• 15.03.2016, 14:59:46
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  • OTS0199 OTW0199

NEOS: Die Kriterien für Abschlussarbeiten müssen vorab klar definiert werden

Claudia Gamon: "Das Verwaltungsgerichtsurteil zur Beurteilung von Diplomarbeiten ist zu respektieren"

Utl.: Claudia Gamon: "Das Verwaltungsgerichtsurteil zur Beurteilung
von Diplomarbeiten ist zu respektieren" =

Wien (OTS) - „Die Ziele der jeweiligen Diplom- bzw. Masterarbeit
müssen vorab zwischen Betreuer_in und Studierendem klar definiert
sein. Damit gelten natürlich jene klaren Anforderungen, denen
wissenschaftliche Arbeiten unterliegen. So wird eine
Negativbeurteilung sehr unwahrscheinlich“, erklärt
NEOS-Wissenschaftssprecherin Claudia Gamon im Zuge des heutigen
Urteils des Verwaltungsgerichtshofs. Dieser hat entschieden, dass
gegen eine wissenschaftliche Abschlussarbeit, die mit "Nicht
Genügend" beurteilt wird, keine Rechtsmittel möglich sind.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Beurteilung von Prüfungen wegen
schwerer Mängel beeinsprucht werden kann. Das gelte aber nicht für
wissenschaftliche Arbeiten, so der Verwaltungsgerichtshof. Dabei wird
auf § 79 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 (UG 2002) verwiesen.
„Man muss sich nun genau ansehen, wie viele Studierende von solchen
Negativbeurteilungen bei Abschlussarbeiten betroffen sind. Auch die
Möglichkeit der Einholung einer zweiten Meinung im Streitfall ist
diesbezüglich vorstellbar. Jedenfalls werden wir prüfen, ob es hier
Nachbesserungsbedarf beim Universitätsgesetz gibt“, führt Gamon
abschließend aus.

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