- 07.06.2016, 10:29:15
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Stöger: Ministerrat beschließt Ausbildungspflicht bis 18
Für einen guten Start ins Berufsleben – 5.000 Jugendliche profitieren pro Jahr
Utl.: Für einen guten Start ins Berufsleben – 5.000 Jugendliche
profitieren pro Jahr =
Wien (OTS/BMASK) - Heute wurde im Ministerrat die Ausbildungspflicht
bis 18 in Form des Jugendausbildungsgesetzes beschlossen. Damit wird
ein zentrales Ziel der Bundesregierung, wonach jeder junge Mensch in
Österreich eine Ausbildung über dem Pflichtschulabschluss bekommen
soll, umgesetzt. Für den verantwortlichen Sozialminister Alois Stöger
ein arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Meilenstein, denn: „Wer nur
einen Pflichtschulabschluss hat, wird dreimal leichter arbeitslos und
viermal öfter Hilfsarbeiter. Das können wir nicht akzeptieren. Mit
dem neuen Gesetz stellen wir sicher, dass sich Jugendliche nicht aus
dem Bildungs- und Ausbildungssystem zurückziehen und dann unter
niedrigem Einkommen sowie starker Betroffenheit von Arbeitslosigkeit
und Armut leiden müssen“, so Stöger.****
Mit der Ausbildungspflicht müssen ab Herbst nächsten Jahres alle
unter 18-Jährigen nach Erfüllung der Schulpflicht entweder eine
weiterführende Schule, eine betriebliche bzw. überbetriebliche
Lehrausbildung, Maßnahmen der Ausbildungsvorbereitung, wie
Produktionsschulen und AMS-Qualifizierungen oder niederschwellige
Maßnahmenangebote im Vorfeld von weiterführender Bildung und
Ausbildung absolvieren. „Diese Pflicht betrifft rund 5.000
Jugendliche pro Jahrgang, die derzeit ihre Ausbildung abbrechen und
damit einen guten Start in ihr Berufsleben verpassen“, erläutert
Sozialminister Stöger.
Die Ausbildungspflicht wird durch mehrere Maßnahmen begleitet:
Koordinierungsstellen in allen Bundesländern organisieren und
koordinieren den auf den konkreten Einzelfall abzustimmenden
Betreuungs- und Unterstützungsprozess. An diese Koordinierungsstellen
können sich die Jugendlichen selbst, die Eltern und Institutionen wie
Schulen, AMS, Länder oder Lehrlingsstellen wenden, sollte es zu einem
Ausbildungsabbruch kommen oder wenn Jugendliche keine Ausbildung
aufnehmen wollen. Nach dem Abbruch einer Ausbildung muss innerhalb
von vier Monaten eine neue Ausbildung begonnen werden. Erst als
allerletzte Konsequenz sind Sanktionen vorgesehen, für den Fall, dass
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte nachweislich keine Verantwortung
übernehmen und Kontaktaufnahmen und Unterstützungsangebote beharrlich
verweigern. Angelehnt an die Schulpflichtverletzung bewegen sich die
Strafen zwischen 100 und 500 Euro, im Wiederholungsfall von 200 bis
1.000 Euro.
Im Vollausbau ab 2020 wird das Sozialministerium jährlich rund 60
Millionen Euro für die Ausbildungspflicht aufbringen. Für
Sozialminister Stöger sinnvoll veranlagtes Geld: „Neben der großen
gesellschaftlichen Verpflichtung, Jugendliche am Erwerbsleben
teilhaben zu lassen, rentiert sich die Ausbildungspflicht auch
finanziell. Immerhin reduziert sich das Arbeitslosigkeitsrisiko bei
einer guten Ausbildung um mehr als zwei Drittel von 26 auf rund acht
Prozent. Darüber hinaus kommt es durch nachhaltig qualifizierte
Beschäftigung zu mehr Steuereinnahmen und weniger Ausgaben für
Arbeitslosigkeit und andere Sozialleistungen“, so Sozialminister
Stöger abschließend.
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