- 16.03.2016, 10:46:23
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FPÖ: Karlsböck: Anfechtung von negativ beurteilten Abschlussarbeiten muss rechtlich möglich sein
„Bestehende Gesetzeslücke muss unverzüglich geschlossen werden“
Utl.: „Bestehende Gesetzeslücke muss unverzüglich geschlossen
werden“ =
Wien (OTS) - Der Vorsitzende des Wissenschaftsausschusses im
Nationalrat und freiheitliche Wissenschaftssprecher, NAbg. Dr.
Andreas F. Karlsböck, hält die vom Verwaltungsgerichtshof bestätigte
mangelnde Einspruchsmöglichkeit gegen negativ beurteilte
wissenschaftliche Arbeiten für inakzeptabel und kündigt einen
Entschließungsantrag zur unverzüglichen Reparatur der gesetzlichen
Grundlagen an.
„In einem Rechtsstaat darf Willkür keinen Platz haben“, betont
Karlsböck. Wenn es derzeit keine Möglichkeit gebe, etwa eine negativ
beurteilte schriftliche Abschlussarbeit zu beeinspruchen, dann
bestehe ganz offensichtlich eine Lücke im Gesetz, die es baldigst zu
schließen gelte. Der freiheitliche Wissenschaftssprecher kündigt an,
die rechtlichen Grundlagen adaptieren zu wollen und einen
entsprechenden Entschließungsantrag im Nationalrat einzubringen.
„Bei jedem Rechtsstreit ist ein Einspruch möglich, in den meisten
Fällen sogar über mehrere Instanzen. Diese Möglichkeit muss es auch
im akademischen Bereich geben“, fordert Karlsböck. Denn die
Beurteilung bzw. Approbation von wissenschaftlichen Arbeiten
entscheide zumeist über die berufliche Zukunft von Studierenden und
nehme mitunter unwiderrufliche existenzielle Weichenstellungen
vorweg.
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