• 08.04.2016, 09:30:01
  • /
  • OTS0024 OTW0024

Veröffentlichung von Nacktbildern in „Heute“ und auf „heute.at“ verletzt Ehrenkodex

Wien (OTS) - Die Artikel „Frau nackt auf Straße geschickt“,
erschienen in der Tageszeitung „Heute“ vom 21.01.2016, sowie
„Eifersüchtiger Mann zerrt Frau nackt auf die Straße“, erschienen am
20.01.2016 auf „heute.at“, verstoßen laut Senat 1 des Presserats
gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse.

In den Artikeln wird berichtet, dass in New York ein Mann seine
Freundin gezwungen habe, nackt auf die Straße zu gehen, ein Video
davon gemacht und dieses ins Internet gestellt habe. Neben dem
Print-Artikel wurde ein Foto der nackten Frau abgedruckt sowie darauf
hingewiesen, dass das Video auf „heute.at“ zu sehen ist. Beim Artikel
auf „heute.at“ wurde dieses Video veröffentlicht.

Der Senat vertritt die Ansicht, dass sowohl die Veröffentlichung des
Fotos der nackten Frau in der Tageszeitung „Heute“ als auch die
Veröffentlichung des Videos auf „heute.at“ den Persönlichkeitsschutz
und die Intimsphäre der betroffenen Frau verletzt. Diese wird dadurch
in der Öffentlichkeit bloßgestellt und gedemütigt. Es ist nicht davon
auszugehen, dass die Betroffene in die Veröffentlichung eingewilligt
hat.
Die Veröffentlichung des kompromittierenden Bildmaterials verstößt
laut Senat gegen die Punkte 5 (Persönlichkeitsschutz) und 6
(Intimsphäre) des Ehrenkodex.
Der Senat forderte die Medieninhaberin von der Webseite „heute.at“
auf, die vorliegende Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen.

Selbständiges Verfahren aufgrund einer Mitteilung eines Lesers

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der beiden
Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall hat der Senat 1 des Presserats aufgrund einer
Mitteilung eines Lesers ein Verfahren durchgeführt (selbständiges
Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der
Senat seine Meinung, ob ein Artikel den Grundsätzen der Medienethik
entspricht. Die Medieninhaberin der Tageszeitung „Heute“ und von
„heute.at“ hat von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen,
keinen Gebrauch gemacht.
Bisher hat sich die Medieninhaberin der Tageszeitung „Heute“ der
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht unterworfen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OPR

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel