BFA möchte Attraktivität der freiwilligen Ausreise steigern
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WIEN (OTS) - Die freiwillige Rückkehr hat in Österreich in den
vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Im Jahr 2015 konnte
das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) seit Beginn der
statistischen Aufzeichnungen die höchste Zahl der freiwilligen
Rückkehrer verzeichnen. „Unser Ziel sind 50.000 Außerlandesbringungen
bis 2019. Die Steigerung der Attraktivität bei den freiwilligen
Rückführungen ist dabei ein wesentliches Element“, sagt
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner. Das BFA möchte daher durch mehr
Information und Beratung über die bestehenden
Unterstützungsleistungen die freiwillige Rückkehr weiter forcieren
und steigern.
Ausreisepflichtige Personen sowie Asylwerber und Fremde im laufenden
Verfahren können Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe in Anspruch
nehmen. Zur bestehenden Rückkehrhilfe bietet das BFA in einem
Pilotprojekt Asylwerbern aus Afghanistan, Marokko und Nigeria ein
spezielles gestaffeltes Rückkehrhilfeprogramm „Rückkehrhilfe – Ein
Neustart mit Perspektiven“ an. Damit sollen afghanische,
marokkanische und nigerianische Staatsangehörige zur freiwilligen
Rückkehr in ihr Heimatland ermuntert werden.
Zur Unterstützung der freiwilligen Ausreise werden
Unterstützungsleistungen (Beschaffung von Reisedokumenten,
Reiseorganisation, Übernahme der Reisekosten, medizinische Versorgung
während des Transfers) angeboten. Die Höhe der finanziellen
Starthilfe orientiert sich an temporären Faktoren – der Fristenlauf
beginnt mit der Asylantragseinbringung. Je früher sich der Asylwerber
zur freiwilligen Ausreise entschließt, desto höher fällt der
Unterstützungsbetrag aus. Entscheidet sich eine Person innerhalb von
drei Monaten für die Ausreise, erhält sie 500 Euro, sofern sie keine
Beschwerde gegen den Bescheid der Behörde eingelegt hat. Innerhalb
weiterer drei Monate verbleiben 250 Euro, während bei längerer
Aufenthaltsdauer als einem halben Jahr 50 Euro für die freiwillige
Ausreise ausbezahlt werden.„Die freiwillige Rückkehr hat gegenüber
der zwangsweisen Rückführung absolute Priorität und Vorrang. Das neue
Rückkehrhilfeprogramm soll den Menschen als Anreiz und Unterstützung
dienen, freiwillig in ihre Heimat zurückzukehren“, sagte der
BFA-Direktor Mag. Wolfgang Taucher. Es gibt aber keinen
Rechtsanspruch auf die Leistungen. Außerdem können die Leistungen,
sollten sie bewilligt werden, nur einmal in Anspruch genommen werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Rückkehrberatungsorganisationen Caritas und Verein Menschenrechte
Österreich (VMÖ) beraten interessierte Personen österreichweit
individuell über die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr und den
verschiedenen Unterstützungsleistungen.
„Unsere Rückkehrberater werden zunehmend von enttäuschten Asylwerbern
aufgesucht, die möglichst rasch zu ihrer Familie und in ihre
vertraute Umgebung zurückkehren möchten. Das Pilotprojekt
„Rückkehrhilfe – Ein Neustart mit Perspektiven“ unterstützt eine
rasche Rückkehr unserer Klienten in die drei ausgewählten Länder und
ist damit ein wichtiger Impuls in der Rückkehrberatung“, sagte
Günther Ecker vom Verein Menschenrechte Österreich.
Rückkehrwillige Afghanen, Marokkaner und Nigerianer, die in
Österreich keinen Asylantrag gestellt haben, werden wie Fremde aus
anderen Staaten mit den bisherigen Angeboten bei der freiwilligen
Rückkehr unterstützt.
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