- 28.04.2016, 18:58:59
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Infrastrukturthemen im Nationalrat: Handystrahlung und Datenschutz
Plenum lehnt Vorstöße der Grünen ab
Utl.: Plenum lehnt Vorstöße der Grünen ab =
Wien (PK) - Zwei Anträge der Grünen zum Bereich Infrastruktur
verließen heute das Nationalratsplenum ohne die nötige Mehrheit. Zum
einen ging es der Oppositionspartei um verstärkte Informationen durch
das Infrastrukturministerium über die Gefahren der Handynutzung,
gerade in Bezug auf mögliche Strahlenbelastung der Hörorgane. Zum
anderen forderten sie mehr Datenschutz bei digitalen Systemen in
Kraftfahrzeugen. Anstoß nimmt die Oppositionspartei besonders an
Plänen der Europäischen Union, zwecks sicherer Fahrzeugnutzung die
Datensammlung hinsichtlich Fahrgewohnheiten auszuweiten.
Warnung vor Handystrahlen
Für Grünen-Mandatarin Gabriela Moser sind die langjährig erprobten
Kampagnen zur Hebung der Verkehrssicherheit ein Best Practice
Beispiel für Bewusstseinsbildungs- und Vorsorgemaßnahmen, was Schäden
durch Strahlung von Mobiltelefonen anbelangt. Als Grundlage für eine
bundesweite Informationsinitiative dazu solle eine aktualisierte
Fassung der "10 medizinischen Handy-Regeln" der Wiener Ärztekammer
dienen, verlangt sie (850/A(E)). Die Regierung erinnerte Moser in
ihrem Plädoyer für staatliches Engagement an den per Verfassung
gebotenen umfassenden Gesundheitsschutz, womit sie beim
fraktionslosen Abgeordneten Rupert Doppler auf Verständnis stieß.
Eindeutig steige durch die Nutzung von Handys die Strahlenbelastung,
die allerdings erst nach mehreren Jahren nachweisbar sei.
Hermann Lipitsch (S) und Johannes Schmuckenschlager (V) gaben
hingegen zu bedenken, der zuständige wissenschaftliche Beirat Funk
habe zur Mobiltelefonnutzung umfassend geforscht, und sei bei
Beachtung der entsprechenden Grenzwerte auf keinerlei erhöhte
Gefährdung gestoßen. Wichtiger als neuerliche Kampagnen sei die
regelmäßige Berichterstattung des Beirats an das Ministerium, so
Lipitsch. Schmuckenschlager gab zu bedenken, NutzerInnen hätten auch
ein gewisses Maß an Eigenverantwortung beim Umgang mit Mobiltelefonen
zu tragen. Michael Pock (N) schloss sich der Argumentation der
Regierungsfraktionen an.
Digitale Kfz-Systeme am datenschutzrechtlichen Prüfstand
Digitale Systeme in Autos werfen für die Grünen Fragen des
Datenschutzes auf. In einem Entschließungsantrag (1427/A(E)) plädiert
Justizsprecher Albert Steinhauser dafür, die diesbezügliche
Datenverarbeitung auf ein Minimum zu reduzieren, um den Schutz der
Privatsphäre der AutofahrerInnen zu gewährleisten. So sollte es etwa
Versicherungen nicht erlaubt sein, "Pay-as-you-drive-
Geschäftsmodelle" anzubieten, bei denen der Tarif durch
Datenübermittlung des Fahrverhaltens festgelegt wird. Vielmehr sei
der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin als jene Stelle
rechtlich abzusichern, die alleinige Verfügungsvollmacht über seine
oder ihre Kfz-Daten hat. Da sich der Antrag auf geplante EU-Vorgaben
bezog, betonte Steinhauser, seine Fraktion übe auch an unionsweiten
Regelungen Kritik, wenn diese rechtlich nicht haltbar seien - siehe
Vorratsdatenspeicherung.
Die vermehrte Digitalisierung in Kraftfahrzeugen, warnte Rupert
Doppler (o.F.), entziehe sich vielfach der Kenntnis der FahrerInnen.
Peter Wurm (F) beschrieb im Detail das ab 2018 EU-weit verpflichtende
"e-call-System" in Autos, das die FahrerInnen letztlich zu gläsernen
Menschen mache, wie er monierte. Wenn die Politik nicht Vorkehrungen
treffe, werde die Überwachung der BürgerInnen seitens der EU immer
mehr ausgedehnt - und zwar mit Rückhalt von SPÖ, ÖVP und Grünen.
Michael Pock (N) hielt den Freiheitlichen entgegen, Österreich als
Teil der Europäischen Union sitze bei "Entscheidungen in Brüssel" mit
am Tisch. Österreichische MinisterInnen würden also bei EU-
Rechtsakten mitentscheiden, ebenso säßen österreichische
MandatarInnen im Europäischen Parlament (EP). Vorschläge im EP zum
gesteigerten Datenschutz hätten allerdings Europaabgeordnete von ÖVP,
SPÖ und FPÖ abgelehnt.
Die Regierungsfraktionen gaben den Grünen zu verstehen, deren Antrag
sei zu spät eingelangt - das Verkehrsministerium arbeite bereits an
einer datenschutzrechtlich tragbaren Form der Datenübermittlung.
Maximilian Unterrainer (S) unterstrich, Datenschutz dürfe keinesfalls
"unter die Räder kommen", auch nicht bei der Gewährleistung von
Verkehrssicherheit. Der Schutz der Privatsphäre Mensch werde
dementsprechend bei den Verhandlungen auf EU-Ebene eingemahnt,
wiewohl ein österreichischer Alleingang bei dieser europäischen
Gesetzesmaterie nicht zielführend sei. Johannes Schmuckenschlager (V)
erinnerte, die Datenerfassung in Autos sei kein Einfall der
Europäischen Kommission gewesen, sondern eine Konsequenz der
technischen Weiterentwicklung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. In
puncto Datenschutz setze sich der Bundesminister mit aller Kraft
gemäß der österreichischen Rechtslage ein, wonach der Autobesitzer
die Datenhoheit haben soll. (Fortsetzung Nationalrat) rei
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