Wien (OTS) - Der Senat 3 des Presserats fordert von den Medien mehr
Zurückhaltung und Respekt für die Persönlichkeitssphäre jener
amerikanischen Studentin, die in Wien als Au-Pair-Mädchen arbeitete
und mutmaßlich von einem Asylwerber umgebracht wurde.
In mehreren Medien wurden Anfang Februar Privatfotos der Ermordeten
gezeigt, die zum Teil von der Facebook-Seite des Opfers stammen. Die
Studentin ist auf manchen Fotos in einer unvorteilhaften Pose
abgebildet – der Senat weist insbesondere auf jenes Foto hin, auf dem
sie groß mit einer Weinfalsche zu sehen ist.
Die Veröffentlichung dieser Fotos verletzt nach Meinung des Senats
die Persönlichkeitssphäre des Opfers (siehe Punkt 5 des Ehrenkodex
für die österreichische Presse).
Das Mordopfer stand weder im öffentlichen Leben noch hatte es einen
besonderen Bekanntheitsgrad. Die Veröffentlichung der Bilder trug
auch nicht zum Verständnis des Sachverhalts bei.
Der Senat appelliert generell an die Medien, den
Persönlichkeitsschutz von Verbrechensopfern genau zu beachten. Die
Opfer und deren nahen Angehörige stuft der Senat als besonders
schutzwürdig ein.
SENAT 3 DES ÖSTERREICHISCHEN PRESSERATS
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des
Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
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