• 18.03.2016, 11:30:01
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100 Mio. Euro-Erfolg für Hotellerie in Sicht: Streichung der Energieabgabenvergütung für Dienstleister vor dem Fall

Die ÖHV unterstützte die Hotellerie von Beginn an gegen die ungerechtfertigte Schlechterstellung. Jetzt dürfte die Benachteiligung kurz vor dem Fall stehen.

Utl.: Die ÖHV unterstützte die Hotellerie von Beginn an gegen die
ungerechtfertigte Schlechterstellung. Jetzt dürfte die
Benachteiligung kurz vor dem Fall stehen. =

Wien (TP/OTS) - „Der EuGH-Generalanwalt teilt unsere Kritik an der
Streichung der Energieabgabenvergütung für Dienstleister. Das ist ein
wichtiger Etappensieg für die Branche“, bestärkt Dr. Markus Gratzer,
Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung, die gestern
veröffentlichte EuGH-Stellungnahme. „Diese Willkür auf dem Rücken der
Hotels kostet die Betriebe seither 20 Mio. Euro pro Jahr. Für die ÖHV
ist klar: Das geht so nicht“, hält Gratzer fest und sieht sich in den
Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts bestätigt.

2012: ÖHV koordiniert 700 Betriebe bei Klage

2011 hatten die Regierungsparteien die Energieabgabenvergütung für
Dienstleistungsbetriebe gestrichen und für produzierende Betriebe
nicht. Bei dieser offensichtlichen Benachteiligung der Dienstleister
hat die Regierung, wie der EuGH-Generalanwalt jetzt bestätigt, auch
Verfahrensfehler begangen – über die sie jetzt stolpern dürfte. Die
ÖHV hat alle Hotels sofort über ihre Möglichkeiten und rechtliche
Schritte informiert und damit den juristischen Stein ins Rollen
gebracht: Die ÖHV hat die Anträge von 700 Betrieben bis hin zur Klage
vor dem VfGH mit drei Musterbetrieben koordiniert und ihren Preferred
Partner GFB Prodinger und weitere Experten beauftragt.

2016: Licht am Ende des Tunnels

„Ein erster Sieg für die Hotels war die Feststellung der Unabhängigen
Finanzsenate, dass Dienstleistern die Vergütung für Jänner 2011
zusteht“, führt der Interessenvertreter aus. Ein Rückschlag war der
VfGH-Spruch, der die Willkür als „im Ermessen der Politik“
beurteilte. Doch der Bundesfinanzsenat reichte einen Musterfall an
den EuGH weiter und wurde dort in seiner Sichtweise bestätigt, wie
die Schlussanträge zeigen: Der EuGH-Generalanwaltschaft ortet einen
Verstoß gegen Unionsrecht. „Jetzt sind die Richter am Zug. Die
Chancen stehen gut, dass der Benachteiligung der Hotellerie endlich
ein Riegel vorgeschoben wird: In rund drei Viertel aller Fälle folgen
sie den Empfehlungen der Generalanwälte“, ist Gratzer optimistisch
und bedankt sich bei GFB Prodinger für die Begleitung des
Musterbetriebs Dilly´s Wellnesshotels vor dem EuGH. Um das Verfahren
auf noch breitere Beine zu stellen und so das Optimum für die
Betriebe herauszuholen, stimmt die ÖHV die weiteren Schritte mit dem
Fachverband Hotellerie in der WKÖ ab.

Weitere Pressemeldungen und Bildmaterial unter www.oehv.at/presse

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