- 11.05.2016, 12:11:39
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Edgar Mayer: Österreich hat ein modernes, strenges und praxisnahes Waffengesetz
EU-Ausschuss des Bundesrates beschließt Mitteilung an EU-Kommission, Rat und Parlament
Utl.: EU-Ausschuss des Bundesrates beschließt Mitteilung an
EU-Kommission, Rat und Parlament =
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Wir haben in Österreich ein modernes, strenges,
umfassendes und praxisnahes Waffengesetz. Es ist gut, wenn Europa
sich ein Vorbild an diesem Waffengesetz nimmt und in EU-Recht
übernimmt. Wir sehen daher aber keine Notwendigkeit, unser
Waffengesetz aufzuschnüren oder nachteilig zu ändern. Aus diesem
Grunde hat der EU-Ausschuss des Bundesrates heute, Mittwoch,
beschlossen, eine Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat
und das Europäische Parlament betreffend Vorschlag zur Änderung der
Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen
zu senden. Das berichtete der Vorsitzende des EU-Ausschusses des
Bundesrates, Edgar Mayer, nach der Beschlussfassung der Mitteilung.
So heißt es in der Mitteilung:
„Die Kommission hat kurz nach den tragischen Anschlägen in Paris im
November ein Maßnahmenpaket vorgelegt, um den illegalen Waffenhandel
zu bekämpfen. Das Paket umfasst u.a. eine Überarbeitung der
Feuerwaffenrichtlinie. Ziel ist eine bessere Kontrolle des Erwerbs
und des Besitzes von Waffen. Weiters werden per EU-Verordnung
Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen vorgeschrieben
und der Online-Handel eingeschränkt. Ein Aktionsplan soll
ausgearbeitet werden, um den illegalen Handel mit Waffen einzudämmen.
Der Aktionsplan spricht wesentliche Maßnahmen an, die von Österreich
unterstützt werden. Jede Maßnahme, die geeignet ist, terroristischen
Angriffen vorzubeugen, ohne dabei unverhältnismäßig gegen Grundrechte
zu verstoßen, wird ausdrücklich begrüßt. Der österreichische
Bundesrat betont, dass die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels
weiter oberste Priorität haben muss, die Beschränkung des legalen
Waffenhandels allein ist aber kein wirksames Instrument im Kampf
gegen den Terror. Eine gute Zusammenarbeit und ein lückenloser
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten betreffend
illegalen Waffenhandel sind hierbei wesentlich und dringend
erforderlich. Maßnahmen, die legale Waffenbesitzer wie etwa Jäger,
Traditions- oder Sportschützen kategorisch unter Generalverdacht
stellen, werden vom österreichischen Bundesrat abgelehnt.
Österreich hat bereits jetzt schon ein sehr strenges Waffenrecht,
sodass es absolut nicht notwendig ist, weitere Verschärfungen
anzustreben. Vielmehr begrüßt der Bundesrat, dass mit dieser Novelle
der österreichische Standard auf ganz Europa ausgeweitet werden soll.
Der Bundesrat stellt nicht in Frage, dass der Zugang zu Waffen
grundsätzlich besonderen Beschränkungen unterliegen muss. Die in
Österreich derzeit bestehenden Regelungen den Handel, Besitz und die
Verwendung von Waffen betreffend sind aber im europäischen Vergleich
vorbildhaft und angemessen, um eine unrechtmäßige Verwendung von
Waffen aller Art weitestgehend ausschließen zu können. Daher
beurteilt der Bundesrat die in Diskussion befindlichen
unionsrechtlichen Maßnahmen zum aktuellen Zeitpunkt als noch nicht
vollständig ausgereift und regt zu weiteren Gesprächen an, um vor
allem den erhofften Sicherheitsgewinn in Europa dem bürokratischen
Mehraufwand gegenüber zu stellen. Der EU-Bundesratsausschuss würde
einen Richtlinienvorschlag, der die EU-weite Angleichung an das
österreichische Niveau vorsieht, mit dem Hinblick auf einen erhofften
Sicherheitsgewinn für ganz Europa, begrüßen.
Der EU-Ausschuss des Bundesrates fordert daher die Europäische
Kommission, den Rat und das Europäische Parlament auf, genau zu
prüfen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung
von Terrorismus und Kriminalität geeignet, notwendig und angemessen
sind oder ob es nicht andere bzw. gelindere Mittel gibt, die zu einem
vergleichbaren Ergebnis führen, welche die Ausübung der vorher
beschriebenen Tätigkeiten unverhältnismäßig einschränken und zudem
einen äußerst hohen Verwaltungsaufwand verursachen.“
(Schluss)
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