
Stichtag für den Schulbeginn gemäß der allgemeinen Schulpflicht
zuzulassen, um die Schulreife dieser sechsjährigen Kinder
sicherzustellen (1276/A(E)).
Modulare Oberstufe erhält mehr Zeit
Dass die Einführung der Oberstufe NEU laut Schulrechtsnovelle von den
Standorten autonom auf 2018/19 bzw. 2019/20 verschoben werden darf,
halten nicht nur Walter Rosenkranz (F) und Harald Walser (G) für eine
adäquate Entscheidung. In den Erläuterungen zur Novelle heißt es,
viele Schulen brauchen für die große Umstellung der
Unterrichtsorganisation mit der semesterweisen Beurteilung in
Kompetenzmodulen mehr Zeit. Auch die EDV-gestützte
SchülerInnenverwaltung sei vielfach erst zu implementieren.
Mehr Schulautonomie gewährt der Gesetzesentwurf zudem beim Einsatz
von Lehrbeauftragten an BMHS. An sämtlichen berufsbildenden Schulen
sollen künftig externe Fachleute ihr Wissen einbringen können, schon
um moderne Anforderungen des Arbeitsmarkts im Unterreicht besser zu
vermitteln. Für die Berufsorientierung sollen SchülerInnen der 8. und
9. Stufe jedes Schultyps fünf unterrichtsfreie Tage erhalten.
Pflichtpraktika an Wirtschaftsfachschulen und kaufmännischen Schulen
werden im Entwurf gesetzlich verankert und an Landes- und
Forstwirtschaftlichen Schulen soll eine Fachrichtung für Umwelt- und
Ressourcenmanagement dazukommen. Zweifel der FPÖ, die Industrie werde
nicht genug Praktikumsplätze bereitstellen können, räumte das
Bildungsministerium aus. Sektionschef Christian Dorninger meinte,
seitens der Industrie sei das Interesse an PraktikantInnen aus
technischen Fachschulen groß, bis Juli würden die Lehrpläne darauf
ausgerichtet sein. Sollte es tatsächlich zu wenig Plätze geben,
könnten die SchülerInnen an den Schulen ähnliche Tätigkeiten wie in
den Betrieben durchführen und dort "Schnuppertage" absolvieren.
Speziell für Weiterentwicklung des landwirtschaftlichen Schulwesens
im Westen Österreichs verlangt der Ausschuss die Einrichtung einer
Höheren Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft,
Ernährung und Lebensmitteltechnologie in Rotholz, Tirol. Für die
Finanzierung dieser neuen Bildungsinstitution sieht der
Ausschussantrag vor, Synergien zwischen den Gebietskörperschaften,
öffentlichen und privaten Forschungseinrichtungen und verschiedenen
Auftraggebern zu nutzen. Der Unterricht an der Lehranstalt im
Zillertal soll 2019/20 starten. Vorschlägen einer 2014 Arbeitsgruppe,
die sich konkret mit der Situation der höheren landwirtschaftlichen
Ausbildung in Westösterreich befasst hatte, wird damit Rechnung
getragen, wie Karlheinz Töchterle erläuterte. Dafür notwendige
Anpassungen im land- und forstwirtschaftliches Bundesschulgesetz
verabschiedete der Ausschuss in seinem Abänderungsantrag zur
Regierungsvorlage. Insgesamt meinte der Tiroler ÖVP-Mandatar, der
Gesetzesentwurf bedeute "eine Beendigung des Reformstillstands bei
der Bildung".
Hammerschmid: Stellschrauben gesetzt
In vielen Bereichen der Bildungsreform würden mit dem Gesetzespaket
die "Stellschrauben gesetzt", so Bildungsministerin Sonja
Hammerschmid: von der Konzentration auf die Jüngsten, über die
verbesserte Schuleingangsphase bis hin zur autonomen
Leistungsbeurteilung an Volksschulen. Letztendlich gehe es um die
beste Form des Kompetenzerwerbs. Anregungen der ÖVP, die Schulen
stärker mit der Digitalisierung vertraut zu machen, um SchülerInnen
nachhaltig auf eine digitalisierte Welt vorzubereiten, begrüßte die
Ministerin - und verwies exemplarisch auf schon bestehende e-
learning-tools wie die Sprach-App für Flüchtlingskinder. Mit Referenz
auf ihre Maxime, die Reform faktenorientiert anzugehen, sicherte sie
eine Evaluierung des Sprachförderpakets schon für 2019 zu. Die
übrigen Inhalte der Regierungsvorlage würden 2021 anhand von Daten
und Fakten bewertet.
Die Validitätsfrage stellte sich in der Ausschussdebatte auch anhand
der jüngsten Zentralmatura, deren Ergebnisse bislang noch nicht
publik gemacht worden sind. Weil die Schulen Hammerschmid zufolge
mehrere 100.000 Daten speichern und prüfen müssen, sei eine
Veröffentlichung erst nach der vollständigen Validierung der Eingaben
möglich. Ende Juni sollte es soweit sein. (Fortsetzung
Unterrichtsausschuss) rei
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