- 25.04.2016, 18:56:32
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Asylrecht: Innenausschuss gibt grünes Licht für Notstandsregelung
Koalition stellte einige Änderungen im Nationalrat in Aussicht
Utl.: Koalition stellte einige Änderungen im Nationalrat in Aussicht =
Wien (PK) - Der Innenausschuss des Nationalrats hat grünes Licht für
weitere Verschärfungen im Asylrecht gegeben. SPÖ, ÖVP und das Team
Stronach stimmten heute der umstrittenen Notstandsregelung zur
Begrenzung von Asylanträgen zu. Künftig werden nur noch einige wenige
Flüchtlingsgruppen ein Recht auf ein Asylverfahren haben, wenn die
Regierung aufgrund der Entwicklung der Asylwerberzahlen die
öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit in Österreich bedroht
sieht. Für die Grünen und die NEOS sind diese Bestimmungen eindeutig
völkerrechts- und EU-widrig, sie konnten sich mit ihren Einwänden
jedoch nicht durchsetzen. Der FPÖ geht das beschlossene
Gesetzespaket, zu dem auch die Einführung eines befristeten
Asylstatus und Restriktionen beim Familiennachzug gehören, hingegen
zu wenig weit.
Dem Beschluss im Ausschuss war ein einwöchiges Begutachtungsverfahren
zur neuen Notstandsregelung vorausgegangen. Insgesamt trafen fünfzig
zum Teil sehr kritische Stellungnahmen ein. Einzelnen Einwänden
wollen die Koalitionsparteien nun mit einem Abänderungsantrag bei der
für Mittwoch geplanten Plenardebatte begegnen. Der Ausschuss selbst
nahm keine Änderungen mehr am vor eineinhalb Wochen präsentierten
Gesetzentwurf vor (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 372/2016).
Erstmals nahm der neue Innenminister Wolfgang Sobotka an den
Ausschussberatungen teil. Er stellte sich voll hinter die von seiner
Vorgängerin Johanna Mikl-Leitner in die Wege geleitete Ausweitung der
Grenzkontrollen.
Welche Änderungen im Plenum des Nationalrats geplant sind, skizzierte
SPÖ-Abgeordneter Jürgen Schabhüttl. Demnach soll die Verordnung der
Regierung, mit der das Asylrecht eingeschränkt wird, eine maximale
Gültigkeitsdauer von sechs Monaten haben, bei dreimaliger
Verlängerungsmöglichkeit. Die Sonderbestimmungen können also für
maximal zwei Jahre in Kraft gesetzt werden. Außerdem wurden die
Vorgaben für die Begründung der Verordnung präzisiert. Bei der
Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze wird insbesondere das
Kindeswohl zu berücksichtigen sein. Maximal dauern sollen
Asylverfahren künftig nicht wie ursprünglich vorgesehen 18 Monate,
vielmehr ist geplant, die Obergrenze mit 15 Monaten - statt derzeit 6
Monate - festzulegen. Die neuen Bestimmungen zur Rechtsberatung
sollen laut geplantem Abänderungsantrag erst im Oktober 2016 in Kraft
treten.
SPÖ und ÖVP mit Kompromiss zufrieden
Sowohl ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon als auch SPÖ-Abgeordneter
Hannes Fazekas zeigten sich mit dem vereinbarten Paket zufrieden.
Fazekas räumte ein, dass es in der SPÖ eine durchaus kontroversielle
Diskussion über die geplanten Sonderbestimmungen gebe, seiner Meinung
nach wäre es aber unverantwortlich, die Zahl der Asylanträge nicht zu
begrenzen. Die SPÖ fühle sich der österreichischen Bevölkerung
verpflichtet, bekräftigte er. Man müsse reagieren, nachdem man von
der EU alleine gelassen wurde. Der Erlass der Verordnung sei überdies
kein einfacher Akt, es brauche eine genaue Begründung und die
Einbindung des Parlaments, betonte Fazekas.
Die Regierungsparteien hätten die Gesetzesvorlage "nicht aus Jux und
Tollerei" vorgelegt, bekräftigte Abgeordneter Werner Amon neuerlich.
Vielmehr handle es um eine "Notwehrmaßnahme". Österreich habe gewisse
Kapazitätsobergrenzen. Es gehe auch darum, die aufgenommenen
Flüchtlinge gut zu versorgen und zu integrieren. Noch einmal die
gleiche Zahl von Flüchtlingen wie im vergangenen Jahr wäre nicht
verkraftbar.
Das sieht auch Amons Fraktionskollege Rouven Ertlschweiger so.
"Österreich braucht eine Atempause", man dürfe die Bevölkerung nicht
überfordern. Es werde ohnehin eines Herkulesaktes bedürfen, die
bisher aufgenommenen Flüchtlinge zu integrieren, und zwar sowohl in
personeller als auch in finanzieller Hinsicht. Hätte die EU ihre
Hausaufgaben gemacht, hätte es nicht soweit kommen müssen, so
Ertlschweiger. Amon wies auch Kritik an der Vorgehensweise der
Regierungsparteien zurück. Selbst längere Ausschussberatungen hätten
zu keiner Annäherung zwischen der Position seiner Fraktion und jener
der Grünen geführt, ist er sich sicher.
Grüne und NEOS warnen vor "rechtsstaatlichem Dammbruch"
Scharfe Kritik am Gesetz kam weiter von den Grünen und den NEOS. So
sprach Grün-Abgeordnete Alev Korun von einer "brandgefährlichen"
Gesetzesvorlage und einem "rechtstaatlichen Dammbruch" und zeigte
sich überzeugt, dass die Sonderbestimmungen einer Prüfung durch den
Verfassungsgerichtshof bzw. durch den Europäischen Gerichtshof nicht
standhalten werden. Dies sei auch der allgemeine Sukkus der
Stellungnahmen gewesen. Korun befürchtet außerdem, dass die
"nationalstaatliche Abschottung" Österreichs eine gesamteuropäische
Lösung erschweren wird, zudem drohen ihr zufolge Kettenabschiebungen.
Sowohl Korun als auch ihr Fraktionskollege Peter Pilz rechnen darüber
hinaus mit einem Anstieg der Schlepperkriminalität, wenn man die
wenigen legalen Fluchtwege zur Gänze schließt. Die Flüchtlinge würden
sich nicht in Luft auflösen, gab Korun zu bedenken. Sie wertete es
überdies als eine Verdrehung der Tatsachen, wenn man eine
Notsituation in Österreich heraufbeschwört und damit die tatsächliche
Not der flüchtenden Menschen unsichtbar machen will.
Der Justizsprecher der Grünen Albert Steinhauser warnte insbesondere
davor, sich von der Rechtsstaatlichkeit zu verabschieden. Wie NEOS-
Abgeordneter Nikolaus Alm befürchtet er, dass mit dem neuen
Notverordnungsrecht der Regierung die "Büchse der Pandora" geöffnet
wird. Bei der nächsten Wirtschaftskrise werde man dann vielleicht die
ArbeitnehmerInnenrechte per Notverordnung beschneiden, um Unternehmen
vor einer Pleite zu retten. Steinhauser ortet überdies einen
erheblichen Widerspruch in der Argumentation der Regierungsparteien,
schließlich laufe das vorgesehene "Asyl auf Zeit" der angestrebten
Integration von Flüchtlingen entgegen.
Eine Reihe rechtlicher Bedenken äußerte auch NEOS-Abgeordneter Alm.
Es sei gesetzlich unklar definiert, wann tatsächlich ein Notstand
vorliege, hielt er fest. Seiner Meinung nach kann das Recht auf
Zugang zu einem Asylverfahren, das europarechtliches Primärrecht sei,
außerdem nicht durch eine Verordnung ausgehebelt werden. Das nächste
Mal könnten die Regierungsparteien beispielsweise auf die Idee
kommen, nach Terroranschlägen die Grundrechte massiv einzuschränken.
FPÖ: Gesetzesnovelle ist "Flickwerk"
Kritisch mit der Gesetzesnovelle setzte sich auch FPÖ-
Sicherheitssprecher Gernot Darmann auseinander, allerdings aus einer
anderen Perspektive. Seiner Meinung nach sind die neuen
Sonderbestimmungen eine reine Placebomaßnahme, die man gar nicht
bräuchte, hätte sich Österreich in der Vergangenheit an nationales
und internationales Recht gehalten. Statt nun mit einem "Flickwerk"
zur reagieren, wäre es seiner Meinung nach angebracht, das Asylrecht
vollkommen neu aufzusetzen und intensiver darüber nachzudenken, wie
man illegal in Österreich aufhältige Fremde so rasch wie möglich
wieder außer Landes bringen kann. Die geplante Verlängerung der
Asylverfahren widerspreche zudem nicht nur dem bisherigen Ziel,
Asylverfahren zu beschleunigen, sondern werde auch zu enormen
Zusatzkosten bei der Grundversorgung führen. Derzeit finde eine
Völkerwanderung unter dem Deckmantel des Asyl statt, beurteilt
Darmann die allgemeine Situation.
Team Stronach sieht Gesetzesbeschluss als notwendiges Zeichen
Zustimmung zum Gesetzentwurf kam vom Team-Stronach-Abgeordneten
Christoph Hagen. Es sei notwendig, ein Zeichen zu setzen und die
Bremse anzuziehen, um die Lage wieder in den Griff zu bekommen,
unterstrich er. Hagen hofft, damit auch die EU aufrütteln zu können.
Der Gesetzentwurf kann seiner Meinung nach aber nur ein erster
Schritt sein, dem weitere folgen müssten. Unter anderem trat er für
eine weitere Verschärfung der Strafen für Schlepper ein.
Innenministerium sieht sich für erweiterte Grenzkontrollen gerüstet
Innenminister Wolfgang Sobotka verteidigte die Gesetzesnovelle
angesichts einer fehlenden gesamteuropäischen Lösung als
unumgänglich. Die Zahl der Asylverfahren mengenmäßig zu beschränken,
widerspricht seiner Ansicht nach weder den Menschenrechten noch der
Verfassung. Im Übrigen seien weder Griechenland noch Italien in der
Vergangenheit für ihr Asyl- und Schengenmanagement sanktioniert
worden, machte er geltend.
Als einen Knackpunkt für das Wirksamwerden der Sonderbestimmungen
nannte Sobotka die Entwicklungen am Arbeitsmarkt. Es gebe jetzt schon
eine enorm hohe Arbeitslosigkeit unter Personen mit keiner bzw.
niedriger Ausbildung, hob er hervor, Diese Situation werde sich durch
die Flüchtlinge verschärfen. Die Regierung müsse also handeln.
Ausdrücklich betonte Sobotka, dass Österreich seine Grenzen nicht
schließe. Vielmehr gehe es darum, mit dem geplanten Grenzmanagement
Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen. Der Verkehr werde weiter fließen,
nur etwas langsamer. In diesem Sinn kann der Minister auch den
Vorwurf der nationalstaatlichen Abschottung nicht nachvollziehen.
Sobotka wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass man in den
ersten drei Monaten dieses Jahres um 38% mehr illegale Fremde in
Österreich aufgegriffen habe als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Für die Ausweitung des Grenzmanagements sieht sich das
Innenministerium sowohl personell als auch organisatorisch gut
gerüstet. So wies der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit
Konrad Kogler auf bereits erfolgte und noch bevorstehende
Personalaufstockungen hin. Gleichzeitig sei man dabei, das "Modell
Spielfeld" auf weitere 13 Standorte auszuweiten. Parallel dazu gebe
es verstärkte Kontrollen im Hinterland, um Schlepperaktivitäten
effizient zu bekämpfen.
Mit höheren Kosten durch längere Asylverfahren rechnet Sektionschef
Mathias Vogl nicht. Schon jetzt werde die Sechsmonatsfrist im wieder
überschritten, im Durchschnitt dauert ein Asylverfahren ihm zufolge
derzeit 7,5 Monate. Durch die gesetzliche Verlängerung werde man sich
den Verwaltungsaufwand für Säumnisbeschwerden ersparen. Vogl machte
außerdem darauf aufmerksam, dass die verlängerte Verfahrensdauer bis
31. Mai 2018 befristet ist. Innenminister Sobotka hob hervor, dass
höheren Kosten für die Grundversorgung geringere Kosten für die
Mindestsicherung gegenüber stehen.
Gegenüber Abgeordnetem Pilz betonte Sobotka, dass zunächst illegale
Fluchtwege geschlossen werden müssten, bevor Österreich verstärkt
legale Fluchtwege öffne. Im Übrigen sei Österreich bei
Resettlementprogrammen schon jetzt Spitzenreiter in der EU. Laut dem
Leiter des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl Wolfgang Taucher hat
Österreich bisher 1.425 von 1.900 zugesagten Flüchtlingen aus Lagern
im Libanon, in Jordanien und in der Türkei übernommen.
Sonderbestimmungen zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit
Die in das Asylgesetz eingebauten neuen "Sonderbestimmungen zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der
inneren Sicherheit" sollen laut Gesetzentwurf dann wirksam werden,
wenn die Bundesregierung aufgrund der zahlenmäßigen Entwicklung der
Asylanträge die Gefahr einer Krisensituation sieht und - im
Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats - eine
entsprechende Verordnung erlassen hat. Ein bereits eingetretener
Notstand ist nicht erforderlich, es reicht aus, dass die Politik eine
Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der staatlichen Einrichtungen
und öffentlichen Dienste als sehr wahrscheinlich erachtet und
gleichzeitig temporäre Grenzkontrollen durchgeführt werden.
Die Sonderbestimmungen erlauben es den zuständigen Behörden
vorübergehend, Flüchtlingen die Einreise nach Österreich auch dann zu
verweigern bzw. sie in das Einreiseland zurückzuweisen oder
zurückzuschieben, wenn diese Asyl beantragt haben. Ausnahmen sieht
das Gesetz nur für Flüchtlinge vor, die enge Angehörige in Österreich
haben oder denen im Land, in das sie zurückgeschoben werden, Folter
oder andere unmenschliche Behandlung droht. Auch wenn das
Einreiseland nicht eruierbar ist, wird ein Asylverfahren in
Österreich durchgeführt.
Die Prüfung des Sachverhalts soll in den geplanten neuen
Registrierstellen an der österreichischen Grenze vorgenommen werden,
in die man auch illegal eingereiste Flüchtlinge zu bringen
beabsichtigt. Gegen die Entscheidung der Behörden ist eine so
genannte "Maßnahmenbeschwerde" bei den Landesverwaltungsgerichten
möglich.
Anerkannte Flüchtlinge erhalten vorerst nur noch befristetes
Aufenthaltsrecht
Hintergrund für die neuen Sonderbestimmungen ist das Bestreben der
Regierung, die Zahl der Asylanträge auf 37.500 im heurigen Jahr zu
begrenzen. Um eine rasche parlamentarische Beschlussfassung
sicherzustellen, wurde die Verordnungsermächtigung in Form eines
gesamtändernden Abänderungsantrags mit einem von der Regierung
vorgelegten Gesetzespaket (996 d.B.) zusammengeführt, das bereits
seit Jänner unter dem Titel "Asyl auf Zeit" im Parlament diskutiert
wird und dessen Ziel es unter anderem ist, Österreich als Fluchtziel
unattraktiver zu machen (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 129/2016).
Ergänzend dazu wurde vom Ausschuss mit S-V-F-N-T-Mehrheit eine
Novellierung des Grenzkontrollgesetzes (1531/A) beschlossen, sie soll
den zuständigen Sicherheitsorganen die Abnahme und Speicherung von
Fingerabdrücken von Flüchtlingen an den österreichischen Grenzen
erleichtern.
Jährliche Überprüfung der Gefährdungslage in wichtigsten
Fluchtländern
Gemäß dem Gesetzentwurf ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
(BFA) in Hinkunft ausdrücklich dazu angehalten, die Gefährdungslage
in den wesentlichsten Herkunftsländern der Flüchtlinge einmal
jährlich zu überprüfen und bei einer positiven Einschätzung der
Situation vor Ort ein Verfahren zur Aberkennung des Asylstatus
einzuleiten. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Flüchtling einen
befristeten oder einen unbefristeten Asylstatus hat. Jeder Fall ist
allerdings mit Bedachtnahme auf die jeweiligen Fluchtgründe
individuell zu prüfen. Die vorerst auf drei Jahre befristete
Aufenthaltsberechtigung wird bei einer anhaltenden Bedrohungslage im
Fluchtland - ohne Einzelfallprüfung - automatisch verlängert.
Familiennachzug wird erschwert
Was den Familiennachzug betrifft, haben nahe Angehörige von
Flüchtlingen - Ehegatten und minderjährige Kinder - künftig nur noch
drei Monate Zeit, um bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im
Ausland eine Einreise nach Österreich zu beantragen. Erfolgt die
Antragstellung später, hat der Familienangehörige Unterkunft,
Krankenversicherung und ein ausreichendes Einkommen gemäß
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz nachzuweisen. Subsidiär
Schutzberechtigte, also Flüchtlinge, die zwar keinen Asylstatus
erhalten haben, wegen drohender Gefahr jedoch nicht in ihr Heimatland
abgeschoben werden können, müssen generell zumindest drei Jahre auf
den Nachzug ihrer Familie warten und ausreichend Geldmittel
vorweisen. Allerdings können im Sinne der Europäischen
Menschenrechtskonvention auch Ausnahmen gewährt werden. Von
Vornherein gewisse Erleichterungen gibt es für Eltern unbegleiteter
minderjähriger Asyl- und Schutzberechtigter.
Gelten sollen die neuen Bestimmungen grundsätzlich für alle
Flüchtlinge, die nach dem 15. November 2015 einen Antrag auf
internationalen Schutz gestellt haben, außer sie haben inzwischen
bereits Asyl erhalten.
Verpflichtender Integrations-Check
Um die Integration zu fördern, werden Asylberechtigte und subsidiär
Schutzberechtigte darüber hinaus künftig ausdrücklich dazu
angehalten, sich zum Zweck der Integrationsförderung beim für das
jeweilige Bundesland zuständigen Integrationszentrum des
Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) zu melden. Wer Deutschkurse
und andere Integrationskurse, etwa zur Vermittlung von
Grundkenntnissen der demokratischen Ordnung in Österreich,
absolviert, hat eine höhere Chance, aufgrund von erfolgreicher
Integration nicht in sein Heimatland zurückgeschickt zu werden,
sollten die Fluchtgründe wegfallen. Die Kurse dürfen nach Maßgabe
vorhandener Ressourcen künftig auch AsylwerberInnen angeboten werden,
wenn diese eine gute Chance auf internationalen Schutz haben.
Mit der Änderung des Grenzkontrollgesetzes und des BFA-
Verfahrensgesetzes wird klargestellt, dass die zuständigen
Sicherheitsorgane von allen Fremden, die nach Österreich einreisen
wollen, Fingerabdrücke abnehmen dürfen bzw. diese in anderer Form
erkennungsdienstlich behandeln können, wenn die
Identitätsfeststellung auf anderem Weg nicht möglich ist.
Asylverfahren dürfen vorübergehend bis zu 15 Monate dauern
Die hohe Zahl von Asylanträgen in den vergangenen Monaten wird
außerdem zum Anlass genommen, die zulässige Bearbeitungsdauer von
Asylanträgen vorübergehend zu verlängern. Statt derzeit sechs Monate
hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) künftig bis zu 15
Monate Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Gemäß dem vorliegenden
Entwurf soll diese Frist in begründeten Einzelfällen um weitere drei
Monate verlängert werden dürfen, dieser Passus soll laut Schabhüttl
aber noch aus dem Entwurf gestrichen werden.
Darüber hinaus wird mit dem Abänderungsantrag die maximal erlaubte
Anhaltedauer für Fremde, die in einen anderen Schengenstaat
zurückgebracht werden sollen, von 5 Tagen auf 14 Tage verlängert.
Zusätzlich ist eine weitere 72stündige Anhaltung kurz vor der
Zurückschiebung möglich. Analog dazu wird auch die Frist für
Zurückschiebungen auf zwei Wochen ausgedehnt. Schließlich werden in
Umsetzung eines VfGH-Urteils die Bestimmungen über die Rechtsberatung
neu gefasst.
FPÖ fordert Abwicklung von Asylverfahren innerhalb von drei Monaten
Mitverhandelt mit der Regierungsvorlage wurde eine Reihe von
Oppositionsanträgen, die bei der Abstimmung jedoch keine Mehrheit
fanden. So fordert die FPÖ die konsequente Abschiebung von
Wirtschaftsflüchtlingen (1429/A(E)), die Abwicklung von Asylverfahren
innerhalb von drei Monaten und die ausnahmslose Unterbringung von
AsylwerberInnen in Bundeseinrichtungen (1528/A(E)). Gleichzeitig
wünscht sie sich, dass das Weiterbestehen der Asylgründe halbjährlich
geprüft wird.
Hauptstoßrichtung eines Antrags der Grünen ist eine nachhaltige und
solidarische Flüchtlingspolitik in der Europäischen Union (333/A(E)).
Dazu gehören nach Meinung von Abgeordneter Korun auch eine gemeinsame
Krisenprävention, legale Einreisemöglichkeiten für AsylwerberInnen
und einheitlich hohe Standards für Asylverfahren. Die NEOS wiederum
mahnen genauere Asylstatistiken (789/A(E)) sowie eine generelle
Vereinfachung des ihrer Ansicht nach viel zu komplizierten
Fremdenrechts (1020/A(E)) ein. Unzufrieden mit dem vorhandenen
Datenmaterial ist auch das Team Stronach, Abgeordneter Christoph
Hagen drängt auf eine tagesaktuelle Flüchtlingsstatistik nach dem
Vorbild Sloweniens (1583/A(E)).
Kriminalitätsstatistik: Team Stronach für Angabe des
Migrationshintergrunds
Abseits des Themas Asyl geht es dem Team Stronach darum, in der
Kriminalitätsstatistik künftig den Migrationshintergrund bei
Täterinnen und Tätern mit österreichischer Staatsbürgerschaft
auszuweisen, und zwar sowohl in der 1., 2. und 3. Generation
(1522/A(E)). Nach Meinung von Abgeordnetem Christoph Hagen wäre es
zur Sicherstellung einer gelungenen Integration wichtig zu wissen,
wie viele Personen mit Migrationshintergrund eine Straftat begehen.
Damit könnte man Integrationsmaßnahmen zielgerichteter gestalten.
(Schluss Innenausschuss) gs
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