• 18.04.2016, 08:14:56
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  • OTS0004 OTW0004

Höchstgerichte wieder einer Meinung beim Glückspielgesetz!

Kurzfristige Unsicherheiten sind durch neue Entscheidung beseitigt.

Utl.: Kurzfristige Unsicherheiten sind durch neue Entscheidung
beseitigt. =

Wien (OTS) - Wie in der letzten Tagen berichtet wurde kam es
innerhalb von 2 Wochen zu unterschiedlichen Rechtsmeinungen des
Verwaltungsgerichtshofes, VwGH, und danach des Obersten
Gerichtshofes, OGH, das Glückspielgesetz betreffend. Der
Verwaltungsgerichtshof erklärte das Glücksspielgesetz in seiner
Entscheidung vom 16.3.2016 für unionsrechtskonform. Der OGH stellte
in seiner 14 Tage später ergangenen Entscheidung vom 30.03.2016 die
bestehende Unionsrechtswidrigkeit fest und beantragte unter anderem
die Aufhebung des gesamten Glücksspielgesetzes beim
Verfassungsgerichtshof.

Nunmehr änderte der Verwaltungsgerichtshof mit einer Entscheidung vom
5.4.2016 seine Meinung und hob ein Urteil des
Landesverwaltungsgerichtes Tirol mit der Begründung auf, dass
Feststellungen zur vorgebrachten Unionsrechtswidrigkeit zu treffen
sind. Verstärkt wird der Hinweis, dass sich der
Verwaltungsgerichtshof nunmehr der Rechtsmeinung des OGH
angeschlossen hat auch dadurch, dass beide Entscheidungen vom selben
Senat 17 des VwGH getroffen wurden, also eine Entscheidung vor und
eine nach dem Antrag des OGH auf Aufhebung des Glückspielgesetzes.

Nachdem nunmehr Einigkeit zwischen den Höchstgerichten herrscht
bleibt abzuwarten, welche Schritte der Verfassungsgerichtshof setzen
wird. Innerhalb der letzten Jahre gab es bereits 3 einschlägige
Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in
Luxemburg, die alle die Unionsrechtswidrigkeiten des österreichische
Glückspielgesetzes betrafen! Laut Experten wäre es mehr als
naheliegend deshalb das gesamte verpfuschte Glücksspielgesetz - wie
vom OGH beantragt - aufzuheben.

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