- 28.04.2016, 14:55:18
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Vier Gesetzesvorhaben von Justizminister Brandstetter passieren den Nationalrat
Wien (OTS) - „Dass wir mit unserer Sachpolitik auf dem richtigen Weg
sind, zeigt die breite Zustimmung in der heutigen Nationalratssitzung
zu gleich vier Reformvorhaben aus dem Bundesministerium für Justiz“,
freut sich Justizminister Wolfgang Brandstetter. Neben einer Novelle
zur Strafprozessordnung (StPO), der Reform des
Rechtspraktikantengesetzes und der Novelle zum
Verwertungsgesellschaften-Gesetz stimmten die
Nationalratsabgeordneten heute auch der Verschärfung des
Suchtmittelgesetzes mehrheitlich zu. So soll bereits ab 1. Juni 2016
durch die Einführung eines neuen Straftatbestandes gezielt gegen die
Suchtgiftkriminalität im öffentlichen Raum vorgegangen werden und die
Verhängung von Untersuchungshaft leichter möglich sein. „Wir haben
hier die Kritik von Polizei und Bevölkerung sehr ernst genommen und
gemeinsam mit dem Innenministerium rasch eine zielführende Lösung
gefunden. Mit der Einführung des neuen Straftatbestandes räumen wir
der Polizei mehr Möglichkeiten ein, gezielt gegen
Suchtgiftkriminalität im öffentlichen Raum vorzugehen“, so
Justizminister Brandstetter.
Opferschutz: Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage eingebracht
Die Abgeordneten ebneten ebenso den Weg für ein weiteres Reformparket
zur StPO, das einen weiteren Ausbau der Rechte von Opfern in
Strafverfahren gemäß einer EU-Richtlinie vorsieht. So soll künftig
möglichst rasch festgestellt werden, ob ein Opfer „besonders
schutzbedürftig“ ist und ihm deshalb im Strafverfahren erweiterte
Rechte zukommen. Minderjährige, Opfer von Sexualdelikten oder von
Gewalt in Wohnungen gelten dabei immer als besonders schutzbedürftig.
Im Zuge der StPO-Novelle wurde von den Justizsprechern der beiden
Regierungsparteien ein Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage
eingebracht. Dieser sieht nun explizit vor, dass Beschuldigte künftig
nicht mehr in den Besitz von Videos mit den Aussagen der Opfer
gelangen können. Stattdessen sollen die Aufnahmen unverzüglich
transkribiert und bei Gericht hinterlegt werden. Auf die
schriftlichen Protokolle können Staatsanwaltschaft und Verteidigung
weiterhin uneingeschränkt zugreifen: „Ich freue mich, dass die
Justizsprecher rasch auch auf die Kritik der Richterschaft reagiert
und den von uns vorgeschlagenen Abänderungsantrag eingebracht haben“,
so Brandstetter.
Rechtspraktikanten: Verlängerung der Gerichtspraxis auf sieben Monate
Im heutigen Plenum wurde mit der Reform des
Rechtspraktikantengesetzes auch die Verlängerung der Mindestdauer der
Gerichtspraxis von fünf auf sieben Monate beschlossen. Dadurch können
Rechtspraktikanten künftig noch mehr Bereiche als bisher
kennenlernen, was die Qualität der Ausbildung weiter verbessert.
Zusätzlich soll auch die Bezahlung in dieser Zeit auf das Niveau von
Verwaltungspraktikanten zu Beginn ihrer Tätigkeit angehoben werden,
um hier eine Gleichstellung für vergleichbare Tätigkeiten zu
erreichen.
Verwertungsgesellschaften: weiterer Ausbau der Transparenz gegenüber
Rechteinhabern und Nutzern
Als viertes Reformvorhaben passierte heute die Reform des
Verwertungsgesellschaften-Gesetzes einstimmig den Nationalrat. Der
Entwurf enthält detaillierte Anforderungen zur Mitgliedschaft in
einer Verwertungsgesellschaft und zu deren Unternehmensverfassung.
Zudem werden auch die Pflichten gegenüber Rechteinhabern und Nutzern
darin geregelt, und es sind umfassende Transparenz- und
Berichtsverpflichtungen sowie Bestimmungen über Beschwerdeverfahren,
Streitbeilegung und Aufsicht vorgesehen. Dies inkludiert
beispielsweise, dass Rechteinhaber künftig Anspruch auf eine
detaillierte Abrechnung über die Nutzung ihrer Werke erhalten und
Verwaltungsgesellschaften künftig Jahresabschlüsse und
Finanzinformationen offenlegen müssen. Damit soll es zu einer
besseren Vergleichbarkeit der Leistungen von europäischen
Verwertungsgesellschaften kommen.
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