• 30.03.2016, 14:25:17
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EU-Vorschläge zu Waffenhandel bleiben weiter auf der Agenda des Bundesrats

EU-Ausschuss ortet zwar Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf, überlegt aber Mitteilung an Brüssel

Utl.: EU-Ausschuss ortet zwar Verbesserungen gegenüber dem
ursprünglichen Entwurf, überlegt aber Mitteilung an Brüssel =

Wien (PK) - Der EU-Richtlinienentwurf über die Kontrolle des Erwerbs
und Besitzes von Waffen war heute bereits zum dritten Mal Thema im
EU-Ausschuss des Bundesrats. Man wollte die Ergebnisse der
Ratsarbeitsgruppen abwarten, bevor man weitere Schritte überlegt.
Heikle Punkte ortete man in der Sitzung vom 10. Februar 2015 etwa in
der strittigen Frage der Definition von Kriegsmaterial, bei den neuen
Vorschlägen zur Kategorisierung von Waffen inklusive Spielzeug- oder
Signalwaffen und bei jener Bestimmung, welche medizinische
Untersuchungen mit psychologischen Tests bei jeglichem Waffenerwerb
vorsieht (siehe auch Meldungen der Parlamentskorrespondenz Nr.
105/2016 und 1439/2015).

Auch die heutige Debatte verlief teilweise emotional, sind nach
Schätzung der Wirtschaftskammer doch mehr als eine Million Menschen
in Österreich von den geplanten Änderungen betroffen. Die Zugänge der
Bundesrätinnen und Bundesräte waren unterschiedlich. Wandten sich die
Ausschussmitglieder der ÖVP - Edgar Mayer (V/V), Eduard Köck (V/N),
Ferdinand Tiefnig (V/O) und Martin Preineder (V/N) - gegen eine
Kriminalisierung legaler WaffenbesitzerInnen, so appellierten die
SPÖ-Bundesräte Stefan Schennach (S/W) und Ewald Lindinger (S/O),
keine unbegründete Angst zu verbreiten. Es gibt nach jetzigem Stand
kaum Veränderungen gegenüber der österreichischen Rechtslage,
argumentierte Lindinger. Jedenfalls wird das Thema den Ausschuss in
seiner Sitzung im April ein weiteres Mal beschäftigen.

BundesrätInnen fordern strenge Regeln für Internet-Handel

Man dürfe die legalen WaffenbesitzerInnen nicht unter einen
Generalverdacht stellen, sagte Mayer (V/V), der überdies eine
überbordende Bürokratie befürchtet. Einig war man sich aber darin,
dass man im Internet-Handel strenge Regelungen braucht. Hier gehe es
um persönliche Beratung, die unverzichtbar ist, unterstrich Lindinger
(S/O). Hauptaugenmerk sei aber weniger dem legalen Waffenhandel zu
schenken, sondern vielmehr dem Kampf gegen den illegalen
Waffenhandel, hieß es unisono aus den Reihen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und
Grünen. Dies werde man nicht damit erreichen, wenn man den legalen
Handel stark behindere und das Kind mit dem Bad ausschütte.
Terroranschläge würden nicht mit legalen Waffen verübt und auch sonst
passiere kaum etwas mit legal erworbenen Waffen.

Ursprünglicher Entwurf wurde abgeschwächt

Seitens der ÖVP wies man auch auf den Beschluss des Salzburger
Landtags hin, zu diesen EU-Vorhaben eine Subsidiaritätsrüge nach
Brüssel zu schicken. Nachdem sich jedoch in der letzten Ratssitzung
die Mehrheit der Mitgliedsländer über wesentliche Fragen einigen
konnten, wobei die diesbezüglichen Ergebnisse der österreichischen
Gesetzeslage sehr nahe kommen, war der allgemeine Tenor, man könne
damit leben. Auch Monika Mühlwerth (F/W) meinte dazu, vieles was die
FPÖ bereits im Dezember kritisiert habe, habe man nun zurückgenommen.

Bei der letzten Sitzung des Rats der Innen- und Justizminister am 10.
und 11.März 2016 sprach sich laut Information des Innenministeriums
die Mehrheit der Mitgliedstaaten für die Beibehaltung des derzeitigen
Mindestalters von 18 Jahren aus. Ausnahmen gebe es dabei für Jäger
und Sportschützen.

Was die medizinischen Tests betrifft, so sollen diese vorgeschrieben
werden können, wobei aber die Details den Mitgliedstaaten überlassen
bleiben sollten. In der Frage der halbautomatischen Waffen trat die
überwiegende Zahl der Mitgliedstaaten für die Möglichkeit von
nationalen Bewilligung ein. Auch war man sich überwiegend darin
einig, dass es für den Besitz von Schusswaffen der Kategorie A (etwa
Schrotgewehre, Pumpguns oder getarnte Schusswaffen) im Hinblick auf
kulturelle und historische Gründe einen Spielraum geben sollte,
solange die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet ist. Jedenfalls
sei sichergestellt, dass Museen historische Schusswaffen der
Kategorie A haben dürfen.

Hinsichtlich der deaktivierten Waffen war die Mehrheit der
Ratsmitglieder dafür, Salut- und akustische Waffen in jener Kategorie
zu belassen, in der sie vor der Deaktivierung waren. Dies deshalb,
weil man diese Waffen nicht so weit deaktivieren kann, um einen
Rückbau zu verhindern. Diese Waffen werden daher registriert werden
müssen.

Lediglich beim Punkt Internet-Handel fanden sich im Rat noch keine
Mehrheiten für mögliche Lösungsoptionen, was im Ausschuss bedauert
wurde, da man hier den größten Handlungsbedarf sah. Seitens des
Innenministeriums erfuhren die Ausschussmitglieder aber, die Lösung
gehe dahin, beim Internet-Handel Waffenhändler einzuschalten. Man
werde nicht direkt über den Warenkorb Waffen kaufen können, sondern
der Waffenhändler müsse überprüfen, ob der Käufer berechtigt ist,
Waffen zu erwerben. In Österreich ist der Online-Handel in der
Gewerbeordnung untersagt. Dieses Verbot sollte auch EU-weit gelten,
forderte der Vertreter der Wirtschaftskammer, der sich prinzipiell
gegen die Vorschläge der EU stellte. Er sieht für Österreich keinen
Änderungsbedarf, die Regelungen seien hierzulande streng und
differenziert, stellte er fest.

EU-Kommission will Risiken beim Waffenerwerb minimieren

Ziel der Kommissionsinitiative ist es, die Vorschriften für Erwerb,
Besitz und Einfuhr beziehungsweise Ausfuhr ziviler Schusswaffen zu
verschärfen, um den unerlaubten Handel damit unionsweit besser und
koordiniert zu bekämpfen - dies vor allem auch im Lichte der jüngsten
Terroranschläge in Paris und Brüssel. EU-weit sollen einheitliche
Standards zur Registrierung und Kennzeichnung von Waffen gelten,
wobei auch Schreckschuss-, Spielzeug- und Signalwaffen umfasst sind.
Ein hohes Risiko sieht die Kommission bei der Reaktivierung von
deaktivierten Waffen, die sie deswegen in die Richtlinie mit
aufgenommen wissen will. Weiters soll die Genehmigung des
Waffenbesitzes laut Kommissionsplan auf fünf Jahre befristet und nur
nach medizinischen Untersuchungen der AntragstellerInnen erteilt
werden.

Zu den Präzisierungen und Ergänzungen im Richtlinienvorschlag gehört
überdies das absolute Verbot des Handels mit Waffen bzw. mit deren
Bestandteilen durch andere als Waffenhändler oder damit befasste
Makler. Insbesondere den Internethandel nimmt die Kommission hier ins
Visier, da ihr zufolge Feuerwaffen zunehmend über das Internet
verkauft werden. Zwecks besserer Datenerhebung bezüglich Herstellung
und Besitz von Waffen möchten Kommissionspräsident Jean-Claude
Juncker und seine KollegInnen generell den Wissensaustausch zwischen
den Mitgliedsstaaten fördern. (Fortsetzung EU-Ausschuss des
Bundesrats) jan

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