• 18.05.2016, 09:10:01
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  • OTS0035 OTW0035

BMF: Die Eckpunkte zum Memorandum of Understanding zwischen HETA-Gläubigern und Bund

Finanzminister unterzeichnet Grundsatzvereinbarung, zuvor wurde Ermächtigung durch den Ministerrat erteilt

Utl.: Finanzminister unterzeichnet Grundsatzvereinbarung, zuvor
wurde Ermächtigung durch den Ministerrat erteilt =

Wien (OTS) - Der Bund und eine bedeutende Anzahl von HETA-Gläubigern
(wie unten definiert) landesbehafteter Schuldtitel der HETA ASSET
RESOLUTION AG (HETA) haben heute ein Memorandum of Understanding
(MoU) unterzeichnet, mit dem die Parteien ihre gemeinsame Absicht
bekräftigen, eine gütliche Einigung über die Restrukturierung der
landesbehafteten Verbindlichkeiten der HETA ("HETA-Schuldtitel") zu
erzielen.

Es ist beabsichtigt, dass der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF)
ein neues öffentliches Angebot legt, das wie schon im Januar 2016 auf
Grundlage des § 2a Finanzmarktstabilitätsgesetz erfolgt. Das Land
Kärnten beteiligt sich mit einem Beitrag von EUR 1,2 Milliarden. Die
übrigen finanziellen Mittel sollen dem KAF von Bundesseite
bereitgestellt werden, wobei der Bund damit zu einem großen Teil die
Erlöse aus der HETA-Abwicklung vorfinanziert.

72 HETA-Gläubiger, die eine Gesamtnominale an landesbehafteten
HETA-Schuldtiteln von EUR 4,938,450,000,-- repräsentieren, haben das
MoU unterfertigt (die "HETA-Gläubiger"). Darunter sind
Senior-Gläubiger mit einer Gesamtnominale von EUR 4,828,550,000,--;
das entspricht 48,7 % der insgesamt von Senior-Gläubigern gehaltenen
landesbehafteten HETA-Schuldtitel. Darüber hinaus sind
Nachranggläubiger mit einer Gesamtnominale von EUR 109,900,000,--
erfasst; das entspricht 12,3 % der von den Nachranggläubigern
insgesamt gehaltenen landesbehafteten HETA-Schuldtitel.

Diese HETA-Gläubiger verfügen gemäß MoU über ausreichende Mehrheiten,
um die so genannten „LockUp“-Vereinbarungen zwischen diesen
HETA-Gläubigern aufzulösen oder anzupassen, um eine Annahme des
Angebots für diese HETA-Gläubiger zu ermöglichen. Der Bund ist
zuversichtlich, dass damit der Weg für eine Annahme des Angebots mit
den erforderlichen gesetzlichen Mehrheiten (Zwei-Drittel-Mehrheit der
Gesamtnominale der HETA-Schuldtitel plus Zustimmung von jeweils einem
Viertel der Nominale der Senior- und Nachranggläubiger) geebnet ist.

Als Gegenleistung soll den HETA-Gläubigern wie schon bisher eine
Barzahlung von 75 % für Senior-HETA-Schuldtitel und 30 % für
Nachrang-HETA-Schuldtitel angeboten werden. Alternativ wird den
Gläubigern als Gegenleistung eine
Nullkupon-Inhaberschuldverschreibung (Zero-Bond) des KAF mit einer
Laufzeit von etwa 13,5 Jahren angeboten, wobei Senior-Gläubiger im
Umtauschverhältnis (Nominale der HETA-Schuldtitel zum 1.3.2015 samt
bis dahin angelaufener Zinsen: Nominale Zero-Bond) von 1:1 den
Zero-Bond und Nachranggläubiger im Umtauschverhältnis von 2:1 den
Zero-Bond zeichnen können. Eine weitere Alternative für sehr
langfristig orientierte nachrangige HETA-Gläubiger steht mit einer
Laufzeit von etwa 54 Jahren zur Verfügung. Der Zero-Bond des KAF wird
mit einer Garantie des Bundes ausgestattet werden. Des Weiteren wird
nach Ablauf einer Halteperiode während eines Zeitraums von 180 Tagen
eine Stabilisierung des Zero-Bond erfolgen.

Einige wesentliche Schritte sind freilich noch umzusetzen, bevor das
Angebot durch den KAF gelegt werden kann. So muss vor Beginn des
Angebots etwa eine ausreichende Anzahl an verbindlichen
Annahmeerklärungen vorliegen und es müssen die notwendigen
gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Weiters ist die
beihilferechtliche Prüfung der EU-Kommission abzuwarten. Eine
Veröffentlichung des Angebots ist für Anfang September 2016, ein
Settlement für Mitte Oktober 2016 geplant.

Die wesentlichen Eckpunkte des geplanten Zero-Bonds finden Sie auf
der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen, unter
https://www.bmf.gv.at/aktuelles/Excerpt_of_the_MoU.PDF?5eylgj

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