- 25.05.2016, 13:58:10
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VP-Kugler: Krankenhausselbstbehalte für Kinder und begleitende Eltern in Wien zu hoch
Mehr Kapazitäten bei Strahlentherapie, Schilddrüsenuntersuchungen, CT- und MRT-Untersuchungen notwendig – Zuständigkeit des Entschädigungsfonds ausweiten
Utl.: Mehr Kapazitäten bei Strahlentherapie,
 Schilddrüsenuntersuchungen, CT- und MRT-Untersuchungen
 notwendig – Zuständigkeit des Entschädigungsfonds ausweiten =
Wien (OTS) - Kritik an den hohen Selbstbehalten bei Kindern und ihren
 begleitenden Eltern übte heute die ÖVP Wien-Landtagsabgeordnete
 Gudrun Kugler in der Debatte zum Tätigkeitsbericht 2015 der Wiener
 Pflege- und Patientenanwaltschaft. Mit 20,5 Euro ist der Selbstbehalt
 für Kinder fast doppelt so hoch wie jener für Erwachsene. "Das ist
 verwunderlich, da es sich um einen Verpflegungsbeitrag handeln soll",
 so Kugler. Begleitpersonen sind zwar bis zum 3. Lebensjahr kostenlos,
 danach liegen die Kosten jedoch im österreichischen Spitzenfeld. So
 kostet die Begleitung eines 4-jährigen Kindes in Wien rund 32 Euro,
 in Oberösterreich nur 5 Euro pro Tag. Dazu Kugler: „Begleiten in Wien
 ist sehr teuer, muss aber leistbar sein und ein vernünftiges Niveau
 finden.“
Um die langfristige Finanzierung des Patientenentschädigungsfonds der
 Pflege- und Patientenanwaltschaft sicherzustellen, schlug die
 Landtagsabgeordnete vor, diesen auf „bessere Beine“ zu stellen. Zwar
 gebe es bei der Entschädigungssumme von 2014 auf 2015 einen Rückgang,
 allerdings habe seit 2001 keine Valorisierung bei den Einzahlungen
 stattgefunden und der Grundstock des Entschädigungsfonds sei
 erschöpft. Darüber hinaus sei eine Ausweitung des
 Zuständigkeitsbereiches des Entschädigungsfonds auf die privaten
 nicht-gemeinnützigen Spitäler sinnvoll.
Als wesentlich sieht die Landtagsabgeordnete auch die Notwendigkeit,
 den Ärztefunknotdienst zu verbessern. „Hier braucht es
 standardisierte Abfragen, um in Notfällen die richtigen Maßnahmen zu
 treffen“, so Kugler. Mehr Kapazitäten brauche es auch bei der
 Strahlentherapie für Krebspatienten sowie auch bei
 Schilddrüsenroutineuntersuchungen, die für WGKK-Versicherte nur in
 bestimmten Ambulanzen vorgenommen werden. Auch die langen Wartezeiten
 bei CT- und MRT-Untersuchungen dürfen nicht zugelassen werden. „Wir
 dürfen nicht auf dieses Niveau zurückfallen, dass nur der, der bar
 bezahlt, sofort zur Untersuchung drangenommen wird“, so Kugler.
 Abschließend zeigte sich Kugler zuversichtlich, dass die Akzeptanz
 von ELGA mit der Akzeptanz der Ombudsstelle wachsen werde.
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