Wien (OTS) - Im Zuge der Berichterstattung über die Terroranschläge
in Brüssel am 22.03.2016 wurden in zahlreichen Medien Fotos
veröffentlicht, auf denen verletzte Personen zu sehen waren. Der
Senat 3 des Presserats weist darauf hin, dass Opfer von Verbrechen
besonderen Schutz ihrer Persönlichkeitssphäre verdienen.
Der Senat begrüßt es, dass die Medien in diesem Fall auf die
Veröffentlichung von Leichenfotos verzichteten und daher das
Pietätsgefühl der Hinterbliebenen nicht beeinträchtigt wurde.
Dem Senat ist es bewusst, dass Berichte über Terroranschläge wie in
Brüssel von großem öffentlichen Interesse sind und weltweit
wahrgenommen werden. Das Informationsinteresse bezieht sich auch auf
die Bildberichterstattung. Bilder können auf eindrucksvolle Weise das
Ausmaß der Anschläge und das dadurch verursachte Leid vermitteln.
Durch die Abbildung der Opfer kann den Lesern die ganze Dimension des
Anschlags verdeutlicht werden.
Für die Medien besteht die Möglichkeit, die Einwilligung der Opfer
für die Abbildung einzuholen. Eine etwaig erteilte Einwilligung ist
allerdings nur dann wirksam, wenn die Betroffenen zum Zeitpunkt der
Einwilligung nicht unter Schock standen.
Journalisten müssen im Einzelfall prüfen, ob das Interesse der
Öffentlichkeit oder der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen
überwiegt.
Dabei sollten sie auch in Erwägung ziehen, abgebildete Opfer zu
verpixeln und dadurch ihre Identität zu schützen.
SENAT 3 DES ÖSTERREICHISCHEN PRESSERATS
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des
Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
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