- 14.04.2016, 13:35:20
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Innenministerium zu polizeilichen Abfragen von Sozialversicherungsdaten
Klarstellung zur Berichterstattung von www.futerzone.at und Kurier
Utl.: Klarstellung zur Berichterstattung von www.futerzone.at und
Kurier =
Wien (OTS) - Zum aktuellen Artikel auf www.futurezone.at (Abfrage am
14.4., 13.30 Uhr) "Polizisten greifen unkontrolliert auf
Sozialversicherungsdaten zu" und zum Bezug habenden Artikel in der
Tageszeitung „Kurier“ vom 14.4.2016 erlaubt sich das Innenministerium
folgende Klarstellungen:
• Die Schlagzeile "Polizisten greifen unkontrolliert auf
Sozialversicherungsdaten zu" ist unrichtig und steht auch in
Widerspruch zu der Beschreibung des bestehenden Kontrollsystems im
selben Artikel. Es gibt monatliche Stichproben und nachgehende
Überprüfungen. Jede einzelne Abfrage wird protokolliert und ist
individuell nachvollziehbar. Durch das Kontrollsystem ist der
beschriebene Fall zutage getreten.
• Es entspricht nicht den Tatsachen, dass mit den
Sozialversicherungsanfragen auch Gehaltsabfragen möglich wären. Die
möglichen Abfrageinhalte sind in der parlamentarischen
Anfragebeantwortung taxativ gelistet und umfassen lediglich die
Versicherungsnummer, den Dienstgeber, den leistungszuständigen
Versicherungsträger und den Umstand, ob eine bestimmte Person derzeit
oder innerhalb der letzten drei Jahre beschäftigt war.
• Weiters ist unrichtig, dass "jeder x-beliebige Polizist willkürlich
auf Daten zugreifen" könne. Für jede einzelne Abfrage braucht es eine
dokumentierte, individuell nachvollziehbare Begründung innerhalb der
bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Es besteht eine volle
rechtliche Verantwortung jedes einzelnen Bediensteten.
• Und schließlich ist die Behauptung, es gäbe keine Konsequenzen für
den besagten Beamten, unrichtig. Das BAK ermittelt in diesem Fall,
Maßnahmen werden auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse erfolgen.
Auch dies ist in der parlamentarischen Anfragebeantwortung
beinhaltet.
Die Abfragemöglichkeit an sich ist insbesondere für die rechtmäßige
Suche nach Personen von Bedeutung. Es bestehen klare rechtliche
Rahmenbedingungen und ein entsprechendes Kontrollsystem, sowohl auf
Seiten des verantwortlichen Dateninhabers, dem Hauptverband der
Sozialversicherungsträger, als auch seitens der anfragenden
Sicherheitsbehörden.
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