Auf Unwahrheiten und falschen Informationen aufgebauter Gesetzesentwurf gefährdet tausende Menschenleben!

Utl.: Auf Unwahrheiten und falschen Informationen aufgebauter
Gesetzesentwurf gefährdet tausende Menschenleben! =
Wien (OTS) - Der VFFED und eine Privatperson haben bei der
Staatsanwaltschaft Wien die Sachverhaltsdarstellung gegen das BmG und
die mutmaßlichen Verfasser des vorliegenden Gesetzesentwurfes zur
Umsetzung der Tabakrichtlinie TPD2, wegen der Beteiligung an der
fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen durch
Unterlassung der Abwendung dieser Gefahr, obwohl die Beteiligten
durch sie im besonderen treffende Verpflichtung durch die
Rechtsordnung dazu verhalten sind, eingebracht.
VFFED-Präsident Baburek dazu:
"Es darf nicht sein, dass aus purer Willkür und blindem Fanatismus
heraus wissenschaftliche Fakten ignoriert werden! Selbst die
britische Regierung hat hier ein eindeutiges Zeichen gesetzt und
empfiehlt den Nutzen der E-Zigarette als ein um 95% weniger
schädliches Genussmittel, als das Rauchen von Tabakzigaretten. An den
Folgen des Tabakkonsums sterben alleine in Österreich jedes Jahr rund
15.000 Menschen! Die Verantwortlichen im Gesundheitsministerium
kennen all diese Fakten und wurden immer wieder auf die fehlerhafte
Einschätzung hingewiesen. Trotz der dem Gesundheitsministerium
natürlich bekannten wissenschaftlichen Fakten und Studien zur
sogenannten 'Harm reduction' durch den Nutzen der E-Zigarette, wird
durch den vorliegenden Entwurf den Tabakraucherinnen und
Tabakrauchern der Umstieg von der tödlichen Gefahr auf ein nahezu
harmloses Genussmittel geradezu verunmöglicht. Damit wird mit Vorsatz
in Kauf genommen, dass auch weiterhin tausende Menschen an den
unmittelbaren Folgen des Tabakzigarettenrauchens sterben werden"
Tatsächlich ist der Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie TPD2
nicht nur in Österreich höchst umstritten und hat dazu geführt, dass
die Einzelsachverständige Dr. Martina Pötschke-Langer bei der
Anhörung vor dem deutschen Bundestag einer unglaublichen Lüge
überführt wurde: sie hat einen Grenzwert erfunden, um eine
Schädlichkeit, die nicht vorhanden ist als Beweis zur ebenfalls nicht
vorhandenen Gefährlichkeit der E-Zigarette vorzutragen. Dieselbe
'Einzelsachverständige' wird auch in Österreich immer wieder als
Quelle herangezogen.
Baburek weiter:
"Vor dem Verfassungsgerichtshof musste Mitte 2015 auch Dr. Pietsch
als Vertreter der damals beklagten Regierung Farbe bekennen: auf die
Frage hin, ob es Beweise für die angebliche Gefährlichkeit und/oder
Schädlichkeit der E-Zigarette gibt, musste er dies vor Gericht und
coram publico verneinen!"
Der VFFED hat darum die Sachverhaltsdarstellung eingebracht und
erwartet eine umfangreiche Prüfung der Vorwürfe.
Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.
Der Präsident des VFFED abschließend:
"Fanatismus hat noch nie etwas Gutes erreicht - auch in diesem Fall
zeigt sich, dass fanatisch vorauseilender Gehorsam gefährlich ist.
Hier sogar lebensgefährlich! Das muss gestoppt werden - die
historisch einzigartige Chance, den Lungen- und Kehlkopfkrebs nahezu
auszurotten, darf nicht niederen Beweggründen, wie etwa fehlenden
Steuereinnahmen durch den Verlust der Einkünfte aus der Tabaksteuer
zum Opfer fallen! Wir werden alles unternehmen, damit diese Willkür
keine Menschenleben fordert!"
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