- 07.04.2016, 09:15:01
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FP-Haslinger: Drogenhandel wird per Gesetz in den Hinterhof verlegt!
Nicht die Begehung, sondern der Ort der Tat ist strafverschärfend
Utl.: Nicht die Begehung, sondern der Ort der Tat ist
strafverschärfend =
Wien (OTS) - Das neue Delikt im Suchtmittelgesetz „Dealen im
öffentlichen Raum“ ist der hilflose Versuch ein vermurkstes Gesetz
vollziehbar zu machen, denn nicht das Handeln mit verbotenen
Substanzen steht im Vordergrund, sondern das dadurch erregte
berechtigte Ärgernis in der Öffentlichkeit.
Es ist schier unglaublich, aber dieselben Nationalratsabgeordneten
von SPÖVP, die mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2015 eine
Rechtsnorm so entschärft haben, dass die Polizei beim Einschreiten
gegen den Drogenhandel de facto machtlos wurde, freuen sich jetzt,
nachdem sie sich über ihr eigenes unglaubliches Versagen empört
haben, über ein neues Delikt im Suchtmittelgesetz, so der
Drogensprecher der FPÖ-Wien, LAbg. Gerhard Haslinger.
Das Dealen im öffentlichen Raum wird ein eigenes Delikt und stärker
bestraft als Dealen im nichtöffentlichen Raum. Das heißt nichts
anderes als: „Liebe Drogendealer, sucht euch doch einen anderen Platz
für euer todbringendes Geschäft, als den öffentlichen Raum!“
Die Begründung für die absurde Formulierung liegt auf der Hand, denn
viele der sogenannten „Streetrunner“ verkaufen in „Baggys“
portioniertes Cannabiskraut und versorgen damit die Kiffer-Szene.
Diese immer größer werdende Anzahl an Dealern, die oft Männer aus
Flüchtlingsunterkünften sind, möchte man von der Straße weg bekommen.
Sie sind es auch, die äußerst aggressiv ihre Drogen anbieten, da sie
zu wenig Käufer finden, so Haslinger zur derzeitigen Situation.
Dieses neue Delikt zeigt auch die politische Haltung der
Regierungsparteien zu Cannabiserwerb und Cannabiskonsum. Im Wissen,
dass mehr mit Cannabis gedealt wird, geht es nicht vorrangig um den
Handel, sondern um den Ort wo er passiert.
Dass diese Gesetzesänderung keine dauerhafte Verbesserung mit sich
bringen wird ist sich sogar Justizminister Brandstetter sicher.
Die FPÖ fordert daher, dass die Bewertung einer gewerbsmäßig
begangenen Straftat wieder über die Art und Weise der Begehung einer
Tat definiert wird und nicht über die Häufigkeit innerhalb eines
Jahres und über die Höhe der Schadenssumme, schließt Haslinger.
(Schluss)paw
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